1 Artikel 1
Vorher, Auszug
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. Gelder finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: a) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel; b) Einlagen bei Finanzinstitut…
Nachher, Auszug
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. Gelder finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: a) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel; b) Einlagen bei Finanzinstitut…
