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Ein Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal (Zugangsportal) dient, wird bis zum 1. Januar 2018 eingerichtet. ESMA entwickelt und betreibt dieses Zugangsportal.
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Versionsvergleich · Richtlinie
Directive 2004/109/EC of the European Parliament and of the Council of 15 December 2004 on the harmonisation of transparency requirements in relation to information about issuers whose securities are admitted to trading on a regulated market and amending Directive 2001/34/EG
Verglichene Stände: 05.01.2023 → 09.01.2024
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Transparenzrichtlinie für Emittenten: 05.01.2023 zu 09.01.2024. 0 geändert, 34 ergänzt, 8 entfernt. Betroffen: 1.
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Ein Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal (Zugangsportal) dient, wird bis zum 1. Januar 2018 eingerichtet. ESMA entwickelt und betreibt dieses Zugangsportal.
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Das System der Vernetzung der amtlich bestellten Systeme setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
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den Systemen nach Artikel 21 Absatz 2,
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dem Webportal, das als europäisches elektronisches Zugangsportal dient.
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Die Mitgliedstaaten stellen den Zugang zu ihren zentralen Speichersystemen über das Zugangsportal sicher.
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Die Mitgliedstaaten stellen ab dem 10. Juli 2026 sicher, dass der Emittent oder die Person, die ohne sein Einverständnis die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt hat, die in Artikel 21 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten vorgeschriebenen Informationen gleichzeitig mit der Offen…
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Sie werden in einem datenextrahierbaren Format im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgeschrieben, in einem maschinenlesbaren Format gemäß Artikel 2 Nummer 4 der genannten Verordnung übermittelt;
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sie enthalten die folgenden Metadaten:
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alle Namen des Emittenten, auf den sich die Informationen beziehen;
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die Rechtsträgerkennung des Emittenten gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859;
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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:47 Uhr UTC
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