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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts

Regulation (EU) No 1227/2011 of the European Parliament and of the Council of 25 October 2011 on wholesale energy market integrity and transparency Text with EEA relevance

In Kraft Publikation: 2011-10-25 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2025 → 05.02.2025

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Änderungen im Überblick

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßha…: 01.01.2025 zu 05.02.2025. 16 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: b).

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

b)

Vorher, Auszug

eine Information, die die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. die Kapazität und die Auslastung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser An…

Nachher, Auszug

eine Information, die die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas bzw. die Kapazität und die Auslastung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbark…

a)

Vorher, Auszug

Verträge für die Versorgung mit Strom oder Erdgas einschließlich LNG, deren Lieferung in der Union erfolgt, oder Verträge für die Versorgung mit Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu Lieferungen in der Union führen können;

Nachher, Auszug

Verträge für die Versorgung mit Strom, Wasserstoff oder Erdgas einschließlich LNG, deren Lieferung in der Union erfolgt, oder Verträge für die Versorgung mit Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu Lieferungen in der Union führen können;

b)

Vorher, Auszug

Derivate, die Strom oder Erdgas betreffen, der bzw. das in der Union erzeugt, gehandelt oder geliefert wurde oder Derivate in Bezug auf Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu einer Lieferung in der Union führen können;

Nachher, Auszug

Derivate, die Strom, Wasserstoff oder Erdgas betreffen, der bzw. das in der Union erzeugt, gehandelt oder geliefert wurde oder Derivate in Bezug auf Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu einer Lieferung in der Union führen können;

c)

Vorher, Auszug

Verträge, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Union betreffen;

Nachher, Auszug

Verträge, die den Transport von Strom, Wasserstoff oder Erdgas in der Union betreffen;

d)

Vorher, Auszug

Derivate, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Union betreffen;

Nachher, Auszug

Derivate, die den Transport von Strom, Wasserstoff oder Erdgas in der Union betreffen;

e)

Vorher, Auszug

Verträge, die die Speicherung von Strom oder Erdgas in der Union betreffen;

Nachher, Auszug

Verträge, die die Speicherung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas in der Union betreffen;

f)

Vorher, Auszug

Derivate, die die Speicherung von Strom oder Erdgas in der Union betreffen.

Nachher, Auszug

Derivate, die die Speicherung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas in der Union betreffen.

4.

Vorher, Auszug

Verträge über die Lieferung und die Verteilung von Strom oder Erdgas zur Nutzung durch Endverbraucher sind keine Energiegroßhandelsprodukte. Verträge über die Lieferung und die Verteilung von Strom oder Erdgas an Endverbraucher mit einer höheren Verbrauchskapazität als dem in Nummer 5 Absatz 2 aufg…

Nachher, Auszug

Verträge über die Lieferung und die Verteilung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas zur Nutzung durch Endverbraucher sind keine Energiegroßhandelsprodukte. Verträge über die Lieferung und die Verteilung von Strom, Wasserstoff oder Erdgas an Endverbraucher mit einer höheren Verbrauchskapazität als dem…

5.

Vorher, Auszug

Verbrauchskapazität ist der Verbrauch eines Endverbrauchers in Bezug auf Strom oder Erdgas bei voller Ausschöpfung der Produktionskapazität dieses Verbrauchers. Dies umfasst den gesamten Verbrauch dieses Verbrauchers als Wirtschaftseinheit, soweit der Verbrauch auf Märkten mit miteinander verknüpft…

Nachher, Auszug

Verbrauchskapazität ist der Verbrauch eines Endverbrauchers in Bezug auf Strom, Wasserstoff oder Erdgas bei voller Ausschöpfung der Produktionskapazität dieses Verbrauchers. Dies umfasst den gesamten Verbrauch dieses Verbrauchers als Wirtschaftseinheit, soweit der Verbrauch auf Märkten mit miteinan…

3

Vorher, Auszug

Absatz 1 Buchstaben a und c finden keine Anwendung, wenn Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber Strom oder Erdgas kaufen, um den sicheren Netzbetrieb gemäß ihren Verpflichtungen nach Artikel 12 Buchstaben d und e der Richtlinie 2009/72/EG oder Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben a und c der Richtlinie…

Nachher, Auszug

Absatz 1 Buchstaben a und c finden keine Anwendung, wenn Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber Strom, Wasserstoff oder Erdgas kaufen, um den sicheren Netzbetrieb gemäß ihren Verpflichtungen nach Artikel 12 Buchstaben d und e der Richtlinie 2009/72/EG oder Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben a und c de…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:47 Uhr UTC

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