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Versionsvergleich · Verordnung

Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 19.02.2025 → 19.02.2026

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe: 19.02.2025 zu 19.02.2026. 23 geändert, 18 ergänzt, 56 entfernt, 1 verschoben. Betroffen: 1 Artikel 1 › b).

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Artikel 1 › b)

Entfernt

Vorher, Auszug

Gelder finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › i)

Entfernt

Vorher, Auszug

Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › ii)

Entfernt

Vorher, Auszug

Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Schulden und Schuldverschreibungen;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › iii)

Entfernt

Vorher, Auszug

öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivatverträge;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › iv)

Entfernt

Vorher, Auszug

Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › v)

Entfernt

Vorher, Auszug

Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › vi)

Entfernt

Vorher, Auszug

Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › vii)

Entfernt

Vorher, Auszug

Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › b) › viii)

Entfernt

Vorher, Auszug

jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren;

Nachher, Auszug

Entfernt. In der neuen Fassung nicht mehr vorhanden.

1 Artikel 1 › f)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

zuständige Behörden die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten;

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