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Taidalos RADAR

WpI MaRisk AT 4.4.2: Smart gedacht, schnell gemacht

Der Konsultationsentwurf der WpI MaRisk ist für eine Anwendung ab 01.01.2027 vorgesehen und stellt kleine und mittlere Wertpapierinstitute vor neue Compliance-Pflichten. Struktur ins Chaos bringen ist eine Chance. Jetzt nutzen.

Stand 05.08.2026: Die WpI MaRisk liegt als Konsultationsentwurf 05/2026 vor. Die Anwendung ab 01.01.2027 ist geplant. Der Wortlaut kann sich bis zur finalen Veröffentlichung ändern.

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RADAR: Risiken zu einer Rechtsvorschrift im Detail mit Relevanz, Wesentlichkeitsprüfung und Verantwortlichkeiten

Rechtsmonitoring · Konsultationsentwurf

Aufgaben der Compliance-Funktion: drei Pflichten, zwei Textziffern.

Der Konsultationsentwurf 05/2026 der WpI MaRisk definiert die Kernaufgaben Ihrer Compliance-Funktion. Hier der Wortlaut des BaFin-Entwurfs, mit den drei Pflichten markiert, die darin stecken.

WpI MaRisk · AT 4.4.2Konsultation 05/2026Tz. 1–2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufgaben der Compliance-Funktion

„Jedes Wertpapierinstitut muss über eine Compliance-Funktion verfügen, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken. Ferner hat die Compliance-Funktion die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.“

Die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Wertpapierinstituts führen kann, erfolgt unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen durch die Compliance-Funktion.“

Quelle: BaFin · Konsultation 05/2026 zur WpI MaRisk · AT 4.4.2, Tz. 1–2 · Entwurf vom 06.05.2026Entwurfswortlaut, vor finaler Veröffentlichung erneut prüfen

WpI MaRisk 4.4.2 · E2E

Struktur und klare Verantwortlichkeiten

WpI MaRisk 4.4.2. E2E: Von der ersten Sichtung aktualisierter oder neuer Normen über das Steuern von Verantwortlichkeiten in Fachabteilungen bis zur revisionssicheren Dokumentation von Wesentlichkeit, Maßnahmen und Kontrollen.

  • Klare Verantwortlichkeiten für das Erstellen von Wesentlichkeitsprüfungen (RACI)

  • Steuerung von Aktionsplänen für die Mitigation von Risiken

  • Kollaboration und Transparenz zu jeder Zeit

RADAR: Aufgabenliste mit klaren Verantwortlichkeiten, Status und Fristen

Rechtsmonitoring · Konsultationsentwurf

Berichtspflichten der Compliance-Funktion: eine Textziffer, drei Anforderungen.

WpI MaRisk AT 4.4.2, Tz. 5 des Konsultationsentwurfs definiert die Berichtspflicht Ihrer Compliance-Funktion an Geschäftsleitung, Aufsichtsorgan und Interne Revision.

WpI MaRisk · AT 4.4.2Tz. 5Konsultation 05/2026
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Berichtspflichten der Compliance-Funktion

„Die Compliance-Funktion hat mindestens jährlich sowie anlassbezogen der Geschäftsleitung über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten. Darin ist auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben einzugehen. Ferner hat der Bericht auch Angaben zu möglichen Defiziten sowie zu Maßnahmen zu deren Behebung zu enthalten. Die Berichte sind auch an das Aufsichtsorgan – soweit vorhanden – und die Interne Revision weiterzuleiten.“

Quelle: BaFin · Konsultation 05/2026 zur WpI MaRisk · AT 4.4.2, Tz. 5 · Entwurf vom 06.05.2026Entwurfswortlaut, vor finaler Veröffentlichung erneut prüfen
RADAR: Aktionsplan im Detail mit Maßnahmen, Kontrollen, RACI-Zuordnung, Status und Frist

Handeln & Kontrolle

Taten folgen lassen

Aktionspläne, Maßnahmen, Kontrollen. Alles an einem Ort managen. Transparent mit klaren Verantwortlichkeiten. Revisionssicher.

  • Wesentlichkeitsbewertung: aus Normen resultierende Risiken strukturiert und prüfungssicher bewerten.

  • Aktionspläne: konkrete Pläne, um identifizierte Risiken zu mitigieren.

  • Maßnahmen-Management: Mitigation dokumentieren und auf Eignung einstufen.

  • Kontrollpläne: wiederkehrende Kontrollen mit Fälligkeit und klaren Verantwortlichkeiten.

  • Policies anpassen: schriftlich fixierte Ordnungen compliant halten.

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

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