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Neue MaRisk 06/2026 Sign-in Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

Taidalos RADAR

MaRisk AT 4.4.2: Smart gedacht, schnell gemacht

Die neue MaRisk 06/2026 verlangt einen strukturierten Prozess. Wer jetzt Struktur ins Chaos bringt, macht aus Pflicht einen Vorsprung. Jetzt nutzen.

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RADAR: Risiken zu einer Rechtsvorschrift im Detail — mit Relevanz, Wesentlichkeitsprüfung und Verantwortlichkeiten

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Aufgaben der Compliance-Funktion: drei Pflichten, ein Absatz.

Die MaRisk AT 4.4.2 definiert die Kernaufgabe Ihrer Compliance-Funktion. Hier der Original-Wortlaut aus dem BaFin-Dokument, mit den drei Pflichten markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2BA 54 · Stand 30.06.2026Seite 25 von 82
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion muss insbesondere die Risken aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben identifizieren und im Rahmen eines strukturierten Prozesses sicherstellen, dass die jeweils betroffenen Bereiche die Einhaltung dieser Regelungen und Vorgaben überwachen.“

Quelle: BA 54 · MaRisk vom 30.06.2026 · AT 4.4.2 Compliance-Funktion · Seite 25 von 82Original-Wortlaut, unverändert übernommen

MaRisk 4.4.2 · E2E

Struktur und klare Verantwortlichkeiten

Von der ersten Sichtung aktualisierter/neuer Normen über das Steuern von Verantwortlichkeiten in Fachabteilungen bis zur revisionssicheren Dokumentation von Wesentlichkeit, Maßnahmen und Kontrollen.

  • Klare Verantwortlichkeiten für das Erstellen von Wesentlichkeitsprüfungen (RACI)

  • Steuerung von Aktionsplänen für die Mitigation von Risiken

  • Kollaboration und Transparenz zu jeder Zeit

RADAR: Aufgabenliste mit klaren Verantwortlichkeiten, Status und Fristen

Rechtsmonitoring · Auszug aus der Norm

Berichtspflichten der Compliance-Funktion: zwei Sätze, drei Anforderungen.

MaRisk AT 4.4.2, Rn. 6 definiert die Berichtspflicht Ihrer Compliance-Funktion an Geschäftsleitung und Interne Revision. Wieder der Original-Wortlaut, mit den drei Anforderungen markiert, die darin stecken.

MaRisk · AT 4.4.2Rn. 6Stand 06/2026
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Berichtspflichten der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion berichtet mindestens jährlich sowie anlassbezogen an die Geschäftsleitung. Der Bericht enthält auch Hinweise auf Defizite und Gegenmaßnahmen und wird an die Interne Revision weitergegeben.“

Quelle: MaRisk AT 4.4.2 · Rn. 6 · 06/2026 · BaFinOriginal-Wortlaut, unverändert übernommen
RADAR: Aktionsplan im Detail — Maßnahmen und Kontrollen mit RACI-Zuordnung, Status und Frist

Handeln & Kontrolle

Taten folgen lassen

Aktionspläne, Maßnahmen, Kontrollen. Alles an einem Ort managen. Transparent mit klaren Verantwortlichkeiten. Revisionssicher.

  • Wesentlichkeitsbewertung — aus Normen resultierende Risiken strukturiert und prüfungssicher bewerten.

  • Aktionspläne — konkrete Pläne, um identifizierte Risiken zu mitigieren.

  • Maßnahmen-Management — Mitigation dokumentieren und auf Eignung einstufen.

  • Kontrollpläne — wiederkehrende Kontrollen mit Fälligkeit und klaren Verantwortlichkeiten.

  • Policies anpassen — schriftlich fixierte Ordnungen compliant halten.

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

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