Zum Inhalt springen
Sign-in Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

← Alle Normen im Vergleich

Versionsvergleich · Verordnung

EZB-Verordnung über das Recht, Sanktionen zu verhängen

European Central Bank Regulation (EC) No 2157/1999 of 23 September 1999 on the powers of the European Central Bank to impose sanctions (ECB/1999/4)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 03.11.2021 → 26.06.2023

Live sehen

Alle Normen und jeden Versionsvergleich in voller Tiefe: Wir zeigen Ihnen Taidalos RADAR in einer kurzen Demo für das Profil Ihres Instituts.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

Änderungen im Überblick

EZB-Verordnung über das Recht, Sanktionen zu verhängen: 03.11.2021 zu 26.06.2023. 3 geändert, 13 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Ist die Untersuchungsstelle oder, falls zutreffend, die zuständige nationale Zentralbank nach Abschluss des Übertretungsverfahrens der Auffassung, dass eine Sanktion gegen das betroffene Unternehmen verhängt werden sollte, übermittelt sie dem Direktorium einen Vorschlag, in dem ein Verstoß des betr…

Nachher, Auszug

Ist die Untersuchungsstelle oder, falls zutreffend, die zuständige nationale Zentralbank nach Abschluss des Übertretungsverfahrens der Auffassung, dass eine Sanktion gegen das betroffene Unternehmen verhängt werden sollte, übermittelt sie dem Direktorium einen Vorschlag, in dem ein Verstoß des betr…

7a

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Ist das Direktorium auf der Grundlage der vollständigen Akte der Auffassung, dass eine Sanktion zu verhängen ist, jedoch eine oder mehrere der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Ausnahmen greifen, so entscheidet es, ob und in welchem Umfang die Sanktion zu veröffentlichen ist.

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

den Beschluss des Direktoriums durch Modifizierung des Folgenden ändern:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

des Betrags der zu verhängenden Sanktion;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

der einen Verstoß begründenden Umstände;

iii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

ob und in welchem Umfang die Sanktion veröffentlicht wird;

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die EZB veröffentlicht Beschlüsse, mit denen Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen eine Verordnung oder einen Beschluss der EZB verhängt werden, unverzüglich auf ihrer offiziellen Website, sobald der Beschluss gemäß Artikel 3 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 rechtskräftig geworden ist. Die…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Stabilität der Finanzmärkte oder laufende strafrechtliche Ermittlungen gefährden würde;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

– sofern sich dies ermitteln lässt — dem betroffenen Unternehmen, einen unverhältnismäßigen Schaden zufügen würde oder

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

zur Veröffentlichung von vertraulichen Informationen führen würde und dadurch berechtigte öffentliche Sicherheitsinteressen wie die Sicherheit und der Schutz der Integrität von Euro-Banknoten oder das sichere Management von Cyberrisiken oder operationellen Risiken für systemrelevante Zahlungssystem…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:36 Uhr UTC

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich