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Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
Die Mitgliedstaaten stellen ab dem 10. Januar 2030 sicher, dass Unternehmen die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 5 dieser Richtlinie genannten Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die betreffende in Absatz 3 dieses Artikels be…
