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Versionsvergleich · Gesetz

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

In Kraft Publikation: 2026-02-10 gesetze-im-internet DE

Verglichene Stände: 22.06.2026 → 03.07.2026

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Änderungen im Überblick

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: 22.06.2026 zu 03.07.2026. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt gemäß den Absätzen 2 und 3 anzumelden. Elektronische Anmeldungen sind zulässig über: 1. die vom Bundeskartellamt eingerichtete zentrale E-Mail-Adresse für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur, 2. das besondere elektronische…

Nachher, Auszug

Zusammenschlüsse sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt gemäß den Absätzen 2 und 3 anzumelden. Elektronische Anmeldungen sind zulässig über: 1. (weggefallen) 2. das besondere elektronische Behördenpostfach gegen ein elektronisches oder ein mit Datum und Unterschrift versehenes schriftliches Emp…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:41 Uhr UTC

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