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Versionsvergleich · Richtlinie

Transparenzrichtlinie für Emittenten

Directive 2004/109/EC of the European Parliament and of the Council of 15 December 2004 on the harmonisation of transparency requirements in relation to information about issuers whose securities are admitted to trading on a regulated market and amending Directive 2001/34/EG

In Kraft Publikation: 2004-12-15 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 05.01.2023 → 09.01.2024

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Änderungen im Überblick

Transparenzrichtlinie für Emittenten: 05.01.2023 zu 09.01.2024. 0 geändert, 34 ergänzt, 8 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Ein Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal (Zugangsportal) dient, wird bis zum 1. Januar 2018 eingerichtet. ESMA entwickelt und betreibt dieses Zugangsportal.

Nachher, Auszug

2

Vorher, Auszug

Das System der Vernetzung der amtlich bestellten Systeme setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Nachher, Auszug

2

Vorher, Auszug

den Systemen nach Artikel 21 Absatz 2,

Nachher, Auszug

2

Vorher, Auszug

dem Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal dient.

Nachher, Auszug

3

Vorher, Auszug

Die Mitgliedstaaten stellen den Zugang zu ihren zentralen Speichersystemen über das Zugangsportal sicher.

Nachher, Auszug

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Mitgliedstaaten stellen ab dem 10. Juli 2026 sicher, dass der Emittent oder die Person, die ohne sein Einverständnis die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt hat, die in Artikel 21 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten vorgeschriebenen Informationen gleichzeitig mit der Offen…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Sie werden in einem datenextrahierbaren Format im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgeschrieben, in einem maschinenlesbaren Format gemäß Artikel 2 Nummer 4 der genannten Verordnung übermittelt;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

sie enthalten die folgenden Metadaten:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

alle Namen des Emittenten, auf den sich die Informationen beziehen;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Rechtsträgerkennung des Emittenten gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:47 Uhr UTC

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