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Versionsvergleich · Gesetz

Personalausweisgesetz

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz)

In Kraft gesetze-im-internet DE

Verglichene Stände: 23.10.2024 → 16.07.2026

Was sich geändert hat

Das Personalausweisgesetz erhält einen neuen § 20 Absatz 4a. Luftfahrtunternehmen und die in § 19e Absatz 8 Luftverkehrsgesetz genannten Stellen dürfen künftig personenbezogene Daten nicht nur aus der maschinenlesbaren Zone, sondern auch aus dem Chip des Personalausweises auslesen. Diese erweiterte Auslesebefugnis gilt nur unter den Voraussetzungen des § 19e Luftverkehrsgesetz. Für alle anderen Beförderungsunternehmen bleibt es bei der bisherigen Beschränkung auf die maschinenlesbare Zone nach Absatz 4.

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Personalausweisgesetz: 23.10.2024 zu 16.07.2026. 0 geändert, 1 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 3 Umgang mit personenbezogenen Daten › 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffe…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

3 Umgang mit personenbezogenen Daten › 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen › 4a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 4 dürfen Luftfahrtunternehmen sowie die in § 19e Absatz 8 des Luftverkehrsgesetzes genannten Stellen personenbezogene Daten sowohl aus der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises als auch aus dem Chip des Personalausweises unter den Voraussetzungen des § 19e des Luftverke…

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