1 UNABHÄNGIGKEIT UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Vorher, Auszug
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen (1) Die Ratingagentur muss über ein Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan verfügen. Ihre Geschäftsleitung muss gewährleisten, dass a) Ratingtätigkeiten unabhängig sind, auch von jeglicher politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme oder Restriktion; b) Inter…
Nachher, Auszug
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen (1) Die Ratingagentur muss über ein Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan verfügen. Ihre Geschäftsleitung muss gewährleisten, dass a) Ratingtätigkeiten unabhängig sind, auch von jeglicher politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme oder Restriktion; b) Inter…
