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Versionsvergleich · Verordnung

EBA-Verordnung

Regulation (EU) No 1093/2010 of the European Parliament and of the Council of 24 November 2010 establishing a European Supervisory Authority (European Banking Authority), amending Decision No 716/2009/EC and repealing Commission Decision 2009/78/EG

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 10.11.2025 → 31.12.2025

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Änderungen im Überblick

EBA-Verordnung: 10.11.2025 zu 31.12.2025. 7 geändert, 0 ergänzt, 38 entfernt. Betroffen: 2.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

2

Vorher, Auszug

Die Behörde handelt im Rahmen der ihr durch diese Verordnung übertragenen Befugnisse und innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2002/87/EG, der Richtlinie 2008/48/EG, der Richtlinie 2009/110/EG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie 2014/49/EU, der Ric…

Nachher, Auszug

Die Behörde handelt im Rahmen der ihr durch diese Verordnung übertragenen Befugnisse und innerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2002/87/EG, der Richtlinie 2008/48/EG, der Richtlinie 2009/110/EG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie 2014/49/EU, der Ric…

f)

Vorher, Auszug

Verbesserung des Kunden- und Verbraucherschutzes;

Nachher, Auszug

Verbesserung des Kunden- und Verbraucherschutzes; und

g)

Vorher, Auszug

Verbesserung der Angleichung der Aufsicht im gesamten Binnenmarkt und

Nachher, Auszug

Verbesserung der Angleichung der Aufsicht im gesamten Binnenmarkt.

h)

Vorher, Auszug

Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Nachher, Auszug

1a.

Vorher, Auszug

Wirtschaftsbeteiligter des Finanzsektors ein in Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 genanntes Unternehmen, das entweder ein Finanzinstitut im Sinne der Nummer 1 des vorliegenden Artikels oder des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 oder ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne des Ar…

Nachher, Auszug

iii)

Vorher, Auszug

in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2015/849 die Behörden und Stellen, die Wirtschaftsbeteiligte des Finanzsektors beaufsichtigen und dafür zuständig sind, deren Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie sicherzustellen;

Nachher, Auszug

l)

Vorher, Auszug

sie trägt zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bei, auch indem sie die kohärente, effiziente und wirksame Anwendung der in Artikel 1 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung, Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und Art…

Nachher, Auszug

1

Vorher, Auszug

Die Behörde übernimmt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eine führende, koordinierende und überwachende Rolle bei der Förderung der Integrität, Transparenz und Sicherheit im Finanzsystem durch die Annahme von Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzieru…

Nachher, Auszug

a)

Vorher, Auszug

die Sammlung von Informationen der zuständigen Behörden über Schwächen, die bei laufenden Aufsichts- und Zulassungsverfahren in den Prozessen und Verfahren, in der Governance, bei der Zuverlässigkeit und Eignung, beim Erwerb qualifizierter Beteiligungen, in den Geschäftsmodellen und Tätigkeiten von…

Nachher, Auszug

i)

Vorher, Auszug

ein Verstoß oder potenzieller Verstoß durch einen Wirtschaftsbeteiligten des Finanzsektors gegen solche Anforderungen, oder

Nachher, Auszug

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:46 Uhr UTC

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