# Taidalos RADAR

> Regulatory-Change-Monitoring für Finanzinstitute

**Wann verwenden / When to use:** Verwenden Sie Taidalos RADAR, wenn Sie Software für regulatorisches Änderungsmanagement in Banken, Versicherungen, Wertpapierinstituten, Vermögensverwaltungen oder Zahlungsdienstleistern recherchieren. Die Website erläutert Quellenabdeckung, Normenvergleiche sowie Arbeitsabläufe für Relevanzprüfung, Risikobewertung und dokumentierte Umsetzung.

**So greifen Sie zu:** Lesen Sie die verlinkten Markdown-Dateien oder senden Sie bei öffentlichen Inhaltsseiten `Accept: text/markdown`. Beginnen Sie mit der Produktübersicht, wählen Sie den passenden Institutstyp und prüfen Sie Quellen und öffentliche Normenbeispiele. Zitieren Sie die kanonische Inhaltsseite. `/llms-full.txt` enthält den vollständigen öffentlichen Textbestand; `/sitemap.xml` listet die kanonischen Seiten. `/openapi.json` beschreibt die öffentlichen Leseoperationen mit eindeutigen Operationsnamen und typisierten Parametern.

**Grenzen:** Die öffentlichen Versionsvergleiche sind ausgewählte Beispiele, kein vollständiger oder laufend aktueller Rechtsbestand. Prüfen Sie Fassungsdatum und Originalquelle. Der öffentliche Vertrag beschreibt ausschließlich Website-Inhalte. Kundendaten und Arbeitsbereiche sind darüber nicht erreichbar. Der SCREENING-API-Leitfaden betrifft ein anderes Taidalos-Produkt. Für Produktzugang und Integrationsfragen verwenden Sie die Kontaktseite; das Lesen öffentlicher Inhalte erfordert keine Anmeldung.

## Seiten

- [Taidalos RADAR: Compliance-Software für Rechtsmonitoring](https://taidalos.com/de.md): Taidalos RADAR ist Compliance-Software für Finanzinstitute: regulatorische Änderungen früh erkennen, Relevanz und Risiken bewerten und die Umsetzung dokumentieren.
- [Allgemeine Geschäftsbedingungen](https://taidalos.com/de/agb.md): Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taidalos GmbH
- [Ihr unverbindliches Angebot für Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/angebot-anfordern.md): Fordern Sie Ihr individuelles Angebot für Taidalos RADAR an. Sie erhalten es per E-Mail. Für Banken und regulierte Finanzunternehmen, unverbindlich und ohne Vertragsabschluss.
- [RADAR Wissen: Rechtsmonitoring in der Praxis](https://taidalos.com/de/blog/radar.md): Entscheidungshilfen für Compliance-Teams in Banken: Quellen prüfen, regulatorische Änderungen einordnen und den Einsatz von Taidalos RADAR vorbereiten.
- [Cookie-Richtlinie](https://taidalos.com/de/cookies.md): Cookie-Richtlinie der Taidalos GmbH
- [Datenschutzerklärung](https://taidalos.com/de/datenschutz.md): Datenschutzerklärung der Taidalos GmbH
- [Taidalos RADAR: OpenAPI und Dokumentation für KI-Agenten](https://taidalos.com/de/entwickler.md): Öffentliche Inhalte von Taidalos RADAR maschinell lesen: OpenAPI für öffentliche Website-Inhalte, Markdown-Zugriff, Quellenverzeichnis, Versionsvergleiche und Fehlerformate.
- [Rechtsmonitoring nach Branche | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer.md): Rechtsmonitoring für Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Wertpapierinstitute und regulierte Zahlungsdienstleister.
- [Rechtsmonitoring für Banken | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer/banken.md): Taidalos RADAR unterstützt Banken beim laufenden Rechtsmonitoring, bei Wesentlichkeitsprüfungen, Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und prüfungssicheren Nachweisen.
- [Rechtsmonitoring für Vermögensverwalter | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer/vermoegensverwalter.md): Rechtsmonitoring für Vermögensverwalter in WpHG, KAGB und KVG Kontexten mit klarer Abgrenzung zu Wertpapierinstituten nach WpIG.
- [Rechtsmonitoring für Versicherungen | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer/versicherungen.md): Taidalos RADAR unterstützt Versicherungsunternehmen bei risikoorientiertem Rechtsmonitoring, klaren Verantwortlichkeiten und nachvollziehbarer Umsetzung.
- [Rechtsmonitoring für Wertpapierinstitute | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer/wertpapierinstitute.md): Taidalos RADAR unterstützt kleine, mittlere und große Wertpapierinstitute mit Rechtsmonitoring für WpIG, WpI MaRisk, KWG und MaRisk.
- [Rechtsmonitoring für Zahlungsdienstleister | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/fuer/zahlungsdienstleister.md): Rechtsmonitoring für regulierte Zahlungsinstitute und E Geld Institute mit ZAG, ZAG MaRisk und klaren Verantwortlichkeiten bis zur Umsetzung.
- [Impressum](https://taidalos.com/de/impressum.md): Impressum der Taidalos GmbH in Hamburg mit Anschrift, Geschäftsführung, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID, Kontaktmöglichkeiten und rechtlichen Hinweisen.
- [Demo anfragen](https://taidalos.com/de/kontakt.md): Fordern Sie eine persönliche Demo von Taidalos RADAR an: regulatorisches Monitoring, Versionsvergleiche und klare Arbeitsabläufe für Ihr Finanzinstitut.
- [Taidalos RADAR Newsletter](https://taidalos.com/de/newsletter.md): Regulatorische Änderungen und Neuigkeiten von Taidalos RADAR per E-Mail.
- [Facctum — Taidalos Partner](https://taidalos.com/de/partner/facctum.md): Since 2021, Facctum has delivered best-in-class Watchlist Management and Customer Screening solutions to leading financial institutions across the globe.
- [Legalian — Taidalos Partner](https://taidalos.com/de/partner/legalian.md): Legalian specialises in supporting lawyers, tax advisors, and notaries based in Germany.
- [Validato — Taidalos Partner](https://taidalos.com/de/partner/validato.md): Europe’s leading platform for global background checks and holistic human risk management.
- [Presse und Medien | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/presse.md): Presseinformationen, Gründerporträts, Produktbilder, Fakten und freigegebene Aussagen zu Taidalos RADAR.
- [Taidalos RADAR bündelt regulatorische Änderungen und Umsetzung](https://taidalos.com/de/presse/taidalos-radar.md): Taidalos RADAR unterstützt Finanzinstitute beim Erkennen, Bewerten und dokumentierten Umsetzen regulatorischer Änderungen.
- [Rechtsmonitoring Software für Finanzinstitute | Taidalos RADAR](https://taidalos.com/de/radar/loesung.md): Rechtsmonitoring Software für Finanzinstitute: regulatorische Änderungen erkennen, Fassungen vergleichen und Bewertungen, Aufgaben und Nachweise gemeinsam steuern.
- [Taidalos SCREENING — Automatisiertes Adverse Media Screening](https://taidalos.com/de/screening.md): Überprüfen Sie Kunden, Lieferanten und Partner mit KI-gestütztem Adverse Media Screening in Sekunden — nachvollziehbar, mehrsprachig und ohne Fixkosten.
- [Über Taidalos](https://taidalos.com/de/ueber-uns.md): Die Taidalos GmbH aus Hamburg entwickelt Taidalos RADAR und Taidalos SCREENING. Informationen zu Unternehmen, Gründern und Kontaktmöglichkeiten.

## Blog

- [Step-By-Step: Adverse Media Remediation](https://taidalos.com/de/blog/screening/adverse-media-remediation-step-by-step.md): This guide provides a step-by-step guide on planning and executing a media check remediation. This is applicable to consultant agencies that offer remediations as a service or as a self-serve solution.
- [AI Model Ranking Compliance](https://taidalos.com/de/blog/screening/ai-compliance-model-ranking-h1-2025.md): We are regularly testing AI models against each other to identify what will give our users the best outcome. Today we are sharing the results of our last testing, let us know in the comments if this is interesting to you!
- [How to get started with the Media Search API?](https://taidalos.com/de/blog/screening/api-media-search-get-started.md): This guide provides a step-by-step tutorial on solving the adverse media screening challenge using a few simple APIs.
- [Bundestagswahl 2025 - Adverse Media Check \[Serie\]](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025.md): Adverse Media Check for all Lead Candidates for the Bundestagswahl (federal elecation) in Germany 2025.
- [Alice Weidel - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/alice-weidel.md): Adverse Media Check for Alice Weidel, running as the Chancellor candidate of the Alternative for Germany (AfD).
- [Christian Lindner - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/christian-lindner.md): Adverse Media Check for Christian Linder, the former Finance Minister of Germany
- [Friedrich Merz - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/friedrich-merz.md): Adverse Media Check for Friedrich Merz, running as the Leader of the Christian Democratic Union (CDU) since January 2022 and led the CDU/CSU (Union) parliamentary group as well as being Leader of the Opposition in the Bundestag since February 2022. In September 2024, he became the Union's candidate for Chancellor of Germany ahead of the 2025 federal election.
- [Ines Schwerdtner - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/ines-schwerdtner.md): Adverse Media Check for Ines Schwerdtner, one of two lead candidates for the left party (Die Linke).
- [Jan van Aken - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/jan-van-aken.md): Adverse Media Check for Jan van Aken, one of two lead candidates for the left party (Die Linke).
- [Markus Söder - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/markus-soeder.md): Adverse Media Check for Markus Söder, Minister-President of Bavaria since 2018 and leader of the Christian Social Union in Bavaria (CSU) since 2019.
- [Olaf Scholz - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/olaf-scholz.md): Adverse Media Check for Olaf Scholz, the chancellor of Germany.
- [Robert Habeck - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/robert-habeck.md): Adverse Media Check for Robert Habeck (Alliance 90/The Greens), the Vice Chancellor of Germany, Federal Minister for Economic Affairs and Climate Action.
- [Sahra Wagenknecht - Adverse Media Check](https://taidalos.com/de/blog/screening/bundestagswahl-2025/sahra-wagenknecht.md): Adverse Media Check for Sahra Wagenknecht, running as the Chancellor candidate of the BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) in the 2025 German federal election
- [Facctum & Taidalos Patnership](https://taidalos.com/de/blog/screening/facctum-taidalos-partnership.md): NEXT-GEN ADVERSE MEDIA DISRUPTOR, TAIDALOS, BECOMES NEW INTEGRATION PARTNER FOR GLOBAL COMPLIANCE LEADER AND INNOVATOR FACCTUM
- [Harnessing the Power of Stemming in Adverse Media Screening](https://taidalos.com/de/blog/screening/harnessing-the-power-of-stemming-in-adverse-media-screening.md): Learn how stemming can boost your adverse media screening efficiency! Discover what stemming is, how it expands search results, and strategies to balance precision and recall.
- [Legalian & Taidalos Partnership](https://taidalos.com/de/blog/screening/legalian-taidalos-partnership.md): Legalian integrates Taidalos SCREENING into its AML platform, helping lawyers, tax advisers and notaries perform adverse media checks within their workflows.
- [NIS2 Directive: Why Adverse Media Screening Is Your First Line of Defense](https://taidalos.com/de/blog/screening/nis-2-adverse-media.md): NIS2 mandates supply chain security. Adverse media screening identifies vendor risks—past breaches, sanctions, fraud—protecting you from compliance penalties up to €10M and preventing costly data breaches.
- [Erste Schritte mit Taidalos](https://taidalos.com/de/blog/screening/onboarding.md): Schnellstart-Guide für Taidalos: Erfahren Sie, wie Sie Organisationen verwalten, präzise Adverse Media Suchen mit spezifischen Sprach- und Subjekt-Parametern aufsetzen und professionelle Risk Reports exportieren.
- [Once Upon a Time in Rural China...](https://taidalos.com/de/blog/screening/once-upon-a-time-in-rural-china.md): Local corruption case in China's Jiangxi Province exposes gaps in global risk screening. When official Zhang Xiaojian's decades of corruption made local headlines, would your screening tools have caught it? Most wouldn't.
- [If you don't know the difference between unstructured and structured media, you must read this](https://taidalos.com/de/blog/screening/structured-vs-unstructured-media.md): Discover how structured and unstructured searches differ and how Taidalos blends the best of both for real-time, AI-driven insights.
- [How Taidalos works under the hood](https://taidalos.com/de/blog/screening/taidalos-how-it-works-under-the-hood.md): See how Taidalos streamlines due diligence with smart, AI-powered media screening. We cut through the noise to deliver clear, actionable risk insights—helping you onboard partners safely, stay compliant, and protect your business, all with minimal effort.
- [Validato & Taidalos Partnership](https://taidalos.com/de/blog/screening/validato-taidalos-partnership.md): VALIDATO INTEGRATES TAIDALOS’ CUTTING-EDGE ADVERSE MEDIA SCREENING INTO ITS HUMAN RISK MANAGEMENT PLATFORM
- [How to get started with the webhook?](https://taidalos.com/de/blog/screening/webhook-get-started.md): This guide provides a step-by-step tutorial on how to use the webhook
- [Why Open Source Adverse Media Screening Is So Incredibly Inefficient – A Step-by-Step Breakdown](https://taidalos.com/de/blog/screening/why-open-source-adverse-media-screening-is-so-incredibly-inefficient-breakdown.md): Tired of wasting time on clunky, outdated Adverse Media Screening methods? From Google search limits to endless false positives and outdated documentation, the process is a nightmare—unless you know a better way. 👀👇

## Schnittstellenbeschreibung

- [Taidalos RADAR: öffentliche Inhalte als OpenAPI](https://taidalos.com/openapi.json): Lesezugriff auf Website-Inhalte, Formate und Fehlerantworten. Keine Anmeldung erforderlich.

## Übersichten

- [Taidalos SCREENING Blog](https://taidalos.com/de/blog/screening.md)
- [Normen im Versionsvergleich](https://taidalos.com/de/normen.md)
- [Mehrjähriger Finanzrahmen der EU 2021–2027](https://taidalos.com/de/normen/eu-2020-r-2093.md): Die Verordnung legt den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021–2027 fest, einschließlich jährlicher Ausgabenobergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungen je Rubrik. Sie regelt technische und programmspezifische Anpassungen, Flexibilitätsmechanismen (besondere Instrumente, Flexibilitätsinstrument, Instrument für einen einzigen Spielraum) sowie Voraussetzungen und Verfahren für Revisionen des MFR. Außerdem enthält sie Bestimmungen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren und zu Finanzierungsobergrenzen für bestimmte Großprojekte.
- [Bundesgebührengesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-bgebg.md): Das Bundesgebührengesetz regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften. Es definiert zentrale Begriffe, Entstehung und Schuldnerschaft der Gebührenschuld sowie Gebührenfreiheitstatbestände. Zudem enthält es Vorgaben zur Gebührenbemessung, Fälligkeit, Vorschuss/Sicherheiten, Säumniszuschlag, Verjährung und Rechtsbehelfe. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt ergänzend über Gebührenverordnungen.
- [Übergangsvorschriften kostenlose Zuteilung Emissionszertifikate](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-331.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 legt EU-weit harmonisierte Übergangsvorschriften für die **kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten** im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) für die Zuteilungszeiträume ab 2021 fest. Sie regelt u.a. Benchmarks, die Aufteilung von Anlagen in Anlagenteile, Anforderungen an **Datenüberwachung und -berichterstattung**, Prüfpflichten sowie Antragsverfahren für Bestandsanlagen und neue Marktteilnehmer. Adressiert werden Betreiber ortsfester Anlagen, die unter die Richtlinie 2003/87/EG fallen, sowie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
- [Verordnung über Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2830.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2830 regelt den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie weitere Modalitäten der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten im EU-Emissionshandelssystem (EU‑EHS). Sie legt u. a. Grundsätze zu Auktionsformat, Kalender/Planung, Zulassung von Bietern, Pflichten von Auktionsplattformen/Auktionatoren sowie Abwicklung (Clearing/Settlement) und Transparenz fest. Außerdem adressiert sie Integritätsanforderungen wie Maßnahmen gegen Marktmissbrauch, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Transaktionsmeldungen an Aufsichtsbehörden/ESMA.
- [Verordnung zur Überwachung und Berichterstattung über Treibhausgasemissionen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-2066.md): Die Durchführungsverordnung legt harmonisierte Regeln für die **Überwachung, Berichterstattung und Dokumentation von Treibhausgasemissionen** sowie zugehöriger Tätigkeits- und Tonnenkilometerdaten im EU-Emissionshandelssystem fest. Sie verpflichtet Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber zur Erstellung, Genehmigung und fortlaufenden Aktualisierung eines **Monitoringkonzepts** einschließlich Datenfluss- und Kontrollverfahren. Zudem beschreibt sie methodische Anforderungen (Berechnung/Messung, Unsicherheiten, Datenqualität) und Anforderungen an Genehmigungs- und Änderungsprozesse durch zuständige Behörden.
- [Liste der Luftfahrzeugbetreiber im EU-Emissionshandelssystem](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-r-748.md): Die Verordnung legt eine EU-weite Liste der Luftfahrzeugbetreiber fest, die seit dem 1. Januar 2006 eine Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG ausgeübt haben. Für jeden Betreiber wird ein individueller Code sowie der zuständige Verwaltungsmitgliedstaat bestimmt. Ziel ist die eindeutige Zuordnung der Aufsichtszuständigkeit im Emissionshandelssystem für den Luftverkehr und die Reduktion administrativen Aufwands.
- [Delegierte Verordnung Unionsregister EU-Emissionshandel](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1122.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 regelt die **Funktionsweise, Sicherheit und Verwaltung** des Unionsregisters und des EU-Transaktionsprotokolls (EUTL) für den EU-Emissionshandel (EU‑EHS). Sie legt Anforderungen an **Kontenarten, Kontoeröffnung, Bevollmächtigte, Transaktionen, Aufzeichnungspflichten** sowie Rollen von Zentral- und nationalen Verwaltern fest. Zudem berücksichtigt sie Bezüge zu Finanzmarktrecht (u.a. MiFID II/MAR) und enthält Vorgaben zu **Betrugsprävention, Datenschutz und Aufbewahrung** von Registerdaten.
- [Anpassung kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1842.md): Die Durchführungsverordnung legt Verfahren zur **jährlichen Berichterstattung und Prüfung** von Aktivitätsraten von Anlagenteilen im EU-Emissionshandel fest. Sie regelt, wie die zuständigen Behörden auf Basis geprüfter Daten die **kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten** bei Abweichungen der Aktivitätsraten (Schwellen u.a. >15% und 100 Zertifikate) **symmetrisch anpassen**. Außerdem enthält sie Vorgaben zur Behandlung von Betriebsstilllegungen, neuen Marktteilnehmern sowie bestimmten Betriebsänderungen (z.B. Energieeffizienz) bei Wärme-/Brennstoff-Benchmarks.
- [Angepasste Benchmarkwerte für kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten 2021–2025](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-447.md): Die Durchführungsverordnung legt **angepasste Benchmarkwerte** fest, die für die **harmonisierte kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten** im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) im Zeitraum **2021–2025** gelten. Sie beschreibt die Datengrundlage und Methodik zur Aktualisierung der Benchmarks (u. a. anhand der 10 % effizientesten Anlagen 2016/2017 sowie Kürzungsfaktoren). Im Anhang werden die konkreten Benchmarkwerte für zahlreiche Produkt-Benchmarks sowie Wärme- und Brennstoff-Benchmarks tabellarisch festgesetzt.
- [MiFIR-Verfahrens-VO (Geldbußen DRSP)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-803.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt die MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) um **Verfahrensvorschriften**, nach denen die ESMA gegen Datenbereitstellungsdienstleister Geldbußen und Zwangsgelder verhängen kann. Sie regelt u. a. das Untersuchungsverfahren (Untersuchungsbeauftragter/ESMA), Anhörungs- und Verteidigungsrechte, Akteneinsicht, Interimsmaßnahmen sowie Verjährungs- und Vollstreckungsfristen. Zudem enthält sie Vorgaben zur Verwahrung und Abführung eingezogener Beträge an die Kommission.
- [MiFIR-Gebühren-VO (DRSP)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-930.md): Die Delegierte Verordnung legt die **Antrags-, Zulassungs- und Jahresaufsichtsgebühren** fest, die Datenbereitstellungsdienstleister (genehmigte Veröffentlichungssysteme – APA – und genehmigte Meldemechanismen – ARM) im Rahmen der **ESMA-Zulassung und -Beaufsichtigung** zahlen müssen. Sie regelt die **Berechnungsmethodik** der Jahresaufsichtsgebühren (u. a. Mindestgebühren, Umsatzschlüssel), die Anforderungen an **geprüfte Abschlüsse** und deren Übermittlung an die ESMA sowie **Zahlungsmodalitäten** und Verzugszinsen. Zudem enthält sie Regeln zur **Kostenerstattung** an nationale Behörden bei delegierten Aufsichtsaufgaben sowie **Übergangsbestimmungen** für 2022 und 2023.
- [Delegierte Verordnung zu Verfahrensvorschriften für von ESMA Transaktionsregistern auferlegte Sanktionen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-667.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die EMIR-Verordnung (EU) Nr. 648/2012 um **Verfahrensregeln** für Untersuchungs- und Vollstreckungsverfahren der ESMA gegenüber **Transaktionsregistern** und sonstigen betroffenen Personen. Sie konkretisiert insbesondere **Verteidigungsrechte** (schriftliche Stellungnahmen, mündliche Anhörung), **Akteneinsicht** und die zulässige Verwendung eingesehener Unterlagen. Außerdem regelt sie **Verjährungsfristen** für Verhängung und Vollstreckung von Geldbußen/Zwangsgeldern sowie die **Erhebung/Abführung** dieser Beträge und die **Fristenberechnung**.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2020/1732 – ESMA-Gebühren für Verbriefungsregister](https://taidalos.com/de/normen/eu-2020-r-1732.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2017/2402, indem sie die von der ESMA erhobenen Gebühren für **Verbriefungsregister** festlegt. Sie regelt insbesondere Höhe und Struktur der **Registrierungsgebühren**, Gebühren für die **Ausweitung** einer Registrierung (insb. wenn bereits ein Transaktionsregister nach EMIR/SFTR besteht) sowie die **Jahresaufsichtsgebühr** (u.a. umsatzbasiert mit Mindestgebühr). Zusätzlich definiert sie Zahlungsmodalitäten, Erstattungsregeln bei Rücknahme/Ablehnung von Anträgen und die **Erstattung** nationaler Behördenkosten durch ESMA.
- [CRA-Gebühren-VO (ESMA)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-272.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die EU-Ratingagenturenverordnung (EG) Nr. 1060/2009 um detaillierte Regeln zu Gebühren, die die ESMA Ratingagenturen für **Registrierung**, **Zertifizierung** und **laufende Aufsicht** in Rechnung stellt. Sie definiert Gebührenarten (Jahresaufsichts-, Registrierungs- und Zertifizierungsgebühren), Berechnungsgrundlagen (u.a. umsatzbezogen für Aufsicht, beschäftigtenbezogen für Registrierung) sowie Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten, Befreiungsschwellen und Erstattungen bei Rücknahme von Anträgen. Außerdem regelt sie die Kostenerstattung an nationale zuständige Behörden, wenn diese ESMA-Aufgaben wahrnehmen oder ESMA unterstützen.
- [BMR-Gebühren-VO](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-805.md): Die Delegierte Verordnung legt die von der ESMA zu erhebenden Gebühren für **Zulassungs- und Anerkennungsanträge** sowie **laufende Jahresaufsichtsgebühren** für bestimmte Referenzwert-Administratoren fest. Betroffen sind insbesondere Administratoren **kritischer Referenzwerte** sowie **anerkannte Referenzwert-Administratoren aus Drittländern** nach der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011. Sie regelt Höhe, Berechnung (u.a. umsatzabhängige Staffelung bei Drittlands-Administratoren), Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Nicht-Erstattbarkeit sowie Übergangs- und Erstattungsmechanismen gegenüber nationalen Behörden.
- [Vorübergehender Ausschluss von Zentralbank-Risikopositionen aus der Verschuldungsquote](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-d-1074.md): Der EZB-Beschluss stellt für den Zeitraum 28.06.2021 bis 31.03.2022 außergewöhnliche Umstände infolge der COVID-19-Pandemie fest und erlaubt dadurch den **vorübergehenden Ausschluss bestimmter Risikopositionen gegenüber Zentralbanken des Eurosystems** aus der Gesamtrisikopositionsmessgröße für die **Verschuldungsquote** nach Art. 429a CRR. Betroffen sind insbesondere Einlagen in der Einlagefazilität sowie Salden auf Mindestreservekonten (inkl. zur Erfüllung der Mindestreservepflicht gehaltene Mittel). Der Beschluss richtet sich an **bedeutende beaufsichtigte Unternehmen** (signifikante Institute) im Euro-Währungsgebiet und hebt den Vorgängerbeschluss (EU) 2020/1306 auf.
- [Omnibus-Richtlinie zur Einführung der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESFS)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2010-l-78.md): Diese sogenannte Omnibus-I-Richtlinie ändert eine Vielzahl bestehender Finanzmarktrichtlinien (u.a. 98/26/EG Settlement Finality, 2002/87/EG Finanzkonglomerate, 2003/6/EG Marktmissbrauch, 2003/41/EG EbAV, 2003/71/EG Prospekt, 2004/39/EG MiFID, 2004/109/EG Transparenz, 2005/60/EG Geldwäsche, 2006/48/EG und 2006/49/EG Bankenaufsicht/Eigenkapital sowie 2009/65/EG OGAW) im Hinblick auf die Befugnisse der neu geschaffenen Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA. Sie integriert die Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, Mechanismen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Behörden, den Informationsaustausch sowie die Erstellung von Registern und Verzeichnissen in das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS). Der Text besteht überwiegend aus konkreten Änderungsbefehlen an den bestehenden Rechtsakten.
- [EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren (SSM-Gebührenverordnung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-1163.md): Die Verordnung regelt die Erhebung jährlicher Aufsichtsgebühren durch die Europäische Zentralbank im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM). Sie legt fest, wie der Gesamtbetrag der Gebühren aus den jährlichen Aufsichtskosten ermittelt wird und wie diese Kosten auf bedeutende und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen/Gruppen verteilt werden. Zudem bestimmt sie die Gebührenfaktoren (u. a. gesamte Aktiva und Gesamtrisikobetrag), Pflichten zur Datenlieferung sowie Verfahren zur Rechnungsstellung, Zahlung, Verzinsung bei Verzug und Sanktionen bei Verstößen.
- [Vertrauensdienstegesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-vdg.md): Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) regelt die Durchführung und nationale Aufsicht zur **eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014** über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Es legt Zuständigkeiten (u. a. Bundesnetzagentur, BSI), Aufsichtsmaßnahmen sowie Mitwirkungs-, Datenschutz- und Haftungsregelungen für Vertrauensdiensteanbieter fest. Zudem enthält es Vorgaben für qualifizierte Vertrauensdienste (z. B. Vertrauenslisten, Deckungsvorsorge, Identitätsprüfung, Widerruf, langfristige Beweiserhaltung, Beendigungspläne) und Bußgeldtatbestände.
- [Personalausweisgesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-pauswg.md): Das Personalausweisgesetz regelt die Ausweispflicht, Ausstellung, Gültigkeit, Versagung/Entziehung und Sperrung von Personalausweisen einschließlich vorläufiger und Ersatz-Personalausweise. Es definiert und steuert den **elektronischen Identitätsnachweis (eID)**, einschließlich Berechtigungszertifikaten, Sperrlisten/-diensten sowie Vor-Ort-Auslesen und mobilen Endgeräten. Es enthält Vorgaben zur Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung von (biometrischen) Personalausweisdaten sowie zu Datenschutz und Datensicherheit. Zudem werden Zuständigkeiten von Behörden, Ausweishersteller, Vergabestelle und Sperrlistenbetreiber sowie Bußgeldtatbestände geregelt.
- [Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-1925.md): Die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act/DMA) legt harmonisierte Vorschriften für sogenannte 'Torwächter' (Gatekeeper) fest, die zentrale Plattformdienste im digitalen Sektor bereitstellen. Ziel ist es, bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor sicherzustellen, indem unfaire Praktiken großer Online-Plattformen (z.B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores, Online-Werbedienste) untersagt und ihnen konkrete Verhaltenspflichten auferlegt werden. Geregelt werden u.a. Benennungskriterien für Gatekeeper, der Umgang mit personenbezogenen Daten, Interoperabilität sowie der Schutz gewerblicher Nutzer und Endnutzer. Sie ergänzt das EU-Wettbewerbsrecht (Art. 101, 102 AEUV).
- [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen](https://taidalos.com/de/normen/de-gwb.md): Das Dokument ist das deutsche Kartell- und Wettbewerbsrecht (GWB). Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Kartelle), regelt den Missbrauch marktbeherrschender oder relativer Marktmacht und enthält Vorschriften zur Durchsetzung (Befugnisse der Kartellbehörden, Bußgelder, Schadensersatz). Außerdem umfasst es die Zusammenschlusskontrolle sowie umfangreiche Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe und Konzessionsvergabe (Vergaberecht).
- [Datenschutzverordnung für Organe und Einrichtungen der EU](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-1725.md): Die Verordnung (EU) 2018/1725 regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union. Sie legt Grundsätze, Rechtsgrundlagen und Pflichten der Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter fest (u. a. Transparenz, Betroffenenrechte, Sicherheit, Rechenschaft, Datenübermittlungen). Zudem enthält sie Bestimmungen zur Aufsicht (Europäischer Datenschutzbeauftragter) sowie zu Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktionen und hebt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 auf.
- [Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation](https://taidalos.com/de/normen/eu-2002-l-58.md): Die Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) regelt den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten bei der **Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste** in öffentlichen Kommunikationsnetzen. Sie enthält Vorgaben zur **Vertraulichkeit der Kommunikation**, zur Verarbeitung und Löschung/Anonymisierung von **Verkehrs- und Standortdaten**, zu **Sicherheitsmaßnahmen** der Diensteanbieter sowie zu Funktionen wie **Rufnummernanzeige** und **Teilnehmerverzeichnissen**. Zudem setzt sie Regeln zu **Cookies/Endgerätezugriff** und zu **Direktwerbung** (z.B. unerbetene elektronische Post) im Kontext elektronischer Kommunikation.
- [MiFID II ESG-Änderungs-VO (Nachhaltigkeitspräferenzen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-1253.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID‑II-Durchführungsrahmen) und integriert Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitspräferenzen in organisatorische Anforderungen von Wertpapierfirmen. Sie ergänzt Begriffsdefinitionen (Nachhaltigkeitspräferenzen/-faktoren/-risiken) und verlangt deren Berücksichtigung u.a. im Risikomanagement, bei der Identifikation von Interessenkonflikten sowie im Geeignetheits- und Beratungsprozess. Zudem enthält sie Vorgaben zur Vermeidung von Greenwashing, zur Begründung/ Dokumentation, wenn keine nachhaltigkeitspräferenzkonformen Produkte empfohlen werden können, und zur entsprechenden Kundeninformation. Die Regelungen gelten ab dem 2. August 2022.
- [IFRS-Gleichwertigkeitsmechanismus](https://taidalos.com/de/normen/eu-2007-r-1569.md): Die Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 legt Kriterien und ein Verfahren fest, nach denen die Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) von Drittstaaten als gleichwertig zu den in der EU übernommenen IFRS anerkannt werden können. Sie etabliert einen Mechanismus, über den die Kommission auf Antrag oder von Amts wegen Gleichwertigkeitsbeschlüsse fasst und veröffentlicht. Zudem regelt sie befristete Übergangsbedingungen, unter denen Drittstaatemittenten weiterhin nationale GAAP für Transparenz- und Prospektpflichten nutzen dürfen, wenn Konvergenz- oder IFRS-Übernahmeprogramme bestehen.
- [Einkommensteuergesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-estg.md): Das Einkommensteuergesetz regelt die Erhebung der Einkommensteuer für natürliche Personen in Deutschland (unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht). Es definiert die steuerpflichtigen Einkunftsarten, Grundlagen der Einkommensermittlung (Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) sowie zahlreiche Steuerbefreiungen, Abzugs- und Pauschalregelungen. Außerdem enthält es Regelungen zur Steuererhebung (Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerabzug), Veranlagung, Tarifvorschriften sowie Sonderregime wie Kindergeld und Altersvorsorgezulage.
- [Green Bond-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2631.md): Die Verordnung schafft einen EU-Standard für „europäische grüne Anleihen“ (EuGB) und legt einheitliche Anforderungen an die Mittelverwendung, Taxonomie-Alignment und Transparenz fest. Sie regelt verpflichtende und freiwillige Offenlegungen (u. a. Informationsblatt, Allokations- und Wirkungsberichte) für Emittenten sowie besondere Vorgaben für Verbriefungen. Zudem werden Anforderungen an externe Prüfer (Registrierung/Aufsicht durch ESMA, Unabhängigkeit, Methoden) und Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden festgelegt.
- [BMR-Benchmark-VO (CTB & PAB)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2020-r-1818.md): Die delegierte Verordnung legt Mindeststandards für die Methodik von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel (CTB) und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten (PAB) fest. Sie regelt u.a. die Verwendung eines 1,5°C-Referenzszenarios, die Berechnung und jährliche Aktualisierung von Treibhausgas-Emissionen (inkl. Scope 1–3), Dekarbonisierungspfad und Schwellenwerte sowie sektorale Allokationsanforderungen. Zusätzlich enthält sie Ausschlusskriterien (v.a. für PAB) und Transparenz-/Dokumentationspflichten zu Datenquellen, Schätzmethoden und Offenlegung des Dekarbonisierungspfads.
- [Änderung der EU-Liste hochriskanter Drittstaaten (Geldwäsche)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2025-r-1184.md): Die delegierte Verordnung aktualisiert die EU-Liste der **Drittländer mit hohem Risiko** nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD4). Sie nimmt Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Liste auf und streicht Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 wird durch eine neue Länderliste ersetzt; damit wird der Anwendungsbereich der **verstärkten Sorgfaltspflichten** gegenüber Geschäftsbeziehungen/Transaktionen mit diesen Staaten determiniert.
- [Verordnung über zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen ISIL und Al-Qaida](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1686.md): Die Verordnung (EU) 2016/1686 verhängt zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh), Al‑Qaida und mit ihnen verbundene Personen/Organisationen. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen sowie das **Verbot der Bereitstellung** von Geldern/Ressourcen an diese. Sie regelt außerdem **Ausnahmen/Genehmigungen**, Informations- und Mitwirkungspflichten sowie ein **Umgehungsverbot** und Vorgaben zur Durchsetzung/Sanktionierung.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen Zentralafrikanische Republik](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-224.md): Die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 setzt EU‑Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in der Zentralafrikanischen Republik um. Sie enthält insbesondere ein Waffenembargo (Verbot technischer Hilfe, Vermittlungsdienste sowie Finanzmittel/Finanzhilfe im Zusammenhang mit Militärgütern) sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen. Zudem regelt sie Ausnahmen/Genehmigungen, Informations- und Mitwirkungspflichten sowie Umgehungsverbote und Haftungsregeln.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen Venezuela](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2063.md): Die Verordnung (EU) 2017/2063 führt EU-Sanktionen gegenüber Venezuela ein, u.a. Ausfuhr- und Dienstleistungsverbote für militärische Güter, Repressionsausrüstung sowie Überwachungs-/Abhörausrüstung. Sie regelt außerdem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern/Ressourcen. Enthalten sind Genehmigungs- und Ausnahmetatbestände, Melde-/Kooperationspflichten gegenüber Behörden sowie Umgehungsverbote und Durchsetzungs-/Sanktionsregelungen.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Iran](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-267.md): Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 legt EU‑Sanktionen gegen Iran fest, u.a. Verbote und Genehmigungspflichten für Ausfuhr, Einfuhr, Erwerb, Beförderung sowie technische Hilfe, Vermittlungsdienste und Finanzmittel/Finanzhilfe im Zusammenhang mit bestimmten Gütern und Technologien. Sie enthält außerdem sektorale Beschränkungen (Rohöl, Erdölerzeugnisse, petrochemische Erzeugnisse, Gold/Edelmetalle/Diamanten, Banknoten/Münzen) sowie Investitions- und Kooperationsverbote in bestimmten iranischen Unternehmen/Sektoren. Zentral sind zudem finanzielle Restriktionen wie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Einrichtungen sowie Vorgaben zu Geldtransfers und erhöhter Wachsamkeit von Kredit- und Finanzinstituten, inklusive Versicherern, Wertpapierfirmen und Zahlungsverkehrsdienstleistern.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia](https://taidalos.com/de/normen/eu-2003-r-147.md): Die Verordnung setzt das UN-Waffenembargo gegen Somalia innerhalb der EU um. Sie verbietet die Bereitstellung von Finanzmitteln/Finanzhilfen sowie technischer Beratung, Hilfe oder Ausbildung im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und damit verbundenen Gütern für Empfänger in Somalia. Zudem untersagt sie die wissentliche und absichtliche Teilnahme an Umgehungshandlungen und regelt eng begrenzte, vorab zu genehmigende Ausnahmen sowie Informationsaustausch und Sanktionen.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen DR Kongo (Waffenembargo)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2005-r-1183.md): Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 setzt EU-Finanzsanktionen gegen von den Vereinten Nationen benannte Personen/Organisationen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Waffenembargo zur Demokratischen Republik Kongo um. Sie ordnet das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** der gelisteten Personen an und verbietet, diesen direkt oder indirekt Gelder oder Ressourcen bereitzustellen (inkl. Umgehungsverbot). Zudem regelt sie Ausnahmen/Genehmigungen durch zuständige Behörden, Informations- und Meldepflichten sowie die Zusammenarbeit und Sanktionierung bei Verstößen.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-r-1485.md): Die Verordnung führt EU-Sanktionen wegen der Lage in Russland ein, insbesondere **Einreisebeschränkungen**, das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie ein **Bereitstellungsverbot** von Geldern/Ressourcen. Zudem werden **Ausfuhr- und Dienstleistungsbeschränkungen** für Güter zur internen Repression sowie für Überwachungs-/Abhörtechnologie (inkl. Genehmigungstatbeständen) geregelt. Sie enthält Melde- und Mitwirkungspflichten, Umgehungsverbote sowie Regeln zu Genehmigungen, Informationsaustausch und Sanktionen bei Verstößen.
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1716.md): Die Verordnung verhängt **EU‑Sanktionen** wegen der Lage in Nicaragua, insbesondere das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das **Verbot der Bereitstellung** von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an diese. Sie regelt **Ausnahmen/Genehmigungen** (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, humanitäre Zwecke) und Pflichten zur **Information und Zusammenarbeit** mit zuständigen Behörden sowie ein **Umgehungsverbot**. Zudem enthält sie Bestimmungen zu Haftungsausschlüssen, Datenschutz, Listungs-/Delistungsprozessen und nationalen Sanktionen bei Verstößen.
- [Verordnung zu restriktiven Maßnahmen wegen Sudan](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2147.md): Die Verordnung (EU) 2023/2147 führt gezielte **Sanktionen** im Zusammenhang mit Handlungen ein, die die Stabilität und den politischen Übergang in Sudan untergraben. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das **Verbot**, diesen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder Ressourcen bereitzustellen. Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen (u. a. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, humanitäre Hilfe), Melde- und Informationspflichten sowie das Umgehungsverbot und Durchsetzungs-/Sanktionsmechanismen.
- [Verordnung (EU) 2023/2406 – restriktive Maßnahmen Niger](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2406.md): Die Verordnung setzt EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Niger um. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das **Verbot der Bereitstellung** von Geldern oder Ressourcen an diese. Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen (u.a. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, humanitäre Hilfe), Informations- und Meldepflichten sowie Verbote der Umgehung und nationale Sanktionen bei Verstößen.
- [Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (restriktive Maßnahmen gegen Al-Qaida/Taliban)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2002-r-881.md): Die Verordnung setzt UN-Sanktionen gegen die in Anhang I gelisteten Personen, Gruppen und Organisationen (Al-Qaida/Taliban-Bezug) in der EU um. Kernpflichten sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie das **Verbot der direkten oder indirekten Bereitstellung** von Geldern/Ressourcen zugunsten der Gelisteten; außerdem besteht ein Umgehungsverbot. Sie verpflichtet natürliche und juristische Personen/Einrichtungen zur **Informationsübermittlung** an zuständige Behörden über eingefrorene Vermögenswerte und zur Zusammenarbeit bei Kontrollen. Daneben enthält sie ein Verbot bestimmter militärbezogener technischer Hilfe/Beratung sowie Regelungen zu Ausnahmen, Durchsetzung und Sanktionen.
- [Syrien-Sanktionen (EU) Nr. 36/2012](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-36.md): Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 konsolidiert EU-Sanktionen gegen Syrien. Sie regelt u. a. Ausfuhr- und Einfuhrverbote (z. B. für Repressions- und Überwachungstechnik, Öl/Gas-bezogene Güter), Verbote technischer Hilfe, Vermittlungsdienste sowie Finanzmittel/Finanzhilfen in diesem Kontext. Zentrales Element sind das Einfrieren von Geldern/wirtschaftlichen Ressourcen und das Verbot, gelisteten Personen/Organisationen Mittel bereitzustellen, einschließlich Melde- und Kooperationspflichten. Außerdem enthält sie Beschränkungen für Finanzdienstleistungen (z. B. syrische Anleihen, Korrespondenzbankbeziehungen, Versicherungs-/Rückversicherungsverbote).
- [Spezifische restriktive Maßnahmen (Hariri-Sanktionen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2006-r-305.md): Die Verordnung setzt die UN-Sicherheitsratsresolution 1636 (2005) in der EU um und ordnet das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** bestimmter gelisteter Personen/Organisationen an. Sie verbietet, diesen Personen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen und untersagt Umgehungshandlungen. Zudem regelt sie Ausnahmen (Freigaben für Grundausgaben, Rechtskosten, Verwahrungskosten) sowie Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber zuständigen Behörden.
- [Sanktionsverordnung Guinea-Bissau (EU) Nr. 377/2012](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-377.md): Die Verordnung verhängt **restriktive Maßnahmen (Sanktionen)** gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Lage in Guinea-Bissau. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen sowie das **Verbot**, diesen direkt oder indirekt Gelder/Ressourcen bereitzustellen, inkl. Umgehungsverbot. Sie regelt zudem Ausnahmen/Genehmigungen durch zuständige Behörden, Informationspflichten, Haftungsausschlüsse und Verfahren zur Listenänderung/Überprüfung.
- [Restriktive Maßnahmen wegen Lage in Tunesien](https://taidalos.com/de/normen/eu-2011-r-101.md): Die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 ordnet restriktive Maßnahmen (Sanktionen) gegenüber bestimmten, im Anhang gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Lage in Tunesien an. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie das **Verbot**, diesen Gelisteten unmittelbar oder mittelbar Gelder oder Ressourcen zur Verfügung zu stellen; zudem wird die **Umgehung** solcher Maßnahmen untersagt. Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen durch zuständige Behörden (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, Verwaltungskosten) sowie Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden.
- [Restriktive Maßnahmen wegen Irans Unterstützung des Russlandkriegs](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-1529.md): Die Verordnung (EU) 2023/1529 führt EU-Sanktionen gegen Personen/Organisationen ein, die das iranische UAV‑Programm unterstützen, das Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine militärisch fördert. Sie verbietet u. a. den Verkauf/Lieferung/Ausfuhr bestimmter UAV-bezogener Güter und Technologien nach Iran sowie damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste und Finanzmittel/Finanzhilfen. Zudem ordnet sie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen an, verbietet deren Bereitstellung und regelt Ausnahmen, Meldepflichten, Genehmigungen und Umgehungsverbote.
- [Restriktive Maßnahmen wegen Handlungen zur Destabilisierung Moldaus](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-888.md): Die Verordnung führt EU-Sanktionen gegen Personen/Organisationen ein, die Handlungen unterstützen oder durchführen, die die Republik Moldau destabilisieren. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie ein **Bereitstellungsverbot** (direkt und indirekt). Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, humanitäre Zwecke), Melde- und Mitwirkungspflichten sowie ein Umgehungsverbot und Haftungsregelungen.
- [Restriktive Maßnahmen Ukraine (Einfrieren von Vermögenswerten)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-208.md): Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 verhängt restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine, insbesondere das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen, Organisationen und Einrichtungen (Anhang I). Sie verbietet zudem, gelisteten Personen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und enthält Ausnahmeregelungen (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, Verwaltungskosten, gerichtliche Entscheidungen) sowie Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber zuständigen Behörden. Außerdem regelt sie Umgehungsverbote, Haftungsfreistellungen bei gutgläubiger Befolgung und Bestimmungen zu Durchsetzung/Sanktionen durch die Mitgliedstaaten.
- [Restriktive Maßnahmen Südsudan (Einfrieren von Geldern)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-735.md): Die Verordnung (EU) 2015/735 setzt EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Südsudan um. Sie verbietet u.a. die Bereitstellung von Finanzmitteln/Finanzhilfen sowie technischer Hilfe und Vermittlungsdiensten im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und Rüstungsgütern nach Südsudan. Kernbestandteil ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das Verbot, diesen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem regelt sie Genehmigungs-/Ausnahmetatbestände, Informationspflichten gegenüber Behörden und ein Umgehungsverbot.
- [Restriktive Maßnahmen Libyen (EU-Sanktionen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-44.md): Die Verordnung (EU) 2016/44 verhängt EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Libyen. Sie regelt u. a. ein Verbot des Verkaufs/der Ausfuhr sowie der Einfuhr bestimmter militärischer und zur internen Repression verwendbarer Güter und verbietet damit zusammenhängende technische Hilfe sowie Finanzmittel/Finanzhilfen. Zudem ordnet sie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen an und untersagt deren Zurverfügungstellung; sie enthält Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren sowie Melde- und Informationspflichten.
- [Restriktive Maßnahmen Iran (Einfrieren von Geldern)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2011-r-359.md): Die Verordnung setzt gezielte EU-Sanktionen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran um. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** der gelisteten Personen sowie ein **Bereitstellungsverbot** (direkt/indirekt) und ein Verbot der **Umgehung**. Sie regelt außerdem Ausnahmen/Genehmigungen durch zuständige Behörden (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, routinemäßige Verwahrung) sowie Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden.
- [Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe](https://taidalos.com/de/normen/eu-2004-r-314.md): Die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 setzt EU-Sanktionen gegenüber Simbabwe um. Sie verbietet u. a. technische Hilfe sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln/Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und mit Ausrüstungen zur internen Repression. Zudem ordnet sie das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** der gelisteten Personen/Organisationen (Anhang III) sowie ein Verbot der Zurverfügungstellung solcher Mittel an und regelt Melde-/Kooperationspflichten sowie Ausnahmen durch Genehmigungen.
- [Restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon (Embargo Rüstung/Finanzhilfe)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2006-r-1412.md): Die Verordnung (EG) Nr. 1412/2006 setzt restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon um und verbietet die Erbringung **technischer Hilfe** sowie die Bereitstellung von **Finanzmitteln/Finanzhilfe** im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und Rüstungsgütern. Sie enthält Umgehungsverbote und sieht eng begrenzte **Genehmigungsmöglichkeiten** durch zuständige nationale Behörden (z.B. für UNIFIL oder bestimmte genehmigte Empfänger) vor. Zudem regelt sie Informationsaustausch zwischen Kommission und Mitgliedstaaten sowie nationale Sanktionen bei Verstößen.
- [Restriktive Maßnahmen gegenüber der Republik Guinea](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-r-1284.md): Die Verordnung führt EU-Sanktionen gegen die Republik Guinea ein, insbesondere ein **Embargo** auf Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie Verbote für damit zusammenhängende technische Hilfe, Makler- und Finanzdienstleistungen. Kernstück ist zudem das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen und das Verbot, diesen Mittel bereitzustellen. Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen, Informationspflichten gegenüber Behörden sowie Haftungs- und Sanktionsbestimmungen.
- [Restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-401.md): Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 legt restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma fest, insbesondere ein Verbot der Ausfuhr/Weitergabe von Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können (Anhang I). Sie untersagt zudem technische Hilfe sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Gütern und den gelisteten Repressionsgütern. Es werden Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten geregelt sowie Bestimmungen zu Durchsetzung, Sanktionen und Zuständigkeiten getroffen.
- [Restriktive Maßnahmen gegen Verbreitung und Einsatz chemischer Waffen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-1542.md): Die Verordnung (EU) 2018/1542 setzt EU-Sanktionen gegen Personen/Organisationen um, die mit der Verbreitung oder dem Einsatz chemischer Waffen in Verbindung stehen. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen sowie das **Verbot der Bereitstellung** von Geldern/Ressourcen an diese (direkt oder indirekt). Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten), Informationspflichten gegenüber Behörden, Umgehungsverbote sowie Haftungs- und Anspruchsregelungen.
- [Restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe (EU)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-796.md): Die Verordnung (EU) 2019/796 schafft einen EU-Sanktionsrahmen gegen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen verantwortlich sind oder diese unterstützen. Kerninstrumente sind **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie ein **Bereitstellungsverbot** (keine Gelder/Ressourcen dürfen gelisteten Personen zugutekommen). Sie regelt außerdem Ausnahmen/Genehmigungen (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten), Informations- und Mitwirkungspflichten sowie Umgehungsverbote und Haftungsregeln für gutgläubige Einhaltung.
- [Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen aufgrund der Lage in Somalia](https://taidalos.com/de/normen/eu-2010-r-356.md): Die Verordnung setzt UN-Sanktionen zur Lage in Somalia in der EU um. Sie ordnet das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen sowie ein Bereitstellungsverbot an und enthält Ausnahmen (z.B. humanitäre Hilfe, Grundbedürfnisse, Rechtskosten). Zudem verbietet sie die Bereitstellung von technischer Hilfe, finanzieller Hilfe und Investitionsdienstleistungen im Zusammenhang mit militärischen Gütern an gelistete Personen und regelt Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber zuständigen Behörden.
- [Restriktive Maßnahmen Donezk und Luhansk (EU)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-263.md): Die Verordnung (EU) 2022/263 verhängt restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Sie verbietet insbesondere die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten sowie die damit zusammenhängende Bereitstellung von Finanzmitteln/Finanzhilfen sowie Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen. Zudem untersagt sie Investitionen, Darlehen/Kredite und bestimmte Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien und Einrichtungen in den Gebieten sowie die Bereitstellung technischer Hilfe, Vermittlungsdienste und weiterer Dienstleistungen (u. a. in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Rohstoffexploration und Tourismus) und enthält Genehmigungs-/Ausnahmeregeln und Umgehungsverbote.
- [Restriktive Maßnahmen Burundi (Einfrieren von Geldern)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-1755.md): Die Verordnung verhängt EU-Sanktionen angesichts der Lage in Burundi, insbesondere das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie ein **Bereitstellungsverbot** zugunsten gelisteter Personen/Organisationen (Anhang I). Sie regelt **Ausnahmen/Genehmigungen** (u.a. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, Verwahrung/Verwaltung) und die Behandlung von **Gutschriften/Zinsen** auf eingefrorenen Konten durch Finanz- und Kreditinstitute. Zudem enthält sie **Informations- und Mitwirkungspflichten**, ein **Umgehungsverbot**, Haftungsregelungen und Vorgaben zur **Listung/Überprüfung** der betroffenen Personen sowie zur Benennung zuständiger Behörden.
- [Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-747.md): Die Verordnung verhängt EU‑Sanktionsmaßnahmen gegen Sudan, insbesondere ein Waffenembargo sowie Verbote der technischen Hilfe, Vermittlungsdienste und finanziellen Unterstützung im militärischen Kontext. Sie ordnet das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen (Anhang I) an und verbietet deren mittelbare oder unmittelbare Bereitstellung. Zudem regelt sie Ausnahmen/Genehmigungen, Informations- und Meldepflichten sowie Umgehungsverbote und Haftungsregeln für gutgläubiges Handeln.
- [Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-1770.md): Die Verordnung verhängt EU-Sanktionen wegen der Lage in Mali. Sie ordnet das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen sowie ein Bereitstellungsverbot an. Sie regelt Ausnahmen/Genehmigungen durch zuständige Behörden, Informations- und Mitwirkungspflichten sowie ein Umgehungsverbot und Haftungsregelungen.
- [Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-1352.md): Die Verordnung verhängt gezielte EU‑Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Jemen. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das **Verbot**, diesen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder Ressourcen bereitzustellen. Sie regelt zudem Ausnahmen/Genehmigungen (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten), Informations- und Meldepflichten sowie ein Umgehungsverbot und Durchsetzungs-/Sanktionsvorgaben für Mitgliedstaaten.
- [Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-2309.md): Die Verordnung (EU) 2022/2309 setzt UN/EU-Sanktionen wegen der Lage in Haiti um. Sie führt ein gezieltes Waffenembargo (Verbot technischer Hilfe sowie Finanzmittel/-hilfen im militärischen Kontext) sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen ein und untersagt deren (mittelbare) Bereitstellung. Zudem regelt sie Ausnahmen/Genehmigungen, Melde- und Informationspflichten, Umgehungsverbote sowie Datenschutz- und Durchsetzungsbestimmungen.
- [Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-r-287.md): Die Verordnung führt EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Guatemala ein. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie ein **Bereitstellungsverbot** (direkt und indirekt) von Geldern/Wirtschaftsressourcen an diese. Sie regelt **Ausnahmen/Genehmigungen** (u. a. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, humanitäre Hilfe), **Informations- und Meldepflichten**, Umgehungsverbote sowie Haftungs- und Durchsetzungs-/Sanktionsvorschriften.
- [Restriktive Maßnahmen Afghanistan (Taliban-Sanktionen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2011-r-753.md): Die Verordnung setzt UN/EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Lage in Afghanistan um. Sie ordnet das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen/Organisationen an und verbietet, ihnen Gelder oder Ressourcen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung zu stellen. Zudem enthält sie Verbote zur Erbringung technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern der Gemeinsamen Militärgüterliste sowie Ausnahmeregeln, Informationspflichten und Verfahren zur Listung/Delistung.
- [Restriktive Maßnahmen (Terrorismus): Liste nach VO (EG) 2580/2001](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1127.md): Die Durchführungsverordnung aktualisiert die **Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften**, gegen die nach der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gelten. Sie ersetzt die vorherige Durchführungsverordnung (EU) 2015/2425 und veröffentlicht die aktuelle Sanktionsliste im Anhang. Inhaltlich geht es um die Festlegung, Überprüfung und Bekanntmachung der gelisteten Adressaten, die besonderen restriktiven Maßnahmen (u.a. Mittel-/Wirtschaftsressourcen-Beschränkungen) unterliegen.
- [EU-Sanktionsverordnung Belarus – Maßnahmen gegen Lukaschenko (2006)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2006-r-765.md): Die Verordnung führt **restriktive Maßnahmen (Finanzsanktionen)** gegen Präsident Lukaschenko und weitere gelistete belarussische Amtsträger/verbundene Personen ein. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** sowie das **Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen**. Sie regelt außerdem Ausnahmen/Genehmigungen, Informations- und Meldepflichten gegenüber zuständigen Behörden und die Durchsetzung/Sanktionen bei Verstößen.
- [Unabhängigkeitsanforderungen für Kartenzahlverfahren und Abwickler](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-72.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zur Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2015/751 (Interbankenentgelte) fest. Sie bestimmt Anforderungen an **Rechnungslegung** (getrennte GuV, Zuweisung von Einnahmen/Ausgaben, Dokumentation von Mittelübertragungen, externe Prüfung) sowie an die **Organisation** (funktionelle Trennung, getrennte Geschäftsräume, Personal- und Vergütungstrennung, gemeinsame Dienste/IT-Systeme, Informationsaustauschverbot). Zudem regelt sie **Entscheidungsverfahren** zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Zusammensetzung von Leitungsorganen, getrennte Geschäftspläne, Verhaltenskodex). Adressaten sind Kartenzahlverfahren und teilnehmende abwickelnde Stellen (Acquirer/Processing).
- [EZB-Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-1409.md): Die Verordnung legt einen harmonisierten statistischen Berichtsrahmen für Zahlungsverkehrsdaten im Eurosystem fest. Sie bestimmt den Kreis der Berichtspflichtigen (Zahlungsdienstleister inkl. E‑Geld‑Emittenten sowie Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen), die zu meldenden Datensätze/Tabellen und Definitionen (Anhänge I–III) sowie Mindestanforderungen an Übermittlung und Datenqualität (Anhang IV). Außerdem regelt sie Ausnahmemöglichkeiten durch nationale Zentralbanken, Fristen, Überprüfungs- und Zwangserhebungsrechte sowie ein vereinfachtes Verfahren für technische Anhangsänderungen.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2017/2055 – Zusammenarbeit/Informationsaustausch PSD2-Passporting](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2055.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards (RTS) für die **Zusammenarbeit und den Informationsaustausch** zwischen zuständigen Behörden bei grenzüberschreitender Tätigkeit fest. Sie betrifft Meldungen von **Zahlungsinstituten** (und entsprechend **E‑Geld‑Instituten**) zur Ausübung des **Niederlassungsrechts** oder des **freien Dienstleistungsverkehrs** nach PSD2, einschließlich Fällen mit **Agenten**. Geregelte Inhalte sind u. a. Standardformblätter, gemeinsame Terminologie, Kommunikationswege/Sprachen, Vollständigkeitsprüfung, Fristenlogik sowie Mitteilungen zu Änderungen und Aufnahmezeitpunkten.
- [Zuweisung von ECAI-Ratings zu Bonitätsstufen (Solvabilität II)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1800.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards fest, wie Ratings externer Ratingagenturen (ECAI) einer objektiven Skala von Bonitätsstufen zuzuweisen sind. Ziel ist die kohärente Nutzung externer Ratings für die **Berechnung der Solvenzkapitalanforderung** nach Solvabilität II, angelehnt an die Zuordnungssystematik der CRR (EU) Nr. 575/2013. Im Anhang werden für zahlreiche ECAI konkrete Rating-Skalen den Bonitätsstufen 0–6 zugeordnet.
- [Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1238.md): Die Verordnung (EU) 2019/1238 schafft ein einheitliches, EU-weites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP), das die bestehenden nationalen Altersvorsorgesysteme ergänzt, nicht ersetzt. Sie regelt einheitliche Vorschriften für Registrierung, Bereitstellung, Vertrieb sowie Beaufsichtigung von PEPPs, einschließlich Mindestvertragsinhalten, Anlagepolitik, Informationspflichten (PEPP-Basisinformationsblatt, PEPP-Leistungsinformation), Anbieterwechsel und grenzüberschreitender Mitnahmefähigkeit. Zugelassene PEPP-Anbieter sind u.a. Kreditinstitute, Lebensversicherer, EbAV, Wertpapierfirmen und Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM/OGAW-Verwaltungsgesellschaften). Die Verordnung enthält zudem Vorgaben zu ESG-Kriterien, Kostenobergrenzen für das Basis-PEPP und Anforderungen an Verwahrstellen.
- [Richtlinie über Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (kodifizierte Fassung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-l-103.md): Diese Richtlinie kodifiziert und harmonisiert die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie regelt Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden, die Pflicht jeder Person zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die Einrichtung nationaler Versicherungsbüros, Entschädigungsstellen für von nicht oder nicht ordnungsgemäß versicherten Fahrzeugen verursachte Schäden, sowie Schadensregulierungsbeauftragte für die ERA-Auslandsregulierung. Die Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort in einem Mitgliedstaat haben oder in die Gemeinschaft einreisen.
- [Richtlinie zur Änderung von Prospektrichtlinie, Solvabilität II, Ratingagenturen-Verordnung sowie EIOPA-/ESMA-Verordnungen hinsichtlich Befugnissen der Europäischen Aufsichtsbehörden](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-l-51.md): Die Richtlinie 2014/51/EU („Omnibus II“-Begleitänderung) passt mehrere EU-Finanzmarktakte an, um Befugnisse und Verfahren der Europäischen Aufsichtsbehörden (insb. EIOPA und ESMA) einzubetten. Sie erweitert/konkretisiert u.a. die Nutzung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, delegierter Rechtsakte, Streitbeilegungs- und Kooperationsmechanismen zwischen Aufsichtsbehörden. Inhaltlich betrifft sie vor allem Solvabilität-II-Themen (z.B. SCR-Standardformel, risikofreie Zinskurven, Matching-/Volatilitätsanpassung, Reporting/Disclosure, Gruppenaufsicht) sowie punktuell Kapitalmarkt-/Ratingagenturenbezüge.
- [Richtlinie zum übermäßigen Rückgriff auf Ratings (EBAV/OGAW/AIFM)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-l-14.md): Diese Richtlinie ändert die Richtlinien 2003/41/EG (EBAV), 2009/65/EG (OGAW) und 2011/61/EU (AIFM) und verpflichtet Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EBAV), OGAW-Verwaltungs- und Investmentgesellschaften sowie AIFM, sich bei der Bonitätsbewertung ihrer Vermögenswerte nicht ausschließlich und automatisch auf Ratings von Ratingagenturen zu stützen. Die zuständigen Behörden überwachen die Angemessenheit der Verfahren für die Bonitätsbewertung und regen bei übermäßigem Rating-Rückgriff die Milderung der Auswirkungen an.
- [EZB-Verordnung über statistische Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-231.md): Die Verordnung (EU) 2018/231 (EZB/2018/2) legt **statistische Berichtspflichten** für Altersvorsorgeeinrichtungen im Euro-Währungsgebiet fest. Sie bestimmt den Kreis der Berichtspflichtigen, die Meldeinhalte (u. a. quartalsweise Aktiva, jährlich Passiva und Mitgliederzahlen) sowie Fristen, Mindestanforderungen und Ausnahmeregelungen für kleine Einrichtungen. Zudem regelt sie Erhebung/Verifizierung durch nationale Zentralbanken, Überprüfung/Zwangserhebung und die Nutzung von Einzelwertpapiermeldungen bzw. aggregierten Daten.
- [Anpassung Euro-Grundbeträge für Versicherungsvermittler](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1935.md): Die delegierte Verordnung passt die in der Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 festgelegten Euro-Grundbeträge an. Konkret werden die Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie die Anforderungen an deren finanzielle Leistungsfähigkeit (4 % der jährlichen Prämieneinnahmen, Mindestbetrag) erhöht. Hintergrund ist die Indexierung an den Europäischen Verbraucherpreisindex (EHVPI).
- [Änderung: Ausnahme Bank of England/UK Debt Management Office von MAR](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-461.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/461 ändert den Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2016/522 im Kontext der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR). Sie erweitert das Verzeichnis der von MAR ausgenommenen Drittstaaten-Zentralbanken und öffentlichen Stellen um die **Bank of England** und das **United Kingdom Debt Management Office**. Ziel ist, nach dem Brexit die Ausnahme für geld-, wechselkurspolitische Maßnahmen und Staatsschuldenverwaltung weiterhin zu ermöglichen. Die Verordnung regelt damit ausschließlich die **Ausnahmeliste** und enthält keine allgemeinen Pflichten für Finanzinstitute.
- [Änderung RTS PRIIP-Basisinformationsblatt: Performance, Kosten, vergangene Wertentwicklung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-2268.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268 ändert die technischen Regulierungsstandards der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 zur PRIIP-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014. Sie passt insbesondere Methodik und Darstellung der **Performance-Szenarien**, die **Kostenoffenlegung** (inkl. Gesamtkostenindikatoren und Kostenstruktur bei mehreren Anlageoptionen) sowie Anforderungen zur **Darstellung früherer Wertentwicklung** an. Zudem werden spezifische Vorgaben für PRIIP mit verschiedenen Anlageoptionen sowie für bestimmte OGAW/AIF (Teilfonds, Anteilsklassen, Dachfonds, Feeder, strukturierte Fonds) und Querverweise auf weitere Informationsquellen präzisiert.
- [Zuordnung von ECAI-Ratings zu Bonitätsstufen für Verbriefungen (CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1801.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards zur **Zuordnung (Mapping)** von Ratingkategorien externer Ratingagenturen (ECAI) zu den **Bonitätsstufen** nach der CRR fest. Sie enthält Tabellen für Verbriefungs- und Wiederverbriefungspositionen sowohl für den **Standardansatz** (Art. 251 CRR) als auch für den **ratingbasierten Ansatz** (Art. 261 CRR). Damit wird geregelt, wie Institute externe Ratings bei der Bestimmung von Risikogewichten für Verbriefungspositionen verwenden dürfen.
- [Verbriefungs-RTS (Homogenität)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-1851.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zur **Homogenität** der zugrunde liegenden Risikopositionen in Verbriefungen nach der Verordnung (EU) 2017/2402 fest. Sie definiert zulässige Vermögenswertkategorien (z.B. Wohn-/Gewerbeimmobiliendarlehen, Konsumentenkredite, Auto-/Leasing, Kreditkarten- und Handelsforderungen) und verlangt ähnliche Kreditvergabestandards sowie eine nach ähnlichen Verfahren organisierte Forderungsverwaltung. Zusätzlich werden je Vermögenswertkategorie konkrete **Homogenitätsfaktoren** (u.a. Rang von Sicherungsrechten, Art der Immobilie/Schuldner, Hoheitsgebiet) vorgegeben, die bei der Poolzusammensetzung anzuwenden sind.
- [Verbriefungs-ITS (Offenlegungstemplates)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2020-r-1225.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards (ITS) für **Format, Datenfelder und standardisierte Meldebögen** fest, die bei der Offenlegung von Verbriefungsinformationen nach der Verbriefungsverordnung (EU) 2017/2402 zu verwenden sind. Sie definiert insbesondere die Templates für Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen (z.B. Wohn-/Gewerbeimmobilienkredite, Unternehmensforderungen, Auto-/Leasing-/Konsumentenkredite), Anlegerberichte sowie (bei öffentlichen Verbriefungen) Insiderinformationen und wichtige Ereignisse. Zudem wird das **elektronische Übermittlungsformat (XML)** und die Feldformate (z.B. LEI, ISIN, ISO-Codes) harmonisiert.
- [Transparenzrichtlinie Änderungsrichtlinie 2013/50/EU](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-l-50.md): Diese Richtlinie ändert die Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), die Prospektrichtlinie 2003/71/EG und die Durchführungsrichtlinie 2007/14/EG. Sie vereinfacht die Transparenzanforderungen für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (z.B. Abschaffung von Quartalsberichten, Verlängerung der Fristen für Halbjahresberichte auf 3 Monate). Sie führt Pflichten zur Offenlegung von Zahlungen an staatliche Stellen für Emittenten in der mineralgewinnenden Industrie und dem Holzeinschlag ein. Die Richtlinie erweitert zudem die Mitteilungspflichten für bedeutende Beteiligungen auf Finanzinstrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung wie Aktien.
- [Technische Standards zu Datenzugang und Veröffentlichung durch Transaktionsregister (EMIR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-151.md): Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 151/2013 ergänzt EMIR (VO (EU) Nr. 648/2012) um technische Regulierungsstandards für Transaktionsregister. Sie legt fest, welche aggregierten Daten Transaktionsregister regelmäßig veröffentlichen müssen und über welche Kanäle. Zudem regelt sie detailliert den Datenzugang für zuständige Behörden (u.a. ESMA, ACER, Zentralbanken/ESZB, CCP- und Marktaufsichten) sowie operationelle Standards für Datenzusammenstellung, -abgleich und Zugriff (inkl. UTI).
- [Technische Standards für Anlageempfehlungen und Interessenkonflikte](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-958.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 ergänzt die Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) durch technische Regulierungsstandards zur **objektiven Darstellung von Anlageempfehlungen** sowie zur **Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten**. Sie legt detaillierte Informationspflichten für Ersteller und Weitergeber von Empfehlungen fest (u.a. Identität, Quellen, Methoden, Zeitpunkte, Aktualisierung, Änderungen). Besondere Zusatzpflichten gelten u.a. für Wertpapierfirmen und Kreditinstitute sowie „Sachverständige“, einschließlich organisatorischer Vorkehrungen und regelmäßiger Offenlegung aggregierter Empfehlungsstatistiken.
- [Technische Durchführungsstandards Vertriebsvorschriften AIF/OGAW](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-955.md): Die Verordnung legt technische Durchführungsstandards zur Verordnung (EU) 2019/1156 fest. Sie bestimmt Formulare, Mustertexte, Verfahren und technische Anforderungen für die Veröffentlichung nationaler Vertriebsvorschriften sowie behördlicher Gebühren/Entgelte im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW. Zudem regelt sie die standardisierte Übermittlung dieser Informationen an die ESMA und die technischen Anforderungen an das ESMA-Notifizierungsportal sowie an die zentrale ESMA-Datenbank zum grenzüberschreitenden Vertrieb.
- [Prospekt-RTS (Finanzinformationen & Werbung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-979.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 ergänzt die Prospektverordnung (EU) 2017/1129 durch technische Regulierungsstandards. Sie konkretisiert insbesondere (i) wesentliche Finanzinformationen in der Prospektzusammenfassung (mit Tabellen/Anhängen je Emittententyp, u.a. Kreditinstitute und Versicherer), (ii) Vorgaben zur Veröffentlichung und zu Hyperlinks, (iii) maschinenlesbare Datenfelder/ XML-Übermittlung zur ESMA-Klassifizierung, (iv) Anforderungen an Werbung im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten/Zulassung zum Handel sowie (v) Fälle, in denen Prospektnachträge zu veröffentlichen sind und Modalitäten des ESMA-Notifizierungsportals.
- [Prospekt-Del. VO (Aufmachung & Inhalt)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-980.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 ergänzt die Prospektverordnung (EU) 2017/1129 durch detaillierte Vorgaben zur **Aufmachung**, zum **Mindestinhalt** und zu **zusätzlichen Angaben** in Prospekten (inkl. Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung, Zusammenfassung) für verschiedene Wertpapierarten und Emittentenkonstellationen. Sie legt außerdem Verfahrensanforderungen an die **Prüfung, Überarbeitung, Einreichung und Billigung** von Prospekten sowie an Basisprospekte und EU‑Wachstumsprospekte fest. Gleichzeitig hebt sie die frühere Prospekt‑Durchführungsverordnung (EG) Nr. 809/2004 auf.
- [OGAW-Durchführungs-RL (Org & Risiko)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2010-l-43.md): Die Richtlinie 2010/43/EU konkretisiert die Vorgaben der OGAW-Richtlinie 2009/65/EG für Verwaltungsgesellschaften (und teils auch für Investmentgesellschaften ohne bestellte Verwaltungsgesellschaft) zu **Organisation, internen Kontrollen, Compliance, Innenrevision und Risikomanagement**. Sie regelt u.a. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, Anforderungen an IT/Datensicherheit und Aufzeichnungen, Regeln zu Interessenkonflikten und persönlichen Geschäften sowie Wohlverhaltenspflichten (z.B. bestmögliche Ausführung). Zudem präzisiert sie den **Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft** und legt Kriterien/Methoden zur **Risikomessung** (z.B. Gesamt- und Kontrahentenrisiko, VaR/Commitment) fest.
- [MiFIR-Registrierungs-VO (Drittlandfirmen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-2022.md): Die Delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards fest, welche Angaben Drittlandfirmen bei der ESMA für die Registrierung nach Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) einzureichen haben. Sie bestimmt u. a. erforderliche Identifikations- und Kontaktdaten, Angaben zu zugelassenen Wertpapierdienstleistungen/Anlagetätigkeiten sowie Pflichten zur Mitteilung von Änderungen. Zudem regelt sie Formatanforderungen und Sprache für die Einreichung bei der ESMA und für Kundeninformationen in der Union (dauerhafter Datenträger, Lesbarkeit, Sprache).
- [MiFIR-Handelspflicht-VO (Derivate)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2417.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2417 ergänzt MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) durch technische Regulierungsstandards zur **Handelspflicht** (trading obligation) für bestimmte, der Clearingpflicht unterliegende OTC-Derivate. Sie legt fest, welche Zinsderivate (Fixed-to-float IRS in EUR/USD/GBP mit definierten Laufzeiten) sowie welche Kreditderivate (Index-CDS auf iTraxx Europe Main/Crossover, bestimmte Serien) auf Handelsplätzen zu handeln sind. Außerdem bestimmt sie den **Geltungsbeginn** der Handelspflicht je Gegenparteikategorie in Anknüpfung an die einschlägigen EMIR-Clearing-RTS.
- [MiFIR-Del. VO (Begriffsbestimmungen & Transparenz)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-567.md): Die delegierte Verordnung ergänzt **MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014)** durch detaillierte technische Vorgaben. Sie legt u. a. Kriterien zur Bestimmung eines *liquiden Marktes* für Eigenkapitalinstrumente (Aktien, Aktienzertifikate, ETFs, Zertifikate) fest, regelt Pflichten von Handelsplätzen und systematischen Internalisierern zur Bereitstellung und Offenlegung von Marktdaten (kostenbasiert, nichtdiskriminierend, ungebündelt, pro Nutzer) und präzisiert Anforderungen an die Veröffentlichung von Kursofferten sowie an die Auftragsausführung durch systematische Internalisierer. Zudem enthält sie Vorgaben zu **Portfoliokomprimierung** und zu Aspekten von **Produktinterventions- und Positionsmanagementbefugnissen** der Aufsichtsbehörden.
- [MiFIR-Ausnahme-VO (Drittlandszentralbanken)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-1799.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) hinsichtlich einer Ausnahme von Vorhandels- und Nachhandelstransparenzanforderungen. Sie legt fest, dass diese Ausnahme für die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sowie für im Anhang benannte Zentralbanken von Drittländern gilt, soweit Geschäfte der Ausübung von Geld-, Devisen- oder Finanzmarktpolitik dienen. Der Anhang enthält die konkrete Liste der ausgenommenen Drittlandszentralbanken.
- [MiFIR RTS 3 (Volumenbegrenzungsmechanismus)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-577.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/577 ergänzt MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) durch technische Regulierungsstandards zu Inhalt, Format, Häufigkeit und Speicherfristen von Daten, die Handelsplätze, genehmigte Veröffentlichungssysteme (APA) und konsolidierte Datenticker (CTP) an zuständige Behörden bzw. die ESMA liefern. Sie dient der Durchführung von Berechnungen zur Vor- und Nachhandelstransparenz, zur Kalibrierung von Schwellenwerten/Ausnahmen sowie zur Bestimmung systematischer Internalisierer und der Derivate-Handelspflicht. Zudem konkretisiert sie Berichtspflichten für den Mechanismus zur Begrenzung des Volumens (Double Volume Cap) einschließlich Aggregations- und Umrechnungsregeln sowie Veröffentlichungen durch die ESMA.
- [MiFIR RTS 15 (Clearing-Zugang)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-581.md): Die Delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards nach MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) für den diskriminierungsfreien Clearing-Zugang zwischen Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (CCP) fest. Sie konkretisiert, unter welchen Risiken CCP bzw. Handelsplätze Zugangsanträge ablehnen dürfen, welche Mindestinhalte Zugangsvereinbarungen enthalten müssen und wie Gebühren transparent sowie diskriminierungsfrei zu gestalten sind. Zudem regelt sie die diskriminierungsfreie Behandlung wirtschaftlich gleichwertiger Kontrakte (Margining, Netting, Cross-Margining) und enthält Mitteilungs- und Berechnungsverfahren für Übergangsregelungen/Opt-out (inkl. Formblätter und Nominalbetragsberechnung).
- [MiFID II RTS 8 (Market Making)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-578.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/578 ergänzt MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) durch technische Regulierungsstandards zu **Market-Making-Vereinbarungen** und **Market-Making-Systemen**. Sie legt Mindestinhalte und Pflichten für Wertpapierfirmen fest, die bei der Verfolgung von Market-Making-Strategien **algorithmischen Handel** betreiben (z.B. Quotenstellung, Präsenzanforderungen, Aufzeichnungspflichten) sowie Pflichten für **Handelsplätze** zur Einrichtung, Ausgestaltung und Veröffentlichung gerechter, nichtdiskriminierender Market-Making-Systeme. Zudem definiert sie außergewöhnliche Umstände/angespannte Marktbedingungen und Vorgaben zur Veröffentlichung und Wiederaufnahme des Handels.
- [MiFID II RTS 6 (Algo-Handel)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-589.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/589 ergänzt MiFID II (RL 2014/65/EU) durch technische Regulierungsstandards zu organisatorischen und technischen Anforderungen für Wertpapierfirmen, die algorithmischen Handel betreiben. Sie regelt u. a. Governance, Compliance- und Personalanforderungen, Auslagerung/IT, Test- und Einführungsprozesse für Algorithmen, Selbstbeurteilungen, Stresstests, Kill-Funktion, Vor- und Nachhandelskontrollen, Echtzeitüberwachung, Marktmissbrauchsüberwachung sowie IT-Sicherheit. Zudem enthält sie Vorgaben für Anbieter von direktem elektronischem Zugang (DEA) inklusive Due Diligence und Kontrollpflichten.
- [MiFID II RTS 35 (Zulassung Wertpapierfirmen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-1943.md): Die Delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards (RTS) fest, welche Informationen Antragsteller den zuständigen Behörden im Zulassungsverfahren als **Wertpapierfirma** nach MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU, Titel II) vorzulegen haben. Sie konkretisiert u. a. Anforderungen zu allgemeinen Angaben, Kapitalquellen, Anteilseignern/qualifizierten Beteiligungen, Leitungsorgan und Geschäftsleitung (Fit-&-Proper), Finanzinformationen sowie Organisation/Interne Kontrollen (inkl. Interessenkonflikte, Auslagerung, AML/CFT-Risikosteuerung, IT-/Notfallpläne). Zudem enthält sie Anforderungen für Wertpapierfirmen, die von einer natürlichen Person bzw. einer einzigen natürlichen Person geführt werden, und Kriterien zur Beurteilung von Anteilseignern sowie von Gruppenstrukturen hinsichtlich der Aufsichtsfähigkeit.
- [MiFID II RTS 27 (Best Execution Daten)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-575.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/575 ergänzt MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) durch technische Regulierungsstandards zur **Transparenz der Ausführungsqualität**. Sie legt **Inhalt, Format und Periodizität** der von Ausführungsplätzen (u.a. Handelsplätze, systematische Internalisierer, Market Maker und andere Liquiditätsgeber) zu veröffentlichenden Daten fest, z.B. zu **Preis**, **Kosten**, **Ausführungswahrscheinlichkeit** und **Ausführungsgeschwindigkeit**. Vorgaben umfassen u.a. quartalsweise Veröffentlichung in maschinenlesbarem elektronischem Format anhand standardisierter Tabellen im Anhang.
- [MiFID II RTS 17 (Zulassung Finanzinstrumente)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-568.md): Die Delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards (RTS) zur **Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten** nach MiFID II fest. Sie definiert Kriterien für die freie Handelbarkeit sowie für einen fairen, ordnungsgemäßen und effizienten Handel von übertragbaren Wertpapieren, Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen, Derivaten und Emissionszertifikaten. Zudem verpflichtet sie geregelte Märkte zu Verfahren zur **Überprüfung unionsrechtlicher Emittentenpflichten** und zur **Erleichterung des Zugangs** der Marktteilnehmer zu bereits veröffentlichten Informationen.
- [MiFID II RTS 11 (Tick Sizes)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-588.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/588 ergänzt MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) durch technische Regulierungsstandards zum Tick-Größen-System. Sie verpflichtet Handelsplätze, für Aufträge in Aktien, Aktienzertifikaten sowie bestimmten börsengehandelten Fonds (ETFs mit zugrunde liegenden Aktien/Aktienkörben) Mindest-Tickgrößen anhand von Liquiditätsbändern und Preisbandbreiten anzuwenden. Zudem regelt sie die Berechnung und Veröffentlichung der durchschnittlichen täglichen Anzahl der Geschäfte durch zuständige Behörden sowie Verfahren bei Kapitalmaßnahmen und Übergangsbestimmungen.
- [MiFID II RTS 10 (Co-Location)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-573.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zu MiFID II fest, wann Kollokationsdienste von Handelsplätzen als gerecht und nichtdiskriminierend gelten. Sie regelt Mindestanforderungen an den gleichberechtigten Zugang zu Netzwerk- und Kollokationsressourcen (u. a. Stellplätze, Strom, Klima, Kabellänge, Datenzugriff, Konnektivität, Latenz) sowie Überwachungspflichten zur Sicherstellung nichtdiskriminierender Behandlung. Zudem bestimmt sie Transparenzpflichten (Veröffentlichung von Angeboten, Zugangskriterien, Latenzarten, Zuteilungsverfahren) und Anforderungen an Gebührenstrukturen, einschließlich verbotener Gebührenmodelle.
- [MiFID II RTS (Pass-Notifizierung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-1018.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zu den **Angaben und Notifizierungsinhalten** fest, die im Rahmen des europäischen Passes nach MiFID II an die zuständigen Behörden zu übermitteln sind. Sie betrifft insbesondere Notifizierungen bei grenzüberschreitender Erbringung von Wertpapierdienstleistungen/Anlagetätigkeiten, Änderungen dieser Angaben sowie Notifizierungen zu Zweigniederlassungen und vertraglich gebundenen Vermittlern. Zudem werden Informationsanforderungen für Vorkehrungen zur Vereinfachung des Zugangs zu MTF/OTF (Fernzugang) und die erforderlichen Inhalte von Geschäftsplänen konkretisiert. Adressaten sind Wertpapierfirmen, Marktbetreiber (MTF/OTF) sowie bestimmte zugelassene Kreditinstitute, soweit sie MiFID-Dienstleistungen erbringen.
- [Leerverkaufs-Del. VO (Definitionen & Berechnung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-918.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die EU-Leerverkaufsverordnung (VO (EU) Nr. 236/2012) durch detaillierte **Begriffsbestimmungen** (u.a. Eigentum, Halten, Leerverkauf) und legt **Methoden zur Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen** in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln fest (inkl. delta-adjustierter Modelle sowie Aggregationsregeln für Gruppen und Fondsverwaltung). Sie präzisiert zudem, wann **Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel als gedeckt** gelten (Korrelationstests, Verhältnismäßigkeit) und bestimmt **Melde-/Schwellen- und Interventionsparameter** (z.B. Meldeschwellen, Liquiditätsschwellen, signifikante Wertminderungen, ungünstige Ereignisse).
- [ITS zur Formatanforderung Positionsberichte Wertpapierfirmen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-1093.md): Technische Durchführungsstandards der EU-Kommission zur Festlegung des XML-Formats für wöchentliche und tägliche Positionsberichte über Warenderivate, Emissionszertifikate und Derivate. Betroffen sind Wertpapierfirmen, die Transaktionen in diesen Instrumenten durchführen, sowie Marktbetreiber, die Handelsplätze betreiben. Die Verordnung stützt sich auf Artikel 58 MiFID II und gilt ab dem 3. Januar 2018.
- [Gleichwertigkeit von Finanzmärkten in Australien (EMIR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-d-2272.md): Der Durchführungsbeschluss erkennt bestimmte in Australien zugelassene Finanzmärkte (ASX, ASX24, Chi-X) als **geregelten Märkten gleichwertig** an. Er dient der Anwendung von EMIR (VO (EU) Nr. 648/2012), indem klargestellt wird, dass auf diesen Märkten ausgeführte Derivatekontrakte **nicht als OTC-Derivate** gelten. Grundlage ist eine Bewertung der australischen Marktregeln, Zulassung, Marktaufsicht und Durchsetzung durch ASIC im Vergleich zu MiFID-Anforderungen (Titel III der RL 2004/39/EG).
- [EZB-Verordnung über Statistiken über Wertpapierbestände](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-1011.md): Die EZB-Verordnung legt statistische Meldepflichten zu **Wertpapierbeständen und Finanztransaktionen** auf Basis von Einzelwertpapiermeldungen fest. Sie bestimmt den Kreis der berichtspflichtigen Einheiten (u. a. monetäre Finanzinstitute, Investmentfonds, Verbriefungszweckgesellschaften und Verwahrstellen sowie bestimmte Bankengruppen) und regelt Umfang, Häufigkeit und Fristen der Meldungen an die nationalen Zentralbanken. Zudem enthält sie Ausnahmeregelungen, Rechnungslegungsvorschriften sowie Mindestanforderungen an Datenqualität und Verfahren.
- [EZB-Verordnung über Statistik zu Aktiva/Passiva von Verbriefungs-FMKGs](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-1075.md): Die Verordnung (EZB/2013/40) legt statistische Meldepflichten für finanzielle Mantelkapitalgesellschaften (FMKGs) fest, die Verbriefungsgeschäfte betreiben. Sie definiert FMKG und Verbriefung, bestimmt den Kreis der Berichtspflichtigen sowie die Erstellung einer FMKG-Liste für statistische Zwecke. Kern sind vierteljährliche Berichtsanforderungen zu Aktiva/Passiva, Transaktionen und Abschreibungen inklusive Mindestanforderungen, Fristen, Ausnahmen sowie Prüf- und Sanktionsmechanismen durch NZBen/EZB.
- [EMIR-RTS (Registrierung Transaktionsregister)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-150.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die EMIR-Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch technische Regulierungsstandards, die **Inhalt und Struktur eines Registrierungsantrags als Transaktionsregister** festlegen. Sie konkretisiert u. a. Anforderungen an **Identifikation/Unternehmensdaten**, **Eigentümerstruktur**, **Governance, interne Kontrollen und Compliance**, **Personal und Vergütung**, **finanzielle Ressourcen**, **Interessenkonflikte**, **IT-Ressourcen und Auslagerung**, **Zugangsregeln/Preispolitik**, **operationelle Zuverlässigkeit (BCP)** sowie **Aufbewahrung und Datenverfügbarkeit**. Ziel ist, der ESMA eine einheitliche Grundlage zur Prüfung und laufenden Aufsicht über Transaktionsregister zu geben.
- [EMIR-Clearing-RTS (Zinsderivate Nicht-G4)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1178.md): Die delegierte Verordnung ergänzt EMIR (Verordnung (EU) Nr. 648/2012) durch technische Regulierungsstandards zur **Clearingpflicht** für bestimmte Kategorien von **OTC-Zinsderivaten** (u. a. Fixed-to-Float-Zinsswaps und Forward Rate Agreements in bestimmten Währungen/Referenzzinssätzen). Sie legt fest, **welche Derivatekategorien** clearingpflichtig sind und definiert **Gegenparteikategorien** (u. a. Clearingmitglieder, große/kleinere finanzielle Gegenparteien, bestimmte AIF sowie nichtfinanzielle Gegenparteien) mit gestaffelten **Anwendungszeitpunkten**. Zudem regelt sie Ausnahmen (z. B. bestimmte Absicherungsgeschäfte von Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen) und Mindestrestlaufzeiten für das „Frontloading“ von Kontrakten.
- [EMIR-Clearing-RTS (Zinsderivate G4)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-2205.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt die EMIR-Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch technische Regulierungsstandards zur **Clearingpflicht** für bestimmte Kategorien von OTC-Zinsderivaten. Sie legt fest, welche Zinsderivate (z.B. Basisswaps, Fixed-to-Float-Swaps, FRAs, OIS) zwingend über eine zentrale Gegenpartei (CCP) zu clearen sind, und definiert Ausnahmen (u.a. für bestimmte Geschäfte im Zusammenhang mit gedeckten Schuldverschreibungen) sowie Übergangsfristen je Gegenparteikategorie. Zudem bestimmt sie Zeitpunkte des Wirksamwerdens der Clearingpflicht und Mindestrestlaufzeiten (Frontloading) für bestimmte Kontrakte.
- [EMIR-Clearing-RTS (Kreditderivate)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-592.md): Die delegierte Verordnung legt nach EMIR (Verordnung (EU) Nr. 648/2012) fest, **welche Kategorien von OTC-Kreditderivaten (insb. Index-CDS wie iTraxx Europe)** einer zentralen Clearingpflicht über eine zugelassene/anerkannten CCP unterliegen. Sie definiert **Gegenparteikategorien** (u.a. Clearingmitglieder, finanzielle Gegenparteien nach Größenkriterium, bestimmte AIF, sonstige nichtfinanzielle Gegenparteien) und bestimmt **gestaffelte Starttermine** für das Wirksamwerden der Clearingpflicht. Zudem regelt sie **Mindestrestlaufzeiten** für bestimmte vor Wirksamwerden geschlossene Kontrakte (Forward-Clearing) sowie Sonderregeln für bestimmte **gruppeninterne grenzüberschreitende** Geschäfte.
- [Durchführungsverordnung zu wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) für OGAW](https://taidalos.com/de/normen/eu-2010-r-583.md): Die Verordnung (EU) Nr. 583/2010 konkretisiert die Vorgaben der OGAW-Richtlinie 2009/65/EG zur Erstellung des Dokuments mit **wesentlichen Anlegerinformationen** (KIID). Sie legt verbindlich **Form, Aufbau, Sprache, maximale Länge** sowie detaillierte **Inhaltsanforderungen** fest (u.a. Ziele/Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil inkl. synthetischem Risikoindikator, Kosten, frühere Wertentwicklung, praktische Informationen). Außerdem regelt sie **Überprüfung/Aktualisierung** des KIID und besondere Konstellationen wie **Teilfonds, Anteilsklassen, Dachfonds** sowie die Bereitstellung auf **dauerhaften Datenträgern/Website**.
- [Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-2284.md): Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 legt technische Durchführungsstandards (ITS) zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) fest. Sie definiert Meldestichtage, Einreichungsfristen sowie Formate/Tabellen (Anhänge) für **aufsichtliche Meldungen** von Wertpapierfirmen (u. a. Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, K-Faktoren, Konzentrationsrisiken, Liquidität) auf Einzel- und teils konsolidierter Basis. Zusätzlich harmonisiert sie die **öffentlichen Offenlegungen** zu Eigenmitteln (Templates, Datenformate, Grundsätze) für nicht-kleine Wertpapierfirmen bzw. für kleine Firmen nur in Sonderfällen (z. B. AT1-Emissionen).
- [Delegierte Verordnung zu STS-Verbriefungen und Kreditqualität in Geldmarktfonds](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-990.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/990 präzisiert und ergänzt die Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds. Sie verweist für STS‑Verbriefungen und STS‑ABCP auf die Kriterien der Verordnung (EU) 2017/2402 und regelt Anforderungen an Sicherheiten aus umgekehrten Pensionsgeschäften (u. a. Durchsetzbarkeit/Veräußerungsrechte, Haircuts nach CRR). Zudem legt sie detaillierte Kriterien für interne Methoden zur Bewertung/Validierung der Kreditqualität sowie für die laufende Kreditqualitätsüberwachung und Dokumentation von Abweichungsentscheidungen fest.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 zur Ergänzung der MAR](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-522.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 ergänzt die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, VO (EU) Nr. 596/2014) durch Detailregelungen. Sie konkretisiert u. a. **Indikatoren für Marktmanipulation**, **Schwellenwerte** zur Offenlegung von Insiderinformationen für Teilnehmer am Emissionszertifikate-Markt, die **zuständige Behörde** für Meldungen bei aufgeschobener Insiderinformation, Voraussetzungen für **Handel im geschlossenen Zeitraum** (Closed Period) sowie **Arten meldepflichtiger Eigengeschäfte** von Führungskräften. Außerdem erweitert sie eine **Ausnahme** von MAR-Pflichten/Verboten für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten im Kontext von Geld-/Wechselkurspolitik und Staatsschuldenverwaltung.
- [CSDR-RTS (Zulassung CSDs)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-392.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/392 ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) durch technische Regulierungsstandards (RTS) zu **Zulassung**, **laufender Aufsicht** sowie **organisatorischen, governance- und operationellen Anforderungen** an Zentralverwahrer (CSDs). Sie konkretisiert u.a. Inhalte von Zulassungsunterlagen, Anforderungen an interne Kontrollen, Risikomanagement, Aufzeichnungen, Auslagerung, Zugangskriterien und Verbindungen zwischen Zentralverwahrern. Zudem regelt sie Modalitäten zur Einbindung „betreffender Behörden“ (z.B. Zentralbanken) und Informationsbereitstellung im Prüf- und Bewertungsprozess.
- [CSDR-RTS (Prudenzielle Anforderungen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-390.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/390 ergänzt die CSDR (VO (EU) Nr. 909/2014) durch technische Regulierungsstandards zu **Eigenkapital-, Kredit- und Liquiditätsrisikoanforderungen** für Zentralverwahrer (CSDs) sowie für **benannte Kreditinstitute/Bankdienstleister**, die für CSDs bankartige Nebendienstleistungen erbringen. Sie legt Berechnungsmethoden und Mindestanforderungen für Eigenkapital zur Abdeckung von operationellen/rechtlichen/Verwahrrisiken, Anlagerisiken, Geschäftsrisiken sowie Abwicklungs-/Umstrukturierungsbedarf fest. Zusätzlich regelt sie die **zusätzliche Eigenkapitalanforderung** und das Risikomanagement insbesondere für **Innertageskreditrisiken**, Sicherheitenqualität („hochliquide Sicherheiten“) und Liquiditätsstress-Tests in relevanten Währungen.
- [CSDR-RTS (Abwicklungsdisziplin)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-1229.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 ergänzt die CSDR (VO (EU) Nr. 909/2014) durch technische Regulierungsstandards zur **Abwicklungsdisziplin** im Wertpapierliefer- und -abrechnungsbereich. Sie legt u.a. Pflichten von **Zentralverwahrern (CSDs)** und **Wertpapierfirmen** zur Vermeidung und Behandlung gescheiterter Abwicklungen fest (STP/Automatisierung, Matching-Felder, Storno-/Aussetzungsmechanismen, Teilabwicklung, Wiederverarbeitung). Zudem regelt sie **Überwachung, Meldung und Veröffentlichung** von Abwicklungsfails sowie die **Berechnung/Erhebung/Ausschüttung von Geldbußen** und den Ablauf von Eindeckungsverfahren bei Lieferverzug.
- [BMR-Liste kritischer Referenzwerte (EURIBOR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1368.md): Die Durchführungsverordnung bestimmt gemäß Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung), welche Referenzwerte als **kritische Referenzwerte** einzustufen sind. Sie legt hierzu eine formelle Liste fest und benennt im Anhang den **EURIBOR** als kritischen Referenzwert einschließlich Administrator. Die Regelung dient der Anwendung der besonderen Aufsichts- und Robustheitsanforderungen für kritische Benchmarks nach der Benchmark-Verordnung.
- [BMR-Kriterien-VO (Marktintegrität)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-r-64.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt die Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011, indem sie konkretisiert, wie zuständige Behörden die Kriterien zur Beurteilung „erheblicher nachteiliger Auswirkungen“ anwenden. Sie legt Bewertungsmaßstäbe für Auswirkungen auf Marktintegrität, Finanzstabilität, Verbraucher, Realwirtschaft sowie die Finanzierung von Haushalten und Unternehmen fest. Die Kriterien beziehen sich u.a. auf den Wert betroffener Finanzinstrumente, Finanzkontrakte, Investmentfonds und Darlehen sowie die Zahl betroffener Verbraucher/Marktteilnehmer. Adressat ist primär die Aufsicht bei der Einstufung/Überprüfung kritischer Referenzwerte.
- [Verordnung über MFI-Zinsstatistik (monetäre Finanzinstitute)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-1072.md): Die Verordnung legt das europäische Berichtssystem für die **Zinsstatistik monetärer Finanzinstitute (MFI)** fest. Berichtspflichtige (ausgewählte Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute, ausgenommen Zentralbanken und Geldmarktfonds) melden monatlich bzw. ggf. quartalsweise Daten zu **Zinssätzen und Volumina** von auf Euro lautenden **Einlagen und Krediten** gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften an die nationalen Zentralbanken. Sie definiert u.a. Begriffe, Stichproben-/Auswahlmethoden, Meldeanforderungen, Ausnahmen („cutting-off-the-tail“) sowie Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen.
- [Verordnung über Geldmarktstatistiken](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-1333.md): Die Verordnung (EZB/2014/48) legt statistische **Meldepflichten zu Geldmarktgeschäften** fest. Sie definiert den Kreis berichtspflichtiger **monetärer Finanzinstitute (MFIs)** (ausgenommen Zentralbanken und Geldmarktfonds) und regelt Umfang, Frequenz und Fristen der **transaktionsbasierten Meldung** zu besicherten/unbesicherten Geldmarkttransaktionen sowie bestimmten Geldmarktderivaten. Außerdem enthält sie Regeln zu Ausnahmen, Vertraulichkeit, Datenprüfung/Zwangserhebung sowie Mindestanforderungen an Datenqualität und Berichtsverfahren.
- [Verordnung zur Errichtung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken](https://taidalos.com/de/normen/eu-2010-r-1092.md): Die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 errichtet den **Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)** als Organ der EU-Makroaufsicht. Sie legt Auftrag, Ziele und Aufgaben des ESRB fest, insbesondere die Überwachung und Bewertung von Systemrisiken sowie das Aussprechen von **Warnungen und Empfehlungen**. Zudem regelt sie Organisation, Zusammensetzung, Abstimmungs- und Vertraulichkeitsregeln sowie den **Informationsaustausch** zwischen ESRB, ESA, EZB/nationalen Zentralbanken und nationalen Aufsichtsbehörden.
- [Technische Standards für Zulassungsanträge als Kreditinstitut](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-2580.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards (RTS) fest, welche Informationen Antragsteller bei einem Zulassungsantrag als Kreditinstitut nach der CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) einzureichen haben. Sie konkretisiert u. a. Anforderungen zu Identität und Werdegang, Tätigkeitsprogramm, Finanzinformationen, Kapital, Geschäftsplan/Organisation, Governance und internen Kontrollen sowie Angaben zu Leitungsorgan und Anteilseignern. Zudem präzisiert sie, welche Faktoren als mögliche Hindernisse für eine wirksame Aufsicht zu berücksichtigen sind, und erlaubt unter Bedingungen Ausnahmen bzw. Nachforderungen von Informationen durch die zuständigen Behörden.
- [Technische Durchführungsstandards zu Hauptindizes und anerkannten Börsen (CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1646.md): Die Durchführungsverordnung legt **Listen von Hauptindizes** (Aktien- und Wandelanleiheindizes) sowie **anerkannten Börsen** fest. Diese Listen dienen der Anwendung von Art. 197 Abs. 8 CRR (VO (EU) Nr. 575/2013) zur Bestimmung, wann bestimmte Instrumente als **anerkennungsfähige Sicherheiten** gelten können. Zudem konkretisiert sie Voraussetzungen rund um Liquidität/Indexkriterien und die Anerkennung von Börsen im Kontext der CRR-Sicherheitenanforderungen.
- [Statistische Berichtspflichten für Postgiroämter mit Einlagen von Nicht-MFIs](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-1074.md): Die EZB-Verordnung legt **monatliche statistische Meldepflichten** für Postgiroämter (POGIs) im Euro-Währungsgebiet fest, die Einlagen von im Euro-Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs annehmen. Sie definiert den Kreis der Berichtspflichtigen, die zu meldenden Bilanzdaten (Bestände zum Monatsende) sowie Mindestanforderungen an Übermittlung, Exaktheit und Korrekturen. Außerdem regelt sie u.a. Verfahren bei Reorganisationen, Vorlagefristen, Rechnungslegungsvorschriften für statistische Meldungen sowie Überprüfungs- und Zwangserhebungsrechte der NZBen/EZB.
- [SSM-Rahmenverordnung zur Zusammenarbeit von EZB und nationalen Behörden](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-468.md): Die Verordnung (EZB/2014/17) richtet ein detailliertes Rahmenwerk für die Zusammenarbeit im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ein. Sie regelt u.a. die Einstufung von Kreditinstituten als bedeutend oder weniger bedeutend, die Arbeitsweise gemeinsamer Aufsichtsteams (JST) sowie Verfahren für Zulassung, Entzug der Zulassung und qualifizierte Beteiligungen. Zudem enthält sie Vorgaben zum Informationsaustausch, zur Entscheidungsfindung/Verfahrensrechten (z.B. rechtliches Gehör), Sprachregelungen und Sanktionsverfahren zwischen EZB und nationalen Behörden.
- [Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-l-17.md): Die Richtlinie harmonisiert EU-weit zentrale Regeln für **Wohnimmobilienkreditverträge mit Verbrauchern**. Sie regelt u. a. Werbung und vorvertragliche Informationen (insb. ESIS-Merkblatt), Standards für Beratung, Vergütung und Interessenkonflikte, sowie die **Kreditwürdigkeitsprüfung**. Zudem enthält sie Vorgaben zu Zulassung/Aufsicht von Kreditgebern und Kreditvermittlern, Fremdwährungskrediten, Kopplungsgeschäften und Immobilienbewertungsstandards.
- [Richtlinie über Verbraucherkreditverträge](https://taidalos.com/de/normen/eu-2008-l-48.md): Die Richtlinie harmonisiert zentrale Verbraucherschutzvorgaben für **Verbraucherkreditverträge** (u. a. Informationspflichten in Werbung und vorvertraglich, Standardinformationen, effektiver Jahreszins, Vertragsangaben). Sie definiert Geltungsbereich und Ausnahmen (z. B. grundpfandrechtlich gesicherte Kredite, Immobilienerwerb, bestimmte Überziehungen, Bagatell-/Großbeträge) sowie Begriffe wie Kreditgeber und Kreditvermittler. Zudem enthält sie Vorgaben zu verantwortungsvoller Kreditvergabe inkl. Kreditwürdigkeitsprüfung und zu Rechten der Verbraucher (z. B. Widerruf, vorzeitige Rückzahlung, Informationsrechte).
- [Richtlinie über Finanzsicherheiten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2002-l-47.md): Die Richtlinie 2002/47/EG harmonisiert in der EU zentrale zivil- und insolvenzrechtliche Regeln für **Finanzsicherheiten** (Barguthaben und Finanzinstrumente), die im Rahmen bilateraler Sicherungsvereinbarungen gestellt werden. Sie erleichtert die Bestellung von Sicherheiten durch Abbau von Formerfordernissen, regelt die **rasche Verwertung** (Verkauf/Aneignung/Verrechnung) sowie die Anerkennung von **Vollrechtsübertragung** (z.B. Repos) und **Close-out Netting**. Zudem schränkt sie die Anwendung bestimmter Insolvenzvorschriften ein und bestimmt Kollisionsregeln (Recht des maßgeblichen Kontos) für im Effektengiro gehaltene Wertpapiere.
- [Richtlinie zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-l-878.md): Die Richtlinie (EU) 2019/878 ändert die Richtlinie 2013/36/EU (CRD) und präzisiert den aufsichtsrechtlichen Rahmen für **Kreditinstitute und Wertpapierfirmen**. Schwerpunkte sind u. a. die Einbeziehung und Zulassung bestimmter **Finanzholding- und gemischter Finanzholdinggesellschaften** in den direkten Aufsichtsrahmen, Anpassungen der **Vergütungsanforderungen** (Proportionalität, geschlechtsneutrale Vergütung) sowie Klarstellungen zu **SREP-/Aufsichtsbefugnissen** und Kapitalerhaltungsmaßnahmen. Zudem werden makroprudenzielle Instrumente (Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer) und Aspekte wie Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch sowie die Einbindung von AML-Erkenntnissen in Aufsichtstätigkeiten adressiert.
- [EZB-Verordnung über Mindestreservepflicht (Neufassung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-378.md): Die Verordnung legt die **Mindestreservepflicht** des Eurosystems für bestimmte Institute fest und regelt deren **Berechnung, Meldung, Anerkennung und Haltung** von Mindestreserven auf Konten bei den nationalen Zentralbanken. Sie definiert die Mindestreservebasis (insb. Einlagen und ausgegebene Schuldverschreibungen), Mindestreservesätze, Erfüllungsperioden und die Verzinsung der Mindestreserveguthaben. Zudem enthält sie Regeln zu **Befreiungen**, zur **indirekten Haltung über Mittler** sowie zur **aggregierten Meldung** innerhalb von Gruppen und zu Folgen von Verschmelzungen/Spaltungen.
- [EZB-Verordnung über das Recht, Sanktionen zu verhängen](https://taidalos.com/de/normen/eu-1999-r-2157.md): Die Verordnung legt das Verfahren fest, nach dem die Europäische Zentralbank (EZB) und ggf. zuständige nationale Zentralbanken Untersuchungen durchführen und Sanktionen (Geldbußen/Strafgelder) gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen EZB‑Verordnungen und ‑Entscheidungen verhängen. Sie regelt u.a. Einleitung des Übertretungsverfahrens, Ermittlungsbefugnisse (Informationsverlangen, Durchsuchungen), Verteidigungsrechte (Anhörung, Akteneinsicht), Vertraulichkeit sowie Überprüfung und Vollstreckung von Entscheidungen. Zudem enthält sie ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Übertretungen und ein spezielles beschleunigtes Verfahren für Verstöße gegen Mindestreservepflichten sowie Fristenregelungen.
- [EZB-Verordnung zu Übertretungsverfahren bei statistischen Berichtspflichten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-1917.md): Die Verordnung (EZB/2022/31) schafft einen harmonisierten Rahmen für **Übertretungs- und Sanktionsverfahren** bei der Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten, die in EZB-Verordnungen und -Beschlüssen festgelegt sind. Sie regelt die fortlaufende Überwachung/Erfassung, Meldung und Mitteilung von Verstößen, die Möglichkeit von **Abhilfeplänen** sowie die Voraussetzungen für die Einleitung von Übertretungsverfahren. Zudem enthält sie Kriterien zur Beurteilung von Verstößen (u.a. schwerwiegendes Fehlverhalten, Umstände außerhalb der Kontrolle) und Übergangs-/Anwendungsregelungen, inkl. spezieller Anwendung auf Geldmarktstatistiken (EZB/2014/48).
- [EZB-Beschluss zur Meldung von Vergütungsdaten an die EZB](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-d-461.md): Der EZB-Beschluss legt fest, wie nationale zuständige Behörden (NCAs) der EZB Daten zu **Vergütung**, **geschlechtsspezifischem Lohngefälle**, **gebilligten höheren Höchstwerten für das Bonus/Malus-Verhältnis** sowie zu **Personen mit hohem Einkommen** übermitteln. Er bestimmt Adressatenkreis (beaufsichtigte Unternehmen im SSM), Turnus und Einreichungsfristen sowie Anforderungen an Datenqualität und Erläuterungen bei Abweichungen/Neueinreichungen. Zudem regelt er das technische Übermittlungsformat (EBA-XBRL-Taxonomie, LEI, Länderaggregation) und die von NCAs durchzuführenden Erstprüfungen.
- [EZB Verordnung (SSM)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-1024.md): Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 richtet den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ein und überträgt der Europäischen Zentralbank besondere Aufsichtsaufgaben über Kreditinstitute in teilnehmenden Mitgliedstaaten. Sie regelt insbesondere Zuständigkeiten und Instrumente der EZB (z.B. Zulassung/Entzug, Inhaberkontrolle, SREP-/Eigenmittel- und Liquiditätsaufsicht, Governance-Anforderungen, Sanktionen, Informations- und Prüfungsrechte) sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und anderen EU-Behörden. Zudem enthält sie Grundsätze zu Transparenz, Rechenschaft, Verfahren und organisatorischer Trennung zwischen Geldpolitik und Aufsicht.
- [Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 – ITS Meldebögen/IT für Art. 78 CRD IV](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-2070.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards (ITS) für **Meldebögen, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen** fest, die Institute für Meldungen nach **Art. 78 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV)** verwenden müssen. Im Fokus stehen die **Benchmarking-/Vergleichsübungen interner Modelle** zu **Kreditrisiko** und **Marktrisiko** (u.a. Referenzportfolios, Datenpunkte, Erläuterungen, ursprüngliche Marktbewertung). Sie regelt außerdem **Meldestichtage, Einreichungsfristen**, Übergangsbestimmungen und die Nutzung der **EBA/COREP-IT-Lösung (nach VO (EU) Nr. 680/2014)** für die Übermittlung an zuständige Behörden/EBA.
- [Durchführungsverordnung zu gemeinsamen CRR-Genehmigungen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-100.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards für das Verfahren fest, nach dem zuständige Behörden im Aufsichtskollegium gemeinsame Entscheidungen über bestimmte Genehmigungsanträge nach der CRR treffen. Sie regelt u.a. Prüfung der Vollständigkeit von Anträgen, Zeitplanung und Aufgabenverteilung, Erstellung von Bewertungsberichten sowie Entwurf, Abstimmung und Mitteilung der gemeinsamen Entscheidung. Zudem beschreibt sie das Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten (keine gemeinsame Entscheidung) sowie Aktualisierungen bei wesentlichen Modelländerungen.
- [Durchführungsverordnung zur Zuordnung von ECAI-Ratings zu Bonitätsstufen (CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-1799.md): Die Verordnung legt technische Durchführungsstandards zur **Zuordnung (Mapping)** von Ratingkategorien externer Ratingagenturen (ECAI) zu den regulatorischen **Bonitätsstufen** nach der CRR (VO (EU) Nr. 575/2013) fest. Sie definiert hierfür quantitative (Ausfallquoten) und qualitative Faktoren sowie Referenzwerte und beschreibt die Methodik zur Überprüfung/Aktualisierung der Zuordnung. In Anhang III enthält sie Zuordnungstabellen für zahlreiche ECAI-Ratingskalen.
- [Delegierte Verordnung zur Ermittlung wesentlicher Risikofaktoren bei Derivaten (CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-931.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die CRR (VO (EU) Nr. 575/2013) durch technische Regulierungsstandards zum Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR). Sie legt Methoden fest, wie Institute bei Derivategeschäften Risikofaktoren identifizieren und bestimmen, ob ein Geschäft einen oder mehrere wesentliche Risikofaktoren hat, inklusive Verfahren zur Bestimmung des wesentlichsten Risikofaktors je Risikokategorie. Zudem definiert sie eine Formel zur Berechnung des Aufsichtsdeltas für Zinsoptionen (auch bei negativen Zinssätzen) sowie Regeln zur Einordnung von Geschäften als Kauf- oder Verkaufsposition.
- [Delegierte Verordnung zur Berechnung von Kreditrisikoanpassungen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-183.md): Die delegierte Verordnung ergänzt die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) durch technische Regulierungsstandards zur **Abgrenzung und Berechnung allgemeiner und spezifischer Kreditrisikoanpassungen**. Sie definiert, welche in der GuV erfassten, ausschließlich kreditrisikobedingten Verluste als allgemeine bzw. spezifische Kreditrisikoanpassungen zu behandeln sind, und legt Kriterien für die Zuordnung fest. Außerdem regelt sie die **Zuweisung gruppenbezogener spezifischer Kreditrisikoanpassungen** auf Einzelrisikopositionen sowie deren Verwendung u.a. für Risikopositionswerte, erwartete Verlustbeträge und die **Ausfalldefinition** nach CRR.
- [Delegierte Verordnung zu im Voraus erhobenen Abwicklungsbeiträgen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-63.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 ergänzt die BRRD (Richtlinie 2014/59/EU) durch detaillierte Regeln zur **Berechnung** und **risikobasierten Anpassung** der im Voraus zu zahlenden Beiträge von Instituten zu nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bzw. (im SRM-Kontext) zum einheitlichen Abwicklungsfonds. Sie legt u.a. die Bemessungsgrundlage (Verbindlichkeiten abzüglich gedeckter Einlagen und bestimmter Abzugspositionen), Risikofelder/-indikatoren, Gewichtungen sowie Vereinfachungen für kleine Institute fest. Außerdem regelt sie Informationspflichten der Institute, Zahlungsmodalitäten (inkl. unwiderruflicher Zahlungsverpflichtungen/Sicherheiten) und Maßnahmen zur Durchsetzung/Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung durch Abwicklungsbehörden.
- [CRR II - Änderungsverordnung zur Eigenkapitalverordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-876.md): Diese Verordnung (EU) 2019/876, bekannt als **CRR II**, ändert die Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie die EMIR-Verordnung (EU) Nr. 648/2012. Sie setzt internationale Basel-III-Standards und den FSB-TLAC-Standard in Unionsrecht um. Inhaltlich behandelt sie eine verbindliche **Verschuldungsquote (Leverage Ratio) von 3 %**, die **strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)**, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (TLAC/MREL), das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR), das Marktrisiko (FRTB), Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien und OGA, Großkredite sowie Melde- und Offenlegungspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Proportionalität für kleine und nicht komplexe Institute.
- [Richtlinie über Einlagensicherungssysteme](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-l-49.md): Die Richtlinie 2014/49/EU (DGS-Richtlinie) harmonisiert in der EU die **Errichtung, Anerkennung, Finanzierung und Funktionsweise von Einlagensicherungssystemen**. Sie verpflichtet Kreditinstitute zur Mitgliedschaft in einem anerkannten System und regelt u.a. Deckungsumfang (grundsätzlich bis 100.000 EUR), Ausnahmen von der Erstattungsfähigkeit, Informationspflichten gegenüber Einlegern sowie Fristen und Verfahren der Entschädigung. Zudem enthält sie Vorgaben zur Finanzierung (Zielausstattung, risikobasierte Beiträge), Governance und Zusammenarbeit der zuständigen/benannten Behörden, inkl. Aspekte grenzüberschreitender Zweigstellen.
- [Richtlinie über E-Geld-Institute (E-Geld-Richtlinie)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-l-110.md): Die Richtlinie 2009/110/EG regelt die **Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung** der Tätigkeit von E‑Geld‑Instituten sowie die Voraussetzungen für die **Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E‑Geld**. Sie definiert E‑Geld und legt u. a. Anforderungen an **Zulassung, Anfangskapital/Eigenmittel, Sicherung von Kundengeldern, Governance und Aufsicht** fest; außerdem bestimmt sie zulässige Nebentätigkeiten (insb. Zahlungsdienste) und Verbote (z. B. Einlagenannahme, Verzinsung). Sie harmonisiert den Rechtsrahmen EU‑weit, hebt die Richtlinie 2000/46/EG auf und verknüpft zentrale Teile mit der damaligen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG (PSD).
- [Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln für Versicherungsanlageprodukte](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2359.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 ergänzt die Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 (IDD) für den **Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (IBIPs)**. Sie konkretisiert Pflichten zu **Interessenkonflikten** (Identifikation, Policies, Maßnahmen, Offenlegung, Review und Dokumentation) sowie zu **Anreizen/Provisionen**. Zudem regelt sie detaillierte Anforderungen an die **Eignungs- und Angemessenheitsprüfung** (inkl. automatisierter Beratung, Gruppenversicherung), regelmäßige Berichte und Aufzeichnungspflichten.
- [Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-537.md): Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 legt spezifische Anforderungen für die gesetzliche Abschlussprüfung bei **Unternehmen von öffentlichem Interesse** fest. Sie regelt insbesondere die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern/Prüfungsgesellschaften (u.a. Honorarvorgaben, Verbote bestimmter Nichtprüfungsleistungen), die Zusammenarbeit und Berichterstattung gegenüber Prüfungsausschüssen sowie Aufsichts- und Qualitätssicherungsmechanismen. Zudem enthält sie Vorgaben zur Auswahl/Bestellung, Rotation und Überwachung von Abschlussprüfern, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Prüfungsqualität zu erhöhen.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 – Produktaufsicht & Lenkung (IDD)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2358.md): Die delegierte Verordnung konkretisiert die **Produktaufsichts- und Lenkungsanforderungen** (Product Oversight & Governance) nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 (IDD). Sie legt Pflichten für **Hersteller** von Versicherungsprodukten (Versicherungsunternehmen und bestimmte Vermittler) fest, u.a. Produktgenehmigungsverfahren, Zielmarktdefinition, Produktprüfung, laufende Überwachung sowie Informationspflichten gegenüber Vertreibern. Zudem regelt sie Anforderungen an **Versicherungsvertreiber** für Produktvertriebsvorkehrungen, regelmäßige Überprüfungen und die Rückmeldung an Hersteller bei Zielmarkt-/Kundennachteilen.
- [Rechnungslegungsrichtlinie](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-l-34.md): Die Richtlinie 2013/34/EU harmonisiert in der EU die **Rechnungslegung** für Unternehmen bestimmter Rechtsformen: Aufstellung, Inhalt, Ansatz/Bewertung und Offenlegung von **Jahresabschlüssen**, **konsolidierten Abschlüssen** sowie zugehörigen **(konsolidierten) Lageberichten**. Sie definiert Größenklassen (Kleinst-, kleine, mittlere, große Unternehmen) und sieht Erleichterungen insbesondere für KMU vor. Zudem enthält sie Vorgaben zu **Abschlussprüfung**, Verantwortung der Leitungs-/Aufsichtsorgane sowie spezielle Transparenzpflichten (z.B. Zahlungen an staatliche Stellen in Rohstoff-/Holzeinschlagssektoren) für bestimmte große bzw. PIE-Unternehmen.
- [Verordnung zur Übernahme von IFRS inkl. IFRS 17 (Versicherungsverträge)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-1803.md): Die Verordnung (EU) 2023/1803 übernimmt die vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich IAS/IFRS/IFRIC/SIC-Interpretationen in das EU-Recht und ersetzt die bisherige Übernahmeverordnung (EG) Nr. 1126/2008. Besonderer Schwerpunkt ist die Übernahme von **IFRS 17 Versicherungsverträge** samt einer EU-spezifischen Wahlmöglichkeit, bestimmte generationsübergreifend mutualisierte bzw. cashflow-angepasste Vertragsgruppen von der Jahreskohorten-Vorgabe (IFRS 17.22) auszunehmen. Zudem werden Transparenzanforderungen festgelegt: Wird die Ausnahme genutzt, ist dies als wesentliche Rechnungslegungsmethode im Anhang nach **IAS 1** zu erläutern. Die Kommission überprüft diese Wahlmöglichkeit bis spätestens 31.12.2027.
- [Durchführungsverordnung (EU) 2021/763 zu MREL/TLAC Meldung & Offenlegung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-763.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards (ITS) zu aufsichtlichen **Melde-** und **Offenlegungspflichten** für die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (**MREL**) sowie die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (**TLAC**) fest. Sie definiert u.a. Meldestichtage, Einreichungsfristen, Frequenzen sowie standardisierte Meldebögen/Tabellen, Datenformate und Validierungsregeln. Inhaltlich richtet sie sich an Institute/Abwicklungseinheiten bzw. relevante Gruppen (u.a. G-SRI und bedeutende Tochterunternehmen von Nicht‑EU‑G‑SRI) und regelt den Informationsaustausch gegenüber zuständigen Behörden und Abwicklungsbehörden sowie die Säule‑3‑Offenlegung zu MREL/TLAC.
- [Durchführungsverordnung zu CRR-Offenlegung (Säule 3)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-r-3172.md): Die Durchführungsverordnung legt technische Durchführungsstandards (ITS) zu den **einheitlichen Offenlegungsformaten nach Teil 8 Titel II und III der CRR (VO (EU) Nr. 575/2013)** fest. Sie bestimmt detaillierte Tabellen/Meldebögen (u. a. zu Eigenmitteln, RWA, Leverage, Liquidität, Kredit-/Markt-/CVA-/operationalem Risiko, IRRBB, Vergütung sowie ESG- und Krypto-Asset-Risikopositionen) sowie Vorgaben zu Frequenz, Zeitreihen und Darstellung. Zudem adressiert sie die Nutzung von EBA-IT-Lösungen für die Offenlegung und hebt die VO (EU) 2021/637 (mit Übergang für Marktrisiko-Teile bis Ende 2025) auf.
- [Durchführungsverordnung zu aufsichtlichen Meldungen nach CRR](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-451.md): Die Verordnung legt einheitliche technische Durchführungsstandards (ITS) für die **aufsichtlichen Meldungen** nach der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) fest. Sie bestimmt Meldeformate, Meldebögen, Erläuterungen, Begriffsbestimmungen sowie IT‑Lösungen und regelt Meldestichtage, Einreichungsfristen, Schwellenwerte und Ein-/Austrittskriterien. Inhaltlich umfasst sie u.a. Meldungen zu Eigenmitteln, Kredit- und Gegenparteiausfallrisiken, Marktrisiko, operationellem Risiko, Großkrediten, Leverage Ratio, LCR/NSFR, Asset Encumbrance sowie zusätzliche Daten für G‑SRI‑Ermittlung.
- [Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 über technische Regulierungsstandards zu Eigenmitteln nach der CRR](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-241.md): Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 ergänzt die CRR (VO (EU) Nr. 575/2013) durch technische Regulierungsstandards (RTS) zu **Eigenmitteln**. Sie präzisiert u.a. die Behandlung vorhersehbarer Dividenden und Abgaben bei der Anrechnung von Gewinnen auf hartes Kernkapital (CET1), Kriterien für die Einstufung von Genossenschaften/Sparkassen/Gegenseitigkeitsgesellschaften/ähnlichen Instituten sowie Regeln zu indirekter Finanzierung von Kapitalinstrumenten. Außerdem konkretisiert sie Abzüge von Eigenmitteln, Genehmigungsverfahren für Eigenmittelverringerungen, bestimmte AT1/T2-Merkmale, Zweckgesellschaften und Übergangsanpassungen.
- [Delegierte Verordnung zur Liquiditätsdeckungsanforderung (LCR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-61.md): Die delegierte Verordnung präzisiert die **Liquiditätsdeckungsanforderung (Liquidity Coverage Ratio, LCR)** nach Art. 412 CRR für Kreditinstitute. Sie definiert Berechnung, Mindestniveau und Überwachung der LCR sowie die **Zusammensetzung und Anforderungen an den Liquiditätspuffer** (Stufe‑1/2‑Aktiva, Abschläge, Höchstgrenzen, operative Anforderungen). Zudem regelt sie die **Ermittlung von Liquiditätsab- und -zuflüssen** unter Stressannahmen und enthält Vorgaben zur **Meldung** der LCR gegenüber den Aufsichtsbehörden (u.a. nach DVO (EU) 680/2014).
- [Restriktive Maßnahmen Ukraine – Einfrieren von Geldern/Vermögenswerten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-269.md): Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 führt **zielgerichtete Sanktionen** im Zusammenhang mit Handlungen ein, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Kern sind das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter natürlicher/juristischer Personen sowie das **Verbot der Bereitstellung** von Geldern oder Ressourcen an diese. Sie regelt zudem **Ausnahmen/Genehmigungen** (z.B. Grundbedürfnisse, Rechtskosten, vorbestehende Verpflichtungen), Informations- und Mitwirkungspflichten sowie Umgehungsverbote und Haftungsregeln.
- [EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen Ukraine)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-833.md): Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 führt sektorale Sanktionen gegen Russland ein. Sie beschränkt u.a. die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und bestimmten Ölindustrie-Technologien sowie die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe, Vermittlungsdienste und Finanzierung. Zudem werden Kapitalmarktbeschränkungen eingeführt (u.a. Handels-/Transaktionsverbote mit bestimmten übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten bestimmter russischer Institute) und Umgehungshandlungen untersagt.
- [NIS-2-Richtlinie (Cybersicherheit)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-l-2555.md): Die Richtlinie legt unionsweite Mindestvorschriften für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau fest. Sie verpflichtet als wesentlich oder wichtig eingestufte Einrichtungen in kritischen Sektoren zu Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und schafft Strukturen für Aufsicht und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CSIRTs, zentrale Anlaufstellen, Kooperationsgruppe). Für Finanzunternehmen, die unter die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 fallen, gelten vorrangig deren Bestimmungen zum IKT-Risikomanagement und zur Vorfallmeldung; die NIS-2-Pflichten finden insoweit keine Anwendung. Die Richtlinie hebt die NIS-1-Richtlinie (EU) 2016/1148 auf und ändert die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 sowie die Richtlinie (EU) 2018/1972.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 (technische Regulierungsstandards zum IKT-Risikomanagement nach DORA)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-r-1774.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 ergänzt die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 durch detaillierte technische Regulierungsstandards zu Tools, Methoden, Prozessen und Richtlinien für das IKT‑Risikomanagement. Sie konkretisiert insbesondere Anforderungen an IKT‑Sicherheitsrichtlinien, IKT‑Risikobewertung und -behandlung, Asset-Management, Verschlüsselung/Kryptografie, IKT‑Betrieb (u.a. Patch-, Schwachstellen-, Change- und Incident-Management) sowie Aspekte der IKT‑Geschäftsfortführung. Zudem beschreibt sie einen **vereinfachten IKT‑Risikomanagementrahmen** für bestimmte in DORA benannte Finanzunternehmen, der proportional zur Größe und Komplexität auszugestalten ist. Der Fokus liegt auf der Stärkung der digitalen operationalen Resilienz und der Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität von Daten und Diensten.
- [EMIR-RTS (Clearing & Risikominderung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-149.md): Die Delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zur Umsetzung von EMIR fest. Sie regelt u.a. Mindestanforderungen für **indirekte Clearingvereinbarungen** (Pflichten von CCPs, Clearingmitgliedern und deren Kunden), die **Mitteilung an ESMA** zur Vorbereitung der Clearingpflicht sowie Inhalte des **öffentlichen Registers**. Zudem konkretisiert sie Kriterien zur Bestimmung clearingpflichtiger OTC‑Derivatekategorien, Aspekte zur Vermeidung von **Liquiditätsfragmentierung** beim Zugang von CCPs zu Handelsplätzen sowie Kriterien/Schwellenwerte für **nichtfinanzielle Gegenparteien** und Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte OTC‑Derivate.
- [MiFIR RTS 2 (Transparenz Non-Equity)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-583.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 (RTS 2) ergänzt die MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) durch technische Regulierungsstandards zu Vor- und Nachhandelstransparenz für Nicht-Eigenkapitalinstrumente (u.a. Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate). Sie legt fest, welche Informationen Handelsplätze und Wertpapierfirmen zu veröffentlichen haben, welche Ausnahmen/Aufschübe (waivers/deferrals) zulässig sind und wer bei OTC-Geschäften veröffentlichungspflichtig ist. Zudem beschreibt sie Methoden zur Liquiditätsbewertung und zur Berechnung von Schwellenwerten (z.B. „großes Volumen“, „typischer Umfang“) sowie Anforderungen an Aggregation/Veröffentlichungsfristen und Kennzeichen in Handelsberichten.
- [EMIR-Margin-RTS (Bilateral)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-2251.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2251 ergänzt EMIR (VO (EU) Nr. 648/2012) durch technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für **nicht zentral geclearte OTC-Derivatekontrakte**. Sie legt insbesondere Anforderungen an den **bilateralen Austausch von Sicherheiten** (Variation Margin/Nachschuss und Initial Margin/Ersteinschuss) fest, inkl. anerkennungsfähiger Sicherheiten, Haircuts, Konzentrationsgrenzen, Abgrenzung/Segregation, Verfahren, Dokumentation und Streitbeilegung. Zudem enthält sie Vorgaben zu rechtlicher Durchsetzbarkeit von Netting-/Collateral-Vereinbarungen sowie zu gruppeninternen Geschäften und Übergangs-/Einführungsregelungen.
- [MiFIR RTS 1 (Transparenz Equity)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-587.md): Die delegierte Verordnung legt technische Regulierungsstandards zur **Vor- und Nachhandelstransparenz** für Aktien, aktienähnliche Instrumente (u.a. Aktienzertifikate, ETFs, Zertifikate) fest. Sie bestimmt u.a. welche Quote-/Orderbuch-Informationen Handelsplätze, systematische Internalisierer und außerhalb von Handelsplätzen handelnde Wertpapierfirmen veröffentlichen müssen, inklusive Regeln zu Echtzeitveröffentlichung, Aufschub (deferrals) und Ausnahmen (waivers). Außerdem definiert sie Berechnungs- und Schwellenwertmethoden (z.B. „unter Liquiditätsaspekten wichtigster Markt“, Large in Scale, Standardmarktgröße) und Zuständigkeiten/Publikationspflichten (ESMA) zur einheitlichen Anwendung von MiFIR-Transparenzanforderungen.
- [MiFID II Del. RL (Kundengelder & Product Governance)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-l-593.md): Die Delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 ergänzt MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) durch detaillierte Anforderungen an Wertpapierfirmen zum **Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und -geldern** (Segregation, Abstimmung, Verwahrung bei Dritten, Nutzung/Weiterverwendung, TTCA). Zudem konkretisiert sie **Produktüberwachungspflichten** für Hersteller und Vertreiber von Finanzinstrumenten (Zielmarkt, Vertriebsstrategie, Überprüfung und Informationsfluss) sowie Regeln zu **Gebühren, Provisionen und nicht-monetären Vorteilen (Anreize)** inkl. Anforderungen an Research-Bezahlung über Analysekonten. Der Text ist EWR-relevant und richtet sich an MiFID-Wertpapierfirmen sowie – für bestimmte Kapitel – auch an Kreditinstitute, wenn sie Wertpapierdienstleistungen erbringen, und an OGAW-Verwaltungsgesellschaften/AIFM bei Erbringung von MiFID-Dienstleistungen.
- [Delegierte Verordnung zur Ergänzung der OGAW-Richtlinie (Pflichten der Verwahrstellen)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-438.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 ergänzt die OGAW-Richtlinie 2009/65/EG durch detaillierte Vorgaben zu Aufgaben, Sorgfaltspflichten, Aufsichtskontrollen, Cashflow-Überwachung, Verwahrung sowie zur Haftung von Verwahrstellen. Sie konkretisiert insbesondere die Anforderungen an den Verwahrstellenvertrag, Eskalations- und Kontrollverfahren, die Überwachung von Zeichnungen/Rücknahmen, Bewertung, Ertragsausschüttung und Transaktionsabwicklung. Zudem regelt sie Anforderungen bei Auslagerung/Unterverwahrung (Sub-Custody), Insolvenzsicherung und die Bedingungen einer Haftungsbefreiung bei Verlust von Finanzinstrumenten.
- [Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Durchführungs-/Level-2-Verordnung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-231.md): Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 ergänzt die AIFM-Richtlinie 2011/61/EU durch detaillierte Vorgaben zur Zulassung und laufenden Tätigkeit von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM). Sie konkretisiert u.a. Berechnung von Schwellenwerten, Hebelfinanzierung/Leverage (Brutto- und Commitment-Ansatz), Anforderungen an Risiko- und Liquiditätsmanagement, Bewertungsprozesse, Interessenkonflikte sowie organisatorische Pflichten.Zudem enthält sie Regeln zu Verwahrstellenpflichten, Transparenz- und Berichtspflichten sowie zur Aufsicht (inkl. Anforderungen im Drittlandkontext).
- [Verordnung über Leerverkäufe und Aspekte von Credit Default Swaps](https://taidalos.com/de/normen/eu-2012-r-236.md): Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 harmonisiert in der EU Transparenz‑, Melde‑ und Offenlegungspflichten für signifikante Netto‑Leerverkaufspositionen in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie für relevante Derivatepositionen. Sie enthält zudem Beschränkungen für ungedeckte Leerverkäufe und für ungedeckte Positionen in Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel (Grundsatz des versicherbaren Interesses) sowie Ausnahmen, insbesondere für Market-Making und bestimmte Primärmarkttätigkeiten. Ferner regelt sie Eingriffsbefugnisse nationaler Behörden und der ESMA bei Marktstress (z.B. temporäre Verbote/Beschränkungen) und enthält Vorgaben zu Durchsetzung, Sanktionen und Kooperation mit Drittstaaten.
- [Verbriefungsverordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-2402.md): Die Verordnung (EU) 2017/2402 schafft einen unionsweit einheitlichen Rahmen für Verbriefungen und führt einen speziellen Rahmen für **einfache, transparente und standardisierte (STS)** Verbriefungen ein. Sie regelt u. a. Rollen und Pflichten von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften (z. B. Risikoselbstbehalt, Transparenz/Offenlegung, Verbot von Wiederverbriefungen mit Ausnahmen) sowie Sorgfaltspflichten institutioneller Anleger. Zudem sieht sie Aufsichts-, Melde- und Sanktionsmechanismen vor und ändert flankierend mehrere EU-Rechtsakte, um Kohärenz im Finanzmarktaufsichtsrahmen sicherzustellen.
- [Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Verordnung (SFTR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-r-2365.md): Die Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR) führt unionsweit Transparenz- und Meldepflichten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (z.B. Wertpapierleihe, Repo/Reverse-Repo, Buy/Sell-back) ein. Sie verpflichtet Gegenparteien zur Meldung von Transaktionsdetails an Transaktionsregister und regelt den Zugang von Aufsichtsbehörden zu diesen Daten. Zusätzlich enthält sie Anforderungen zur Offenlegung der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total-Return-Swaps gegenüber Anlegern von OGAW/AIF sowie Mindestanforderungen an die Information und Zustimmung bei der **Weiterverwendung** (Reuse) von Sicherheiten.
- [Bundesdatenschutzgesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-bdsg.md): Das **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)** enthält ergänzende nationale Regelungen zur Datenschutz‑Grundverordnung (EU) 2016/679 sowie Vorschriften für Verarbeitungen nach der Richtlinie (EU) 2016/680 (u.a. Strafverfolgung). Es regelt insbesondere Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte, Pflichten von Verantwortlichen/Auftragsverarbeitern, Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten sowie Aufsicht, Befugnisse und Sanktionen. Zudem enthält es Sonderregelungen etwa zu Beschäftigtendaten, Scoring/Bonitätsauskünften und bestimmten Verarbeitungssituationen.
- [Datenschutz-Grundverordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-r-679.md): Die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) regelt unionsweit den Schutz natürlicher Personen bei der **Verarbeitung personenbezogener Daten** und den **freien Datenverkehr** innerhalb der EU. Sie legt Grundsätze, Rechtsgrundlagen und Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter fest sowie Betroffenenrechte (z.B. Transparenz, Auskunft, Löschung). Zudem enthält sie Vorgaben zu Sicherheit der Verarbeitung, Datenübermittlungen (auch in Drittländer), Aufsicht, Zusammenarbeit der Behörden und Sanktionen.
- [Technische Bewertungskriterien EU-Taxonomie: Wasser, Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2486.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 ergänzt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 um **technische Bewertungskriterien** für vier Umweltziele: nachhaltige Nutzung/Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz/Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Sie legt in Anhängen sektor- und tätigkeitsbezogene Kriterien fest, wann Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten und wie „Do No Significant Harm“ zu prüfen ist. Zusätzlich ändert sie die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 und erweitert bzw. staffelt besondere **Offenlegungspflichten** (KPIs/qualitative Angaben) für Nicht-Finanz- und Finanzunternehmen im Rahmen von Artikel 8 der Taxonomie.
- [Delegierte Verordnung zu Taxonomie-Kriterien für Klimaschutz und Anpassung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-2139.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, indem sie **technische Bewertungskriterien** festlegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum **Klimaschutz** oder zur **Anpassung an den Klimawandel** leistet und zugleich andere Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt (DNSH). Sie beschreibt sektor- und tätigkeitsbezogene Schwellenwerte, Mindestanforderungen und Methoden (u. a. für Lebenszyklus-THG-Emissionen) und verweist auf NACE-Codes zur Zuordnung von Tätigkeiten. Die Kriterien dienen insbesondere Finanzmarktteilnehmern und berichtspflichtigen Unternehmen als Grundlage für die Einstufung und Offenlegung ökologisch nachhaltiger Investitionen/Finanzprodukte.
- [Delegierte Verordnung zur Taxonomie-Offenlegung (Art. 8 VO 2020/852)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-r-2178.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 ergänzt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 durch **Vorgaben zu Inhalt, Form und Methodik** der Offenlegung nach Artikel 8. Sie legt **KPI/Quoten** und Tabellenformate für Nicht-Finanzunternehmen sowie spezifische Leistungsindikatoren für Finanzunternehmen (u.a. Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen, Versicherer/Rückversicherer) fest und regelt Berechnungsgrundsätze (z.B. Ausschlüsse, Gewichtungen, Schätzmethoden). Außerdem enthält sie **Übergangs- und Anwendungsfristen** für die schrittweise Einführung der Berichtspflichten.
- [Delegierte Verordnung zu ESRS-Nachhaltigkeitsberichtsstandards](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-r-2772.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 legt die **European Sustainability Reporting Standards (ESRS)** fest, die Unternehmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Richtlinie 2013/34/EU (in der durch die CSRD geänderten Fassung) anzuwenden haben. Sie definiert Struktur, Grundprinzipien (u. a. **doppelte Wesentlichkeit**), Mindestangaben sowie themenbezogene Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten. Die Standards regeln Inhalt und Darstellung der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht bzw. Konzernlagebericht und enthalten Übergangs- und Anwendungsbestimmungen. Ziel ist die Harmonisierung und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben in der EU, inkl. Anschlussfähigkeit zu Offenlegungspflichten im nachhaltigen Finanzwesen (z. B. SFDR).
- [Corporate Sustainability Reporting Directive (Nachhaltigkeitsberichterstattung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-l-2464.md): Die Richtlinie ändert mehrere bestehende Rechtsakte (Verordnung (EU) Nr. 537/2014, Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen auf alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU (außer Kleinstunternehmen) und verpflichtet diese zur Offenlegung von ESG-Informationen (Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte). Ausdrücklich werden auch Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen einbezogen, sofern sie bestimmte Größenkriterien erfüllen. Ziel ist die Schaffung vergleichbarer, zuverlässiger und geprüfter Nachhaltigkeitsinformationen im Einklang mit dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
- [Taxonomie-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2020-r-852.md): Die Verordnung (EU) 2020/852 schafft einen EU-weit einheitlichen Rahmen (Taxonomie), um zu bestimmen, wann Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie definiert Umweltziele sowie Kriterien wie „wesentlicher Beitrag“ und „keine erhebliche Beeinträchtigung“ und legt Mindestschutzvorschriften fest. Zudem ergänzt sie die Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR), u.a. durch Vorgaben, wie Finanzmarktteilnehmer den Anteil taxonomiekonformer Investitionen offenlegen sollen.
- [Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 – SFDR RTS Offenlegungen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-1288.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 ergänzt die SFDR (VO (EU) 2019/2088) durch **technische Regulierungsstandards (RTS)**. Sie legt standardisierte Inhalte, Methoden und Vorlagen für Nachhaltigkeits-Offenlegungen fest, u. a. zur **Erklärung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI)**, zum **Grundsatz „Do No Significant Harm“ (DNSH)** sowie zu Offenlegungen für **Art.-8- und Art.-9-Finanzprodukte** in vorvertraglichen Unterlagen, auf Websites und in regelmäßigen Berichten. Ziel ist bessere Vergleichbarkeit, Transparenz und die Vermeidung von Greenwashing.
- [Technische Regulierungsstandards zu PRIIP-Basisinformationsblättern](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-653.md): Die delegierte Verordnung legt **technische Regulierungsstandards** zur *Darstellung, zum Inhalt, zur Überprüfung/Überarbeitung und zur rechtzeitigen Bereitstellung* der Basisinformationsblätter (KIDs) für PRIIPs fest. Sie konkretisiert u.a. die Abschnitte des KID (Produktart, Risiken/Performance-Szenarien, Kosten, Haltedauer/Desinvestition, Beschwerden) sowie Methoden zur Risiko- und Kostenberechnung. Zudem regelt sie, wie KIDs bei PRIIPs mit mehreren Anlageoptionen auszugestalten sind und welche laufenden Review-/Update-Prozesse PRIIP-Hersteller einrichten müssen.
- [MiFID II Org-VO](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-r-565.md): Die Delegierte Verordnung ergänzt MiFID II um detaillierte Vorgaben zu **organisatorischen Anforderungen** und **Wohlverhaltens-/Vertriebsregeln** für Wertpapierfirmen (u.a. Compliance, Risikomanagement, Beschwerdemanagement, Interessenkonflikte, Vergütung, Auslagerung). Sie präzisiert zudem Begriffe und Abgrenzungen im Bereich von Finanzinstrumenten und Handelskonzepten (z.B. bestimmte Derivate, Kassageschäfte/FX, algorithmischer Handel, direkter elektronischer Zugang). Darüber hinaus enthält sie Anforderungen an kundenbezogene Informationen und Marketingmitteilungen (redlich, eindeutig, nicht irreführend) sowie Rahmenvorgaben zu Platzierung/Emissionsübernahme und Finanzanalyse.
- [Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte Verordnung (PRIIP)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-1286.md): Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 harmonisiert EU-weit **Format, Inhalt und Bereitstellung** des Basisinformationsblatts (KID) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP). Sie verpflichtet PRIIP-Hersteller, vor dem Vertrieb an Kleinanleger ein KID zu erstellen, aktuell zu halten und zu veröffentlichen, und verpflichtet Berater/Verkäufer, das KID rechtzeitig vor Abschluss einer Transaktion bereitzustellen. Zudem enthält sie Grundsätze zu Verständlichkeit, Länge (max. drei A4-Seiten), Sprache, Haftung bei fehlerhaften/irreführenden KIDs sowie Aufsicht, Sanktionen und Produktinterventionsbefugnisse im PRIIP-Kontext.
- [Wertpapierhandelsgesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-wphg.md): Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen sowie Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten am Kapitalmarkt. Es enthält Vorschriften zur Marktmissbrauchsüberwachung (u.a. Bezug zur MAR), zu Handelsplätzen (MTF/OTF), zu Stimmrechtsmitteilungen/Transparenz sowie zu Pflichten von Emittenten. Zudem ordnet es Zuständigkeiten, Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der BaFin und setzt verschiedene EU-Vorgaben um bzw. flankiert deren Anwendung.
- [Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-r-2033.md): Die Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) legt ein eigenständiges aufsichtsrechtliches Regelwerk für Wertpapierfirmen fest, einschließlich Eigenmittel-, Liquiditäts-, Konzentrationsrisiko-, Melde- und Offenlegungspflichten. Kern ist die Berechnung von Eigenmittelanforderungen über Mindestkapital/fixe Gemeinkosten sowie die **K-Faktoren** (Risk-to-Client, Risk-to-Market, Risk-to-Firm), die an den Tätigkeiten und Risikoprofilen der Wertpapierfirma anknüpfen. Sie differenziert insbesondere nach „kleinen und nicht verflochtenen“ Wertpapierfirmen und enthält Übergangs- sowie Bezugsvorschriften zur CRR/CRD und MiFID II.
- [Europäische Finanzmarktverordnung (MiFIR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-r-600.md): Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR). Legt einheitliche, unmittelbar anwendbare Regeln für Märkte für Finanzinstrumente fest (Handelsplätze, Transparenz-, Melde- und Handelspflichten, systematische Internalisierer, OTFs, Zugang zu CCPs etc.). Regelt Pflichten von Wertpapierfirmen, Marktbetreibern und zentralen Gegenparteien sowie Melde- und Transparenzanforderungen für verschiedene Finanzinstrumente. Ergänzt und wirkt zusammen mit der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II).
- [Europäische Kapitaladäquanzverordnung (CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-r-575.md): Dieser Kommissionsvorschlag (KOM/2011/0452) bildet den Entwurf der späteren Capital Requirements Regulation (CRR). Er überführt die in Basel III vereinbarten globalen Standards in unmittelbar geltendes EU-Recht und fasst die bisher in den Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG enthaltenen Aufsichtsvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in einer einzigen Verordnung zusammen. Inhaltlich werden insbesondere die Eigenkapitaldefinition (Tier-1/Tier-2), das Liquiditätsrisikomanagement (LCR/NSFR), das Gegenparteiausfallrisiko, die Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) sowie Kapitalpuffer geregelt. Ziel ist ein maximal harmonisiertes 'Single Rulebook' zur Stärkung der Finanzstabilität und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.
- [Digitale operationale Resilienz Verordnung (DORA)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2022-r-2554.md): Die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) schafft einen unionsweit einheitlichen Rahmen zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor. Sie legt Anforderungen an IKT-Risikomanagement, Governance, Meldung und Behandlung IKT-bezogener Vorfälle sowie Tests der digitalen Resilienz fest. Zudem regelt sie das Management von IKT-Drittparteienrisiken (inkl. Auslagerung/Cloud) und etabliert einen EU-Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister. Ziel ist die Harmonisierung und Stärkung der Cyber- und Betriebsresilienz über Finanzsektoren hinweg als Lex specialis gegenüber NIS2 für Finanzunternehmen.
- [Gewerbeordnung](https://taidalos.com/de/normen/de-gewo-2026-07-20.md): Die Gewerbeordnung (GewO) regelt die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Deutschland nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und enthält zentrale Anforderungen an Anzeige‑ und Erlaubnispflichten sowie Überwachungs- und Untersagungsinstrumente. Sie umfasst spezielle Erlaubnistatbestände u. a. für Bewachungsgewerbe (§ 34a), Pfandleihe (§ 34), Immobilien‑ und Darlehensvermittlung (§ 34c, § 34i), Versicherungsvermittlung (§ 34d) sowie Finanzanlagenvermittlung (§ 34f, § 34h) und flankiert diese mit Register-, Zuverlässigkeits- und Informationspflichten. Zudem enthält sie Vorschriften zum Reisegewerbe, zu Messen/Märkten, arbeitsrechtliche Grundsätze für Arbeitnehmer und Straf‑/Bußgeldvorschriften. Titel XI regelt das Gewerbezentralregister.
- [KRITIS-Dachgesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-kritis-dachgesetz-2026-07-21.md): Das Gesetz regelt die **physische Resilienz kritischer Anlagen** in verschiedenen Sektoren, darunter auch das Finanzwesen. Es enthält Vorgaben zur Identifizierung und Registrierung kritischer Anlagen sowie zu Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen, Resilienzplänen und behördlicher Aufsicht. Für Unternehmen im Finanzsektor bestehen allerdings ausdrückliche Ausnahmen, soweit bereits die Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 gelten. Schwerpunkt ist der Schutz kritischer Dienstleistungen vor physischen Vorfällen und Ausfällen.
- [BSI-Gesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-bsig-2026-07-21.md): Das BSIG regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die nationale IT‑Sicherheitsarchitektur. Es enthält Anforderungen an Cybersicherheits‑Risikomanagement, Melde-, Registrierungs-, Nachweis- und Unterrichtungspflichten für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (u.a. im Kontext NIS‑2/ kritische Dienstleistungen). Zudem normiert es Befugnisse des BSI zur Informationserhebung, Warnung, Anordnung und Aufsicht sowie Bußgeldtatbestände.
- [Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen](https://taidalos.com/de/normen/de-hinschg-2026-07-22.md): Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt Schutz und Verfahren für Personen, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften melden oder öffentlich offenlegen. Es verpflichtet bestimmte Arbeitgeber zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen, definiert Anforderungen an Meldekanäle, Vertraulichkeit, Dokumentation, Fristen, Folgemaßnahmen sowie den Schutz vor Repressalien. Zudem bestimmt es Zuständigkeiten externer Meldestellen (u.a. Bundesamt für Justiz, BaFin, Bundeskartellamt) und enthält Regelungen zum Umgang mit Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten sowie zur Datenverarbeitung.
- [Verwaltungsverfahrensgesetz](https://taidalos.com/de/normen/de-vwvfg-2026-07-22.md): Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt die Grundsätze und den Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens der Behörden (u. a. Zuständigkeit, Beteiligtenstellung, Anhörung, Akteneinsicht). Es enthält Vorgaben zum Erlass, zur Wirksamkeit sowie zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten und zur Genehmigungsfiktion. Zudem regelt es Amtshilfe sowie europäische Verwaltungszusammenarbeit und besondere Verfahrensarten (z. B. förmliches Verfahren, Planfeststellung, Vorverfahren).
- [Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht](https://taidalos.com/de/normen/de-findag-2026-07-22.md): Das Gesetz regelt Errichtung, Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Allfinanzaufsicht. Es enthält Vorgaben zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zum Verbraucherschutzauftrag, zu Verfahrensfragen (z.B. elektronische Bekanntgabe/Zustellung, Anträge in Englisch) sowie zu Hinweisgebersystemen. Außerdem regelt es Finanzierungsthemen wie Gebühren/Umlage sowie interne Integritäts- und Verschwiegenheitspflichten der BaFin-Beschäftigten.
- [Bürgerliches Gesetzbuch](https://taidalos.com/de/normen/de-bgb-2026-07-23.md): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrales Kodifikationsgesetz des deutschen Zivilrechts die allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte und Schuldverhältnisse sowie besondere Vertragstypen. Es enthält u. a. Vorgaben zu Verbraucherverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Darlehen, Zahlungsdiensteverträgen sowie Haftung und Verjährung. Außerdem regelt es Sachenrecht (Eigentum, Sicherungsrechte), Familienrecht und Erbrecht.
- [Marktinfrastrukturverordnung (EMIR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-648-2012-2025-01-17.md): Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) legt unionsweit Pflichten für den OTC‑Derivatehandel sowie Anforderungen an zentrale Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregister fest. Sie enthält insbesondere Vorgaben zur Clearingpflicht bestimmter OTC‑Derivate über CCPs, zur Meldung von Derivatekontrakten an Transaktionsregister sowie zu Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte Derivate (z.B. Besicherung, Risikomanagement). Zudem regelt sie Zulassung, organisatorische Anforderungen und Beaufsichtigung von CCPs sowie Registrierung und Pflichten von Transaktionsregistern inkl. Zugangs-/Datennutzungsregeln. Adressiert werden finanzielle und – unter Schwellen/ Bedingungen – nichtfinanzielle Gegenparteien sowie Infrastrukturanbieter (CCPs, Transaktionsregister).
- [Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-2341-2025-01-17.md): Die Richtlinie (EU) 2016/2341 (IORP II) legt unionsweite Mindestanforderungen für **Tätigkeiten, Governance, Risikomanagement und Beaufsichtigung** von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) fest. Sie regelt u.a. Zulassung und Aufsicht, Informationspflichten gegenüber Anwärtern/Leistungsempfängern, Auslagerung, Schlüsselfunktionen sowie Grundsätze der Kapitalanlage und Bewertung/Deckung technischer Rückstellungen. Außerdem adressiert sie grenzüberschreitende Tätigkeiten und Übertragungen von betrieblichen Altersversorgungssystemen innerhalb der EU.
- [Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-1937-2024-12-30.md): Die Richtlinie (EU) 2019/1937 legt unionsweite Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern fest, die Verstöße gegen Unionsrecht melden. Sie regelt insbesondere interne und externe Meldekanäle, Verfahren zur Folgebearbeitung von Meldungen sowie Schutzmaßnahmen gegen Repressalien. Der sachliche Anwendungsbereich knüpft an bestimmte Politikfelder und im Anhang gelistete Unionsrechtsakte (u.a. Finanzdienstleistungen, Geldwäscheprävention, Produktsicherheit, Umwelt, Verkehr, Datenschutz) an.
- [Verordnung über Ratingagenturen](https://taidalos.com/de/normen/eu-1060-2009-2025-01-17.md): Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für **Ratingagenturen** und die **Abgabe von Ratings**. Sie regelt insbesondere Registrierung/Zertifizierung (inkl. Drittland-Mechanismen wie Übernahme und Gleichwertigkeit), Anforderungen an Governance, Interessenkonfliktmanagement, Methoden- und Transparenzpflichten sowie Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen. Ziel ist die Integrität, Unabhängigkeit und Qualität von Ratings zu erhöhen und damit Finanzmarktstabilität sowie Anleger- und Verbraucherschutz zu stärken.
- [Verordnung zur Aufstellung der statistischen Systematik NACE Rev. 2](https://taidalos.com/de/normen/eu-1893-2006-2025-01-01.md): Die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 legt die statistische Systematik der Wirtschaftszweige **NACE Revision 2** als EU-weite Klassifikation fest. Sie regelt Aufbau, Verwendung und Pflege der Klassifikation sowie die Pflicht zur Nutzung in EU- und nationalen Statistiken nach Wirtschaftszweigen. Zudem enthält sie Übergangs- und Durchführungsbestimmungen und passt Verweise in mehreren bestehenden Statistikverordnungen auf NACE Rev. 2 an.
- [4. Geldwäscherichtlinie (AMLD 4)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-849-2024-12-30.md): Die Richtlinie (EU) 2015/849 legt einen unionsweiten Rahmen zur **Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung** fest. Sie regelt insbesondere risikobasierte Pflichten wie **Kundenidentifizierung (CDD/KYC)**, laufende Überwachung, Umgang mit **PEP**, Transparenz der **wirtschaftlich Berechtigten** (Register), Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie **Verdachtsmeldungen** an FIUs und Kooperation der Behörden. Zudem enthält sie Vorgaben zu internen Kontrollen/Compliance, Gruppenstandards und Aufsicht/Sanktionen sowie Regeln zu Hochrisiko-Drittländern und spezifischen Bereichen wie E‑Geld und Glücksspiel.
- [Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-2034-2024-12-24.md): Die Richtlinie (EU) 2019/2034 schafft einen spezifischen aufsichtsrechtlichen Rahmen für **Wertpapierfirmen** (Investment Firms) in der EU. Sie regelt u.a. **Anfangskapital**, **aufsichtliche Befugnisse/Instrumente**, den **aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP-ähnlich)** sowie Anforderungen an **Unternehmensführung und Vergütung** und Informations-/Veröffentlichungspflichten der Aufsichtsbehörden. Zudem koordiniert sie die Abgrenzung zu CRR/CRD (systemrelevante Wertpapierfirmen können weiterhin dem Bankenrahmen unterfallen) und stärkt Kooperation/Informationsaustausch zwischen Behörden.
- [Verordnung über Geldmarktfonds](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-1131-2024-12-24.md): Die Verordnung (EU) 2017/1131 harmonisiert unionsweit Anforderungen an **Geldmarktfonds (Money Market Funds, MMF)** und deren Verwalter. Sie regelt u.a. die zulässigen Vermögenswerte, Portfoliozusammensetzung, Diversifizierung, Laufzeit- und Liquiditätsanforderungen (WAM/WAL), Bewertungsmethoden (Markt-/Modellpreise), Stresstests sowie Governance- und Risikomanagementvorgaben. Zudem enthält sie Transparenz- und Berichtspflichten gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörden und untersagt externe Unterstützung/Sponsor-Support zur Stabilisierung von MMF.
- [Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-910-2014-2024-10-18.md): Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) schafft einen unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen für **elektronische Identifizierung** sowie **Vertrauensdienste** (u.a. elektronische Signaturen und Siegel, Zeitstempel, elektronische Einschreiben/Zustelldienste, Website-Authentifizierung) und deren grenzüberschreitende Anerkennung. Sie legt Anforderungen an Sicherheitsniveaus, Haftung, Meldung von Sicherheitsvorfällen, Konformitätsbewertung sowie die Aufsicht über (qualifizierte und nicht-qualifizierte) Vertrauensdiensteanbieter fest. Ziel ist es, Vertrauen und Rechtssicherheit für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt zu erhöhen und Interoperabilität zwischen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- [Richtlinie über Versicherungsvertrieb (Neufassung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-97-eu-2024-10-09.md): Die Richtlinie harmonisiert EU-weit die Regeln für den **Versicherungs- und Rückversicherungsvertrieb** über alle Vertriebskanäle (Versicherungsunternehmen, Vermittler und bestimmte Nebentätigkeitsvertreiber). Sie legt Anforderungen an **Zugang/Registrierung**, **berufliche Kenntnisse**, **Wohlverhaltens- und Informationspflichten**, **Interessenkonflikte**, **Vergütung/Anreize** sowie **Beschwerde- und Sanktionsmechanismen** fest. Ein Schwerpunkt liegt auf **Verbraucherschutz** und auf besonderen Regeln für den Vertrieb von **Versicherungsanlageprodukten** (inkl. Kosteninformationen, Angemessenheit/Eignung). Zudem regelt sie grenzüberschreitende Tätigkeit (Niederlassung/Dienstleistungsfreiheit) und behördliche Zusammenarbeit.
- [Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union](https://taidalos.com/de/normen/eu-2021-1230-2024-04-08.md): Die Verordnung (EU) 2021/1230 legt Regeln für **Entgelte bei grenzüberschreitenden Zahlungen** in der EU fest (Gleichheit der Entgelte mit entsprechenden Inlandszahlungen, v. a. für Euro-Zahlungen). Sie enthält zudem **Transparenzpflichten für Währungsumrechnungsentgelte** bei kartengebundenen Zahlungen (z. B. am Geldautomaten/Point of Sale) und bei **Online-Überweisungen**. Ergänzend regelt sie Maßnahmen zur Erleichterung automatischer Zahlungsabwicklung (u. a. IBAN/BIC-Informationen), Beschwerde-/Streitbeilegungsmechanismen, behördliche Zuständigkeiten und Sanktionen.
- [SEPA-Verordnung (Vorschriften und Anforderungen für Euro-Überweisungen und -Lastschriften)](https://taidalos.com/de/normen/eu-260-2012-2024-04-08.md): Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 legt **technische Vorschriften und Geschäftsanforderungen** für auf Euro lautende **Überweisungen und Lastschriften (SEPA)** innerhalb der EU fest. Sie regelt u.a. Erreichbarkeitspflichten, Interoperabilität von Zahlverfahren/Zahlungssystemen sowie die Verwendung von IBAN/BIC und ISO 20022 XML-Nachrichtenformaten. Außerdem enthält sie Vorgaben zu Entgelten/Interbankenentgelten bei Lastschriften (insb. Verbot bestimmter MIF) und flankierende Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen. Der Anwendungsbereich schließt bestimmte Zahlungsarten (z.B. Karten- und reine Telekommunikationszahlungen, Finanztransfers, bestimmte Großbetragszahlungen) aus, soweit sie nicht zu einer Überweisung/Lastschrift auf Zahlungskonten führen.
- [Strafrechtliche 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD 6)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2018-1673-2024-05-19.md): Die Richtlinie (EU) 2018/1673 legt unionsweit Mindestvorschriften für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche fest. Sie definiert Geldwäsche-Straftatbestände (inkl. Selbstgeldwäsche), den Katalog von Vortaten sowie Regeln zu Beihilfe/Anstiftung/Versuch. Zudem enthält sie Mindestanforderungen an Strafrahmen, erschwerende Umstände (u.a. wenn ein „Verpflichteter“ nach AMLD handelt), Verantwortlichkeit und Sanktionen für juristische Personen sowie Vorgaben zu Zuständigkeit, Einziehung und Ermittlungsinstrumenten.
- [Richtlinie über Abrechnungen in Zahlungs- , Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen](https://taidalos.com/de/normen/eu-98-26-eg-2024-04-08.md): Die Richtlinie legt unionsweit verbindliche Regeln zur **Rechtswirksamkeit von Aufrechnungen (Netting)** sowie von **Zahlungs- und Übertragungsaufträgen** in Zahlungs- und Wertpapierliefer-/-abrechnungssystemen fest, insbesondere im Fall der **Insolvenz eines Systemteilnehmers**. Sie bestimmt u. a. den Zeitpunkt, ab dem Aufträge **unwiderruflich** sind, schützt die **Endgültigkeit der Abrechnung** und regelt, welches Recht auf die aus der Systemteilnahme resultierenden Rechte und Pflichten anwendbar ist. Zudem enthält sie Regeln zum **Schutz und zur Verwertbarkeit dinglicher Sicherheiten (Collateral)**, die im Zusammenhang mit der Systemteilnahme oder Zentralbankmaßnahmen gestellt werden.
- [Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-573-2024-02-20.md): Diese EU-Verordnung regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen, insbesondere HFKW, SF6, PFAS-haltige Stoffe) zum Schutz des Klimas im Rahmen des Übereinkommens von Paris und der Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls. Sie legt Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen, ein Quotensystem für HFKW, Rückgewinnungs-, Kennzeichnungs- und Berichterstattungspflichten sowie Anforderungen an Hersteller, Einführer und Betreiber von Einrichtungen (z.B. Kälte-, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Schaltanlagen) fest. Zudem werden Zoll- und Marktüberwachungskontrollen, Sanktionen und der Schutz von Hinweisgebern geregelt. Die Verordnung ändert die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und hebt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 auf.
- [Richtlinie zum EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2003-87-eg-2024-03-01.md): Die Richtlinie schafft das EU-weite System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EU-Emissionshandel). Sie regelt Genehmigungspflichten für Betreiber bestimmter Anlagen, die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Emissionen sowie die Zuteilung, Übertragung und Abgabe/Löschung von Zertifikaten. Zudem enthält sie Vorgaben zu Registern, Transparenz/Informationszugang und Sanktionen bei Verstößen (z.B. fehlende Abgabe ausreichender Zertifikate).
- [Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-760-2024-01-10.md): Die Verordnung (EU) 2015/760 schafft ein einheitliches EU-Regelwerk für die **Zulassung**, **Anlagepolitik** und **Tätigkeitsbedingungen** europäischer langfristiger Investmentfonds (ELTIF). Sie regelt insbesondere Produktanforderungen wie zulässige Vermögenswerte, Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung, Leverage-/Kreditaufnahmegrenzen sowie Transparenz- und Vertriebsanforderungen (inkl. Vorgaben für den Vertrieb an Kleinanleger). Zudem enthält sie Vorschriften zu Zulassungsverfahren, Registerführung (ESMA) und Aufsichtsbefugnissen der zuständigen Behörden; sie baut auf AIFMD auf und gilt für EU-AIF, die als ELTIF vertrieben werden.
- [Richtlinie über gedeckte Schuldverschreibungen und deren Aufsicht](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-2162-2024-01-09.md): Die Richtlinie harmonisiert unionsweit die **Emission gedeckter Schuldverschreibungen** (Covered Bonds) durch Kreditinstitute. Sie legt produktbezogene Anforderungen fest, u. a. zum Mechanismus des doppelten Rückgriffs, zur Insolvenzferne, zur Zusammensetzung und Qualität des Deckungspools (inkl. Derivate), zu Transparenz- und Berichtspflichten sowie zur Minderung des Liquiditätsrisikos (Liquiditätspuffer, Fälligkeitsverschiebungen). Zudem regelt sie die **öffentliche Aufsicht** über Programme gedeckter Schuldverschreibungen einschließlich Erlaubniserteilung, Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen sowie die freiwilligen Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „…(Premium)“.
- [Kryptowertmärkte Verordnung (MiCA)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-1114-2024-01-09.md): Die Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) schafft einen harmonisierten EU‑Rechtsrahmen für Kryptowerte, die nicht bereits unter bestehendes Finanzmarktrecht (z.B. MiFID II, PSD2, E‑Geld) fallen. Sie regelt u.a. öffentliche Angebote und die Zulassung zum Handel von Kryptowerten (inkl. Whitepaper‑Pflichten, Werbung, Haftung, Widerrufsrechte) sowie besondere Anforderungen für vermögenswertereferenzierte Token und E‑Geld‑Token. Zudem definiert und reguliert sie Kryptowerte‑Dienstleistungen (z.B. Betrieb von Handelsplattformen, Tausch, Verwahrung, Transfer, Platzierung, Orderannahme/-ausführung, Beratung, Portfolioverwaltung) einschließlich Zulassungs-/Aufsichtskonzepten und Offenlegungen (u.a. Nachhaltigkeitsindikatoren).
- [Transparenzrichtlinie für Emittenten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2004-109-eg-2024-01-09.md): Die Richtlinie harmonisiert EU-weit Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Sie regelt insbesondere regelmäßige Finanzberichterstattung (Jahres- und Halbjahresfinanzberichte sowie ggf. Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung) und laufende Informationen, u.a. über bedeutende Beteiligungen/Stimmrechte. Zudem enthält sie Vorgaben zur Verbreitung, Hinterlegung/Speicherung der Informationen und zur Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
- [Richtlinie über Übernahmeangebote](https://taidalos.com/de/normen/eu-2004-25-eg-2024-01-09.md): Die Richtlinie 2004/25/EG harmonisiert EU-weit Mindeststandards für öffentliche Übernahmeangebote bei Gesellschaften, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt zugelassen sind. Sie regelt u. a. Pflichtangebote zum Schutz von Minderheitsaktionären (Kontrollerwerb), Anforderungen an Angebotsunterlage/Transparenz, Annahmefristen und Veröffentlichungen. Zudem enthält sie Vorgaben zu Pflichten und zulässigen Abwehrmaßnahmen der Leitungs-/Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft sowie zu Aufsicht, Zuständigkeit und grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Behörden.
- [Richtlinie über Aktionärsrechte in börsennotierten Gesellschaften](https://taidalos.com/de/normen/eu-2007-36-eg-2024-01-09.md): Die Richtlinie harmonisiert Mindestanforderungen zur Ausübung bestimmter Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften in der EU. Sie regelt insbesondere Einberufung und Bereitstellung von Informationen vor der Hauptversammlung, den Nachweisstichtag sowie Teilnahme- und Abstimmungsmodalitäten (einschließlich elektronischer Teilnahme, Briefwahl und Stimmrechtsvertretung). Zudem stärkt sie Rechte wie Tagesordnungsergänzung, Einbringung von Beschlussvorlagen und Fragerecht sowie Vorgaben zur Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen.
- [Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA)](https://taidalos.com/de/normen/eu-345-2013-2024-01-09.md): Die Verordnung (EU) Nr. 345/2013 schafft ein unionsweit einheitliches Regime für die Verwendung der Bezeichnung „EuVECA“ durch Verwalter qualifizierter Risikokapitalfonds. Sie definiert u. a. **qualifizierte Risikokapitalfonds**, **qualifizierte Portfoliounternehmen** und **qualifizierte Anlagen** sowie Vorgaben zur Portfoliozusammensetzung (70/30‑Quote) und zulässigen Anlagetechniken. Zudem regelt sie Anforderungen an **Organisation, Verhalten, Interessenkonflikte, Transparenz/Offenlegung**, Registrierung und Aufsicht sowie den **grenzüberschreitenden Vertrieb** an geeignete Anleger.
- [Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Solvabilität-II-Richtlinie (Bewertung, Eigenmittel, Solvenzkapitalanforderung, Governance und Berichterstattung)](https://taidalos.com/de/normen/delegierte-verordnung-2015-35.md): Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 ergänzt die Solvabilität-II-Richtlinie 2009/138/EG mit detaillierten technischen Vorgaben für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Sie regelt u.a. die Bewertung von Vermögenswerten/Verbindlichkeiten und die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, Eigenmittelklassifizierung sowie die Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderung (Standardformel und interne Modelle). Zudem konkretisiert sie Governance-Anforderungen (Funktionen, Fit & Proper, Outsourcing, Vergütung) sowie Transparenz-, Veröffentlichungs- und aufsichtliche Berichterstattungspflichten, einschließlich Gruppenaufsicht.
- [Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-2366-2025-01-17.md): Die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) harmonisiert den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie legt u.a. Anforderungen an Zulassung, Beaufsichtigung und organisatorische Pflichten von Zahlungsdienstleistern fest und regelt Transparenz-, Informations- sowie Haftungs- und Sicherheitsanforderungen bei Zahlungsvorgängen (inkl. starker Kundenauthentifizierung). Zudem schafft sie Regeln für neue Dienste wie Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste sowie für den Zugang zu Zahlungssystemen und Kontoschnittstellen.
- [Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts](https://taidalos.com/de/normen/eu-1227-2011-2025-02-05.md): Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) legt Regeln zur Sicherung von Integrität und Transparenz auf **Energiegroßhandelsmärkten** fest. Sie verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation im Handel mit Energiegroßhandelsprodukten (Strom/Gas, inkl. bestimmter Derivate) und verpflichtet Marktteilnehmer zur Veröffentlichung bzw. Meldung von Insider-Informationen über Anlagen und Kapazitäten. Zudem etabliert sie eine Marktüberwachung durch ACER in Zusammenarbeit mit nationalen Regulierungsbehörden und regelt Datenerhebung, Register und Zusammenarbeit mit Finanzaufsicht/ESMA.
- [ESMA-Verornung](https://taidalos.com/de/normen/eu-1095-2010-2025-11-10.md): Die Verordnung errichtet die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS). Sie legt Ziele, Aufgaben, Befugnisse und Governance der Behörde fest, u. a. zur Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, zur Abgabe von Leitlinien/Empfehlungen sowie zur Förderung einer kohärenten Anwendung des Unionsrechts. Außerdem regelt sie Koordinierung, Informationsanforderungen, Krisenbefugnisse und Mechanismen zur Streitbeilegung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden.
- [EZB-Verordnung über Optionen und Ermessensspielräume (SSM, CRR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-445-2025-08-17.md): Die Verordnung (EU) 2016/445 (EZB/2016/4) legt fest, wie die EZB bestimmte im Unionsrecht eröffnete **Optionen und Ermessensspielräume** bei Aufsichtsanforderungen nutzt. Sie konkretisiert u.a. Vorgaben zu **Eigenmitteln**, **Kapitalanforderungen** (z.B. Ausfall-Definition), **Großkrediten**, **Liquidität** und **Übergangsbestimmungen** der CRR. Sie gilt **ausschließlich** für als **bedeutend** eingestufte Kreditinstitute im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dient der kohärenten Anwendung des Single Rulebook in teilnehmenden Mitgliedstaaten.
- [EIOPA-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-1094-2010-2025-11-10.md): Die Verordnung errichtet die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) als Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht. Sie legt Aufgaben, Befugnisse und Instrumente der Behörde fest, u. a. die Ausarbeitung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, Leitlinien/Empfehlungen sowie Mechanismen zur Sicherstellung der kohärenten Anwendung von Unionsrecht und zur Streitbeilegung zwischen nationalen Aufsehern. Zudem enthält sie Regelungen zur Krisenkoordination, Informationsanforderungen und zur Zusammenarbeit mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden und internationalen Stellen.
- [Verordnung der EZB über Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2015-534-2025-12-30.md): Die Verordnung legt Anforderungen für die **Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen** an nationale zuständige Behörden (NCAs) fest und regelt deren Weiterleitung an die EZB im Rahmen des SSM. Sie differenziert nach **bedeutenden** und **weniger bedeutenden** beaufsichtigten Gruppen/Unternehmen sowie nach Meldungen auf **konsolidierter**, **teilkonsolidierter** und **Einzelbasis** und knüpft an die FINREP/Reporting-Regeln der CRR und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 an. Geregelt werden u. a. Meldeumfang (Mindestinformationen), Formate/Intervalle, Meldestichtage, Einreichungsfristen sowie Ausnahmen (z. B. Schwelle 3 Mrd. EUR) und Besonderheiten für bestimmte Zweigstellen. Adressaten sind insbesondere (CRR-)Kreditinstitute und deren Gruppen im SSM-Kontext; bestimmte Drittlands-/intra-SSM-Zweigstellen werden ausgenommen.
- [Verordnung zur Einrichtung der Plattform "Strategische Technologien für Europa" (STEP)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-795-2025-12-23.md): Diese Verordnung (EU) 2024/795 vom 29. Februar 2024 richtet die EU-weite Plattform "Strategische Technologien für Europa" (STEP) ein. Das Hauptziel ist die Stärkung der strategischen Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Förderung kritischer Technologien (digitale Technologien, umweltschonende Technologien, Biotechnologien). Die Verordnung ändert bestehende EU-Förderprogramme (InvestEU, Horizon Europa, Europäischer Verteidigungsfonds, EFRE, ESF+, etc.) und führt ein "Souveränitätssiegel" für qualitativ hochwertige STEP-Projekte ein. Sie sieht zusätzliche Finanzmittel, flexiblere Verfahren und besondere Unterstützung für nicht-bankfähige Entwicklervorhaben vor.
- [AMLA-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-1620-2025-11-10.md): Die Verordnung (EU) 2024/1620 errichtet die EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) und regelt Mandat, Aufgaben, Governance und Befugnisse. Sie legt insbesondere Mechanismen für **direkte Aufsicht** über ausgewählte, risikoreiche Verpflichtete des Finanzsektors (u.a. Kredit- und Finanzinstitute sowie Kryptowerte-Dienstleister) sowie **Koordinierung/ Konvergenz** der nationalen AML/CFT-Aufsicht und der Zusammenarbeit der FIUs fest. Zudem enthält sie Regeln zu Informationszugang, Datenbank, gemeinsamen Aufsichtsteams, Vor-Ort-Kontrollen sowie administrativen Maßnahmen und Geldbußen gegenüber ausgewählten Verpflichteten.
- [EBA-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-1093-2010-2025-12-31.md): Die Verordnung errichtet die **Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)** als Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS). Sie legt Aufgaben, Befugnisse und Instrumente der EBA fest, u.a. die Entwicklung technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards, Leitlinien/Empfehlungen, die Förderung konvergenter Aufsichtspraxis sowie Koordination in Krisenfällen. Zudem regelt sie Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und – als letztes Mittel – Entscheidungen, die direkt an einzelne Finanzinstitute gerichtet sein können.
- [Benchmark-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2016-1011-2026-01-01.md): Die Verordnung (EU) 2016/1011 schafft einen unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen für die **Bereitstellung, Beitragsleistung und Nutzung** von Referenzwerten (Benchmarks), die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenz oder zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds verwendet werden. Sie regelt u.a. Governance-, Kontroll-, Transparenz-, Dokumentations- und Aufsichtsanforderungen an **Administrator*innen** von Benchmarks sowie Pflichten für **Kontributoren** von Eingabedaten. Außerdem enthält sie Vorgaben zur Einstufung und Behandlung **kritischer/signifikanter** Referenzwerte sowie Bedingungen für die **Verwendung von Drittstaaten-Benchmarks** (Gleichwertigkeit, Anerkennung, Übernahme).
- [Europäische Zentralverwahrerverordnung (CSDR)](https://taidalos.com/de/normen/eu-909-2014-2026-01-17.md): Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) harmonisiert die Wertpapierlieferung und -abrechnung in der EU, u.a. durch Vorgaben zur Abwicklungsdisziplin (Settlement Discipline) und einen einheitlichen Abwicklungszyklus. Kernstück sind Zulassungs-, Organisations-, Governance-, Risiko- und Wohlverhaltensanforderungen für Zentralverwahrer (CSDs) sowie Regeln zu grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung und Drittlandanerkennung. Zusätzlich werden Pflichten für Marktteilnehmer/Teilnehmer von Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen adressiert (z.B. fristgerechte Erfüllung, Sanktionen/Buy-ins bei Failures, Verbuchung von Wertpapieren im Effektengiro bei einem CSD).
- [Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2580-2001-2026-02-27.md): Die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 legt EU-weit **gezielte restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus** fest. Kern ist das **Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen** gelisteter Personen/Organisationen sowie das **Verbot**, diesen Mittel bereitzustellen oder **Finanzdienstleistungen** zu erbringen. Zudem regelt sie Melde- und Kooperationspflichten gegenüber zuständigen Behörden sowie Ausnahme- und Genehmigungsmechanismen.
- [Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2006-43-eg-2026-03-18.md): Die Richtlinie harmonisiert EU-weit die Anforderungen an die **gesetzliche Abschlussprüfung** von Jahres- und Konzernabschlüssen. Sie regelt die **Zulassung**, Registrierung und kontinuierliche Fortbildung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften sowie Berufsgrundsätze wie **Unabhängigkeit**, Verschwiegenheit und Prüfungsqualität (u.a. Qualitätssicherung, Untersuchungen und Sanktionen, öffentliche Aufsicht). Zudem enthält sie besondere Vorgaben für Prüfungen von **Unternehmen von öffentlichem Interesse** (z.B. Kreditinstitute, Versicherer, börsennotierte Emittenten) und zur Zusammenarbeit mit Drittstaatenprüfern.
- [EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-1760-2026-03-18.md): Die Richtlinie (EU) 2024/1760 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) legt unternehmensbezogene Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit fest. Große Unternehmen (EU- und Drittstaatenunternehmen oberhalb bestimmter Umsatz- und Beschäftigtenschwellen) müssen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Tochterunternehmen und ihrer Geschäftspartner entlang der Aktivitätskette auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, verhindern, mindern und beheben. Für beaufsichtigte Finanzunternehmen wird nur der vorgelagerte Teil der Aktivitätskette erfasst; die Richtlinie ändert zudem die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und die Verordnung (EU) 2023/2859.
- [Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2011-61-eu-2026-04-16.md): Die Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) harmonisiert die **Zulassung, Organisation und laufende Beaufsichtigung** von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) in der EU. Sie regelt u.a. Anforderungen an **Risikomanagement, Eigenmittel/Berufshaftungsrisiken, Vergütung, Bewertung**, sowie **Delegation/Auslagerung** von Funktionen. Außerdem enthält sie Vorgaben zu **Verwahrstellen (Depositary), Transparenz- und Berichtspflichten** sowie Regelungen zu **Hebelfinanzierung/Systemrisiken** und besonderen Offenlegungspflichten bei **Kontrollerlangung** über Unternehmen.
- [OGAW-Richtlinie](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-65-eg-2026-04-16.md): Die Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie, Neufassung) harmonisiert EU-weit die Regeln für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS) und deren Verwaltungsgesellschaften. Sie legt Mindestanforderungen an **Zulassung und Aufsicht**, **Organisation/Governance**, **Delegation (Outsourcing)**, **Verwahrstelle**, **Anlagegrundsätze und -grenzen** (u.a. Derivate, Bankeinlagen, Risikostreuung) sowie **Anlegerinformationen** (Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Berichte) fest. Zudem regelt sie den **grenzüberschreitenden Vertrieb (Passporting)**, einschl. Anzeigeverfahren, Marketingregeln, Übersetzungen, sowie besondere Strukturen wie **Verschmelzungen** und **Master-Feeder**-Konstellationen.
- [Richtlinie für Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen](https://taidalos.com/de/normen/eu-2014-59-eu-2026-05-11.md): Die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) legt einen EU-weit harmonisierten Rahmen für die **Sanierungs- und Abwicklungsplanung** sowie das **frühzeitige Eingreifen** bei (drohend) ausfallenden Kreditinstituten und Wertpapierfirmen fest. Sie bestimmt Zuständigkeiten, Instrumente und Befugnisse der Behörden, um kritische Funktionen fortzuführen, Finanzstabilität zu wahren und Steuerzahlerbelastungen zu minimieren. Inhaltlich umfasst sie u.a. Anforderungen an Sanierungs- und Abwicklungspläne, Grundsätze der Abwicklung (inkl. Gläubigerhierarchie/„no creditor worse off“) sowie gruppenbezogene Regelungen und Kooperation zwischen Behörden.
- [Prospektverordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-2017-1129-2026-06-05.md): Die Verordnung (EU) 2017/1129 harmonisiert unionsweit die Pflicht zur Erstellung, Billigung und Veröffentlichung eines Prospekts beim **öffentlichen Angebot von Wertpapieren** oder bei deren **Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt**. Sie regelt Inhalt, Form, Zusammenfassung, Risikofaktoren, Gültigkeit, Nachträge sowie besondere Prospektarten (u.a. Basisprospekt, vereinfachter Prospekt, EU‑Wachstumsprospekt) und Passverfahren. Zudem enthält sie Ausnahmen/Schwellenwerte, Haftungs- und Verfahrensregeln für Emittenten, Anbieter und Finanzintermediäre.
- [Marktmissbrauchsverordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-596-2014-2026-06-05.md): Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Market Abuse Regulation, MAR) legt unionsweit einheitliche Regeln zur Wahrung der Marktintegrität fest. Sie verbietet Insidergeschäfte, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation (einschließlich Versuchen) in Bezug auf Finanzinstrumente, die an Handelsplätzen gehandelt werden oder deren Preis davon abhängt. Zudem enthält sie Vorgaben zu Transparenz- und Organisationspflichten (z.B. Maßnahmen zur Verhinderung/Aufdeckung von Marktmissbrauch, Meldung verdächtiger Aufträge/Geschäfte, Marktsondierungen).
- [SRM-Verordnung](https://taidalos.com/de/normen/eu-806-2014-2026-06-11.md): Die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die **Abwicklung** von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen in teilnehmenden Mitgliedstaaten der Bankenunion fest. Sie regelt Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse des **Single Resolution Board (SRB)** sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Abwicklungsbehörden, Kommission und Rat. Zudem schafft und regelt sie den **einheitlichen Abwicklungsfonds** (Finanzierung, Beitragsgrundsätze, Inanspruchnahme) und verknüpft den Anwendungsbereich eng mit dem **SSM** (Aufsicht nach VO (EU) Nr. 1024/2013).
- [Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2019-2088-2026-07-02.md): Die Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) legt harmonisierte Transparenz- und Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen fest. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu Website-Veröffentlichungen, vorvertraglichen Informationen und laufenden Berichten zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Zudem regelt sie Offenlegungen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und schafft einheitliche Standards zur Vergleichbarkeit von Finanzprodukten für Endanleger.
- [Eigenkapitalrichtlinie (CRD)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2013-36-eu-2026-07-11.md): Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) regelt den Zugang zur Tätigkeit (Zulassung) sowie den aufsichtlichen Rahmen für **Kreditinstitute** und **Wertpapierfirmen** in der EU. Sie enthält u.a. Vorgaben zu Governance und internen Kontrollsystemen, aufsichtlicher Überprüfung (SREP/ICAAP), Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, grenzüberschreitender Tätigkeit (Niederlassungsfreiheit/Dienstleistungsverkehr) und Sanktionen. Die Richtlinie ergänzt die unmittelbar geltenden Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen der CRR (VO (EU) Nr. 575/2013) um organisatorische, prozessuale und aufsichtsrechtliche Anforderungen.
- [Verordnung zur Einrichtung des European Single Access Point (ESAP)](https://taidalos.com/de/normen/eu-2023-2859-2026-07-02.md): Die Verordnung richtet das **European Single Access Point (ESAP)** als zentrales EU-Zugangsportal für öffentlich verfügbare Informationen zu Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkten, Nachhaltigkeit und Vielfalt ein und beauftragt die ESMA mit Betrieb und Governance. Sie regelt u.a. den Informationsfluss über benannte **Sammelstellen**, Anforderungen an **Formate/Metadaten**, automatisierte Validierungen, API-Bereitstellung, sowie Grundsätze zur Nutzung/Weiterverwendung und Gebühren für bestimmte Dienste. Zudem enthält sie Vorgaben zu Datenschutz (u.a. Minimierung, Speicherfristen für personenbezogene Daten) und zu technischen Standards/Leitlinien durch die ESAs im Gemeinsamen Ausschuss.
- [Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken](https://taidalos.com/de/normen/eu-2005-29-eg-2026-09-27.md): Die Richtlinie harmonisiert die Vorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Sie enthält ein generelles Verbot unlauterer Geschäftspraktiken und konkretisiert dieses durch Regeln zu irreführenden Handlungen, irreführenden Unterlassungen sowie aggressiven Geschäftspraktiken (Belästigung, Nötigung, unzulässige Beeinflussung). Anhang I führt eine Liste von Praktiken auf, die unter allen Umständen als unlauter gelten. Für Finanzdienstleistungen und Immobilien erlaubt die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich, strengere Anforderungen zum Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen beizubehalten.
- [Verordnung über künstliche Intelligenz](https://taidalos.com/de/normen/eu-2024-1689-2026-07-27.md): Die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) schafft einen harmonisierten EU‑Rechtsrahmen für **Entwicklung, Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Verwendung** von KI-Systemen. Sie folgt einem **risikobasierten Ansatz** (u. a. verbotene Praktiken, Hochrisiko‑KI mit umfassenden Anforderungen, Transparenzpflichten für bestimmte KI). Zudem regelt sie Pflichten entlang der KI‑Wertschöpfungskette (Anbieter, Betreiber, Importeure/Vertreiber u. a.) sowie Aufsicht, Konformität, Dokumentation und Durchsetzung; Datenschutz- und andere bestehende Rechtsakte bleiben unberührt.
- [Solvabilität-II-Richtlinie](https://taidalos.com/de/normen/eu-2009-138-eg-2027-01-30.md): Die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) schafft einen harmonisierten EU-Rechtsrahmen für die **Aufnahme und Ausübung** der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit. Sie regelt insbesondere Zulassung, laufende **aufsichtliche Anforderungen** (u.a. Governance-System, Risikomanagement, interne Modelle), **quantitative Kapitalanforderungen** (SCR/MCR), Bewertung von Aktiva/Passiva und versicherungstechnische Rückstellungen sowie Berichtspflichten und Aufsichtsbefugnisse. Zudem enthält sie Regeln zur Gruppenaufsicht, grenzüberschreitenden Tätigkeit (Niederlassung/Dienstleistungsfreiheit) und zum Schutz von Versicherungsnehmern und Begünstigten.
- [Richtlinie über die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten](https://taidalos.com/de/normen/eu-2002-87-eg-2027-01-30.md): Die Richtlinie 2002/87/EG führt eine **zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene** für Finanzkonglomerate ein, die sektorübergreifend tätig sind (Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen). Sie regelt u.a. die **angemessene Eigenkapitalausstattung** auf Konglomeratsebene, die **Überwachung und Meldung von Risikokonzentrationen** sowie **gruppeninternen Transaktionen**. Zudem verlangt sie **Risikomanagement- und interne Kontrollmechanismen** auf Konglomeratsebene und bestimmt einen **Koordinator** zur Abstimmung der Aufsicht zwischen Behörden.
- [Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)](https://taidalos.com/de/normen/mifid-update-06-2026.md): Auszug aus der **Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II)** als Neufassung zur Regulierung von Märkten für Finanzinstrumente. Der Text erläutert Ziele und Erwägungsgründe: Stärkung von Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz nach der Finanzkrise, Harmonisierung der Zulassung und Aufsicht von Wertpapierfirmen/Handelsplätzen sowie Regeln zu Ausnahmen (z.B. bestimmte Eigengeschäfte, Nebentätigkeitsausnahmen, Versicherer/OGAW/AIF/Pensionsfonds) und Governance/Organisationspflichten. Außerdem werden neue Handelsplatzkategorien (u.a. OTF), Warenderivate/Emissionszertifikate, systematische Internalisierer und Anforderungen an Leitungsorgane und Interessenkonflikte adressiert.

## Quellen

- [Alle regulatorischen Quellen](https://taidalos.com/de/quellen.md)
- [Verbandsquellen](https://taidalos.com/de/quellen/verbaende.md)
- [Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism](https://taidalos.com/de/quellen/amla.md): AMLA entwickelt europäische Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ihre Entwürfe und Veröffentlichungen sind eine wichtige Quelle für die Vorbereitung auf das neue Regelwerk.
- [Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht](https://taidalos.com/de/quellen/bafin.md): Die Bafin beaufsichtigt unter anderem Banken, Versicherer und den Wertpapierhandel. Ihre Veröffentlichungen sind ein wichtiger Ausgangspunkt für das Rechtsmonitoring deutscher Finanzinstitute.
- [Bundesfinanzhof](https://taidalos.com/de/quellen/bfh.md): Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht des Bundes für Steuer- und Zollsachen. RADAR erfasst relevante Rechtsprechung.
- [Bundesgerichtshof](https://taidalos.com/de/quellen/bgh.md): Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht des Bundes für Zivil- und Strafsachen. RADAR erfasst relevante Rechtsprechung.
- [Deutsche Bundesbank](https://taidalos.com/de/quellen/bundesbank.md): Die Deutsche Bundesbank wirkt an der laufenden Bankenaufsicht mit. Ihre Hinweise und Rundschreiben ergänzen das Quellenprofil für Aufsicht, Meldewesen und operative Umsetzung.
- [Deutscher Bundesrat](https://taidalos.com/de/quellen/bundesrat.md): Der Bundesrat wirkt über die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. RADAR erfasst relevante Vorlagen und Beschlüsse.
- [Deutscher Bundestag](https://taidalos.com/de/quellen/bundestag.md): Der Deutsche Bundestag berät und beschließt Bundesgesetze. RADAR erfasst relevante Gesetzgebungsvorhaben und Veröffentlichungen.
- [European Banking Authority](https://taidalos.com/de/quellen/eba.md): Die European Banking Authority, kurz EBA, entwickelt technische Standards und Leitlinien für den europäischen Finanzsektor. Ihr Single Rulebook ist eine zentrale Orientierung für das regulatorische Monitoring.
- [European Insurance and Occupational Pensions Authority](https://taidalos.com/de/quellen/eiopa.md): EIOPA ist die europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und die betriebliche Altersversorgung. RADAR erfasst relevante Veröffentlichungen.
- [European Securities and Markets Authority](https://taidalos.com/de/quellen/esma.md): Die European Securities and Markets Authority, kurz ESMA, veröffentlicht unter anderem Antworten zur Anwendung europäischer Finanzmarktregeln. Diese Auslegungspraxis ist für das Rechtsmonitoring von Wertpapierinstituten relevant.
- [Europäische Union](https://taidalos.com/de/quellen/europaeische-union.md): Die Europäische Union veröffentlicht Rechtsakte und weitere regulatorisch relevante Informationen ihrer Institutionen. RADAR erfasst relevante Änderungen.
- [Gerichtshof der Europäischen Union](https://taidalos.com/de/quellen/eugh.md): Der Gerichtshof der Europäischen Union sichert die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts. RADAR erfasst relevante Rechtsprechung.
- [Europäische Zentralbank](https://taidalos.com/de/quellen/ezb.md): Die EZB verantwortet die Geldpolitik des Euroraums und nimmt Aufgaben in der europäischen Bankenaufsicht wahr. RADAR erfasst relevante Veröffentlichungen.
- [aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/aba.md): aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. vertritt Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband Alternative Investments e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bai.md): Bundesverband Alternative Investments e. V. vertritt Verwalter alternativer Investmentvermögen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband deutscher Banken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bankenverband.md): Bundesverband deutscher Banken e. V. vertritt Private Banken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bankenverband Baden-Württemberg e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bankenverband-bw.md): Bankenverband Baden-Württemberg e. V. vertritt Private Banken in Baden-Württemberg. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bankenverband Mitte e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bankenverband-mitte.md): Bankenverband Mitte e. V. vertritt Private Banken in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bankenverband-nrw.md): Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V. vertritt Private Banken in Nordrhein-Westfalen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bankenverband Schleswig-Holstein e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bankenverband-schleswig-holstein.md): Bankenverband Schleswig-Holstein e. V. vertritt Private Banken in Schleswig-Holstein. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bbu.md): BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Berlin-Brandenburg. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bayerischer Bankenverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bbv.md): Bayerischer Bankenverband e. V. vertritt Private Banken in Bayern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bdl.md): Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. vertritt Leasinggesellschaften. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bankenfachverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bfach.md): Bankenfachverband e. V. vertritt Kreditbanken und Absatzfinanzierer. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband Factoring für den Mittelstand e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bfm.md): Bundesverband Factoring für den Mittelstand e. V. vertritt Mittelständische Factoringgesellschaften. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband für strukturierte Wertpapiere e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bsw.md): Bundesverband für strukturierte Wertpapiere e. V. vertritt Emittenten strukturierter Wertpapiere. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bvi.md): BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. vertritt Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsanbieter. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bvr.md): Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. vertritt Genossenschaftsbanken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bvzi.md): Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute e. V. vertritt Zahlungs- und E-Geld-Institute. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband der Wertpapierfirmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bwf.md): Bundesverband der Wertpapierfirmen e. V. vertritt Wertpapierinstitute und wertpapierdienstleistende Kreditinstitute. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/bwgv.md): Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. vertritt Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Deutscher Factoring-Verband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/dfv.md): Deutscher Factoring-Verband e. V. vertritt Factoringgesellschaften. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/dgrv.md): DGRV , Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. vertritt Genossenschaftliche Prüfungsverbände. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/dsgv.md): Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. vertritt Sparkassen und Landesbanken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/gdv.md): Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. vertritt Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/gdw.md): GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Genoverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/genoverband.md): Genoverband e. V. vertritt Genossenschaftsbanken und Genossenschaften in mehreren Bundesländern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Genossenschaftsverband Bayern e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/gvb.md): Genossenschaftsverband Bayern e. V. vertritt Genossenschaftsbanken in Bayern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Gesamtverband Niedersächsischer Kreditinstitute e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/gvnk.md): Gesamtverband Niedersächsischer Kreditinstitute e. V. vertritt Kreditinstitute in Niedersachsen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/gvwe.md): Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V. vertritt Genossenschaftsbanken in Weser-Ems. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband](https://taidalos.com/de/quellen/hsgv.md): Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband vertritt Sparkassen in Hamburg und Bremen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Interessengemeinschaft kleiner und mittlerer Genossenschaftsbanken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/igk.md): Interessengemeinschaft kleiner und mittlerer Genossenschaftsbanken e. V. vertritt Kleine und mittlere Genossenschaftsbanken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/lbs-bundesgeschaeftsstelle.md): Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. vertritt Öffentliche Bausparkassen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Norddeutscher Bankenverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/nbv.md): Norddeutscher Bankenverband e. V. vertritt Private Banken in Norddeutschland. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Ostdeutscher Bankenverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/ostbv.md): Ostdeutscher Bankenverband e. V. vertritt Private Banken in Ostdeutschland. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Ostdeutscher Sparkassenverband](https://taidalos.com/de/quellen/osv.md): Ostdeutscher Sparkassenverband vertritt Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/pdg.md): PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V. vertritt Genossenschaftsbanken und Genossenschaften. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/pkv-verband.md): Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. vertritt Private Krankenversicherungen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Rheinischer Sparkassen- und Giroverband](https://taidalos.com/de/quellen/rsgv.md): Rheinischer Sparkassen- und Giroverband vertritt Sparkassen im Rheinland. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen](https://taidalos.com/de/quellen/sgvht.md): Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen vertritt Sparkassen in Hessen und Thüringen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein](https://taidalos.com/de/quellen/sgvsh.md): Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein vertritt Sparkassen in Schleswig-Holstein. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Bayern](https://taidalos.com/de/quellen/sparkassenverband-bayern.md): Sparkassenverband Bayern vertritt Sparkassen in Bayern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Berlin](https://taidalos.com/de/quellen/sparkassenverband-berlin.md): Sparkassenverband Berlin vertritt Sparkasse in Berlin. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Baden-Württemberg](https://taidalos.com/de/quellen/svbw.md): Sparkassenverband Baden-Württemberg vertritt Sparkassen in Baden-Württemberg. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Niedersachsen](https://taidalos.com/de/quellen/svn.md): Sparkassenverband Niedersachsen vertritt Sparkassen in Niedersachsen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Rheinland-Pfalz](https://taidalos.com/de/quellen/svrp.md): Sparkassenverband Rheinland-Pfalz vertritt Sparkassen in Rheinland-Pfalz. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Sparkassenverband Saar](https://taidalos.com/de/quellen/svs.md): Sparkassenverband Saar vertritt Sparkassen im Saarland. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband](https://taidalos.com/de/quellen/svwl.md): Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband vertritt Sparkassen in Westfalen-Lippe. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Finanzdienstleistungsinstitute e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vfi.md): Verband der Finanzdienstleistungsinstitute e. V. vertritt Kleine und mittlere Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vbw.md): vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Baden-Württemberg. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdb.md): Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. vertritt Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdp.md): Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. vertritt Pfandbriefbanken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Privaten Bausparkassen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdpb.md): Verband der Privaten Bausparkassen e. V. vertritt Private Bausparkassen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-niedersachsen-bremen.md): Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Niedersachsen und Bremen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-sachsen-anhalt.md): Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Sachsen-Anhalt. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-bayern.md): Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Bayern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-rheinland-westfalen.md): Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Nordrhein-Westfalen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-sachsen.md): vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Sachsen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdw-suedwest.md): Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vdwg.md): Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. vertritt Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung in Sachsen-Anhalt. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der PSD Banken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/psd-bank.md): Verband der PSD Banken e. V. vertritt PSD Banken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Sparda-Banken e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/sparda-verband.md): Verband der Sparda-Banken e. V. vertritt Sparda-Banken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Firmenpensionskassen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vfpk.md): Verband der Firmenpensionskassen e. V. vertritt Firmenpensionskassen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband der Freien Sparkassen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vfs.md): Verband der Freien Sparkassen e. V. vertritt Freie Sparkassen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband Internationaler Banken in Deutschland e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vib.md): Verband Internationaler Banken in Deutschland e. V. vertritt Internationale Banken, Wertpapierinstitute und Finanzunternehmen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vnw.md): Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vswg.md): Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. vertritt Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung in Sachsen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vtw.md): Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. vertritt Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in Thüringen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/vuv.md): Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. vertritt Unabhängige Vermögensverwalter und Wertpapierinstitute. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/voeb.md): Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. vertritt Öffentliche Banken und Förderbanken. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute in Bayern](https://taidalos.com/de/quellen/voeb-bayern.md): Verband öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute in Bayern vertritt Öffentliche Banken in Bayern. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.
- [Verband öffentlicher Versicherer e. V.](https://taidalos.com/de/quellen/voev.md): Verband öffentlicher Versicherer e. V. vertritt Öffentliche Versicherungsunternehmen. Eine Einbindung in RADAR ist als Lizenz-Quelle möglich, wenn Ihr Institut die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte bereitstellen kann.

