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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (restriktive Maßnahmen gegen Al-Qaida/Taliban)

Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 22.08.2026 → 28.08.2026

Was sich geändert hat

Die EU-Verordnung 881/2002 zu Sanktionen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida wird redaktionell aktualisiert. Beim „Afghan Support Committee (ASC)“ entfällt die Adresse „Headquarters – G.T. Road, near Pushtoon Garhi Pabbi, Peshawar, Pakistan“, es bleibt nur der Standort Jalabad, Afghanistan. Zudem ändert sich die Rechtsgrundlage der Benennung von Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b auf Artikel 7e Buchstabe e.

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (restriktive Maßnahmen gegen Al-Qai…: 22.08.2026 zu 28.08.2026. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 ANHANG I.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 ANHANG I

Geändert

Vorher, Auszug

Liste der Personen, Gruppen und Organisationen nach Artikel 2 Juristische Personen, Gruppen und Organisationen Gruppe Abu Sayyaf (auch: Al Harakat Al Islamiyya). Anschrift: Philippinen. Weitere Angaben: a) Verbindungen zur Jemaah Islamiyah (JI); b) derzeitiger Führer: Radulan Sahiron. Tag der Benen…

Nachher, Auszug

Liste der Personen, Gruppen und Organisationen nach Artikel 2 Juristische Personen, Gruppen und Organisationen Gruppe Abu Sayyaf (auch: Al Harakat Al Islamiyya). Anschrift: Philippinen. Weitere Angaben: a) Verbindungen zur Jemaah Islamiyah (JI); b) derzeitiger Führer: Radulan Sahiron. Tag der Benen…

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