b)
Vorher, Auszug
Gelder finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:
Nachher, Auszug
Versionsvergleich · Verordnung
Council Regulation (EC) No 314/2004 of 19 February 2004 concerning certain restrictive measures in respect of Zimbabwe
Verglichene Stände: 19.02.2025 → 19.02.2026
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Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe: 19.02.2025 zu 19.02.2026. 23 geändert, 18 ergänzt, 56 entfernt, 1 verschoben. Betroffen: b).
Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.
Vorher, Auszug
Gelder finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:
Nachher, Auszug
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Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel;
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Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Schulden und Schuldverschreibungen;
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öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivatverträge;
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Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;
Nachher, Auszug
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Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen;
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Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen;
Nachher, Auszug
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Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;
Nachher, Auszug
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jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren;
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zuständige Behörden die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten;
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