45a.
Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
künftige Managementmaßnahme jede Maßnahme, bei der das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens davon ausgeht, dass es sie unter spezifischen künftigen Umständen treffen wird;
