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Versionsvergleich · Verordnung

IFRS-Gleichwertigkeitsmechanismus

Commission Regulation (EC) No 1569/2007 of 21 December 2007 establishing a mechanism for the determination of equivalence of accounting standards applied by third country issuers of securities pursuant to Directives 2003/71/EC and 2004/109/EC of the European Parliament and of the Council

In Kraft Publikation: 2007-12-21 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2012 → 01.01.2015

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Änderungen im Überblick

IFRS-Gleichwertigkeitsmechanismus: 01.01.2012 zu 01.01.2015. 4 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Drittstaatemittenten kann es in nachstehend genannten Fällen gestattet werden, zur Erfüllung der in der Richtlinie 2004/109/EG festgelegten Pflichten Abschlüsse zu verwenden, die nach den Rechnungslegungsstandards eines Drittlands erstellt wurden, und abweichend von Artikel 35 Absatz 5 der Verordnu…

Nachher, Auszug

Drittstaatemittenten kann es in nachstehend genannten Fällen gestattet werden, zur Erfüllung der in der Richtlinie 2004/109/EG festgelegten Pflichten Abschlüsse zu verwenden, die nach den Rechnungslegungsstandards eines Drittlands erstellt wurden, und abweichend von Artikel 35 Absatz 5 der Verordnu…

a)

Vorher, Auszug

Die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat sich öffentlich verpflichtet, diese Standards bis spätestens 31. Dezember 2014 an die International Financial Reporting Standards anzunähern, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

Nachher, Auszug

Die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat sich öffentlich verpflichtet, diese Standards bis spätestens 31. März 2016 an die International Financial Reporting Standards anzunähern, und die beiden folgenden Bedingungen sind erfüllt:

i)

Vorher, Auszug

die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat ein umfassendes Konvergenzprogramm aufgestellt, dass bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen werden kann,

Nachher, Auszug

die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat ein umfassendes Konvergenzprogramm aufgestellt, dass bis zum 31. März 2016 abgeschlossen werden kann,

b)

Vorher, Auszug

Die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat sich öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards bis zum 31. Dezember 2014 zu übernehmen, und in dem Drittland werden wirksame Maßnahmen getroffen, um ihre fristgerechte und v…

Nachher, Auszug

Die für die betreffenden nationalen Rechnungslegungsstandards zuständige Drittlandsbehörde hat sich öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards bis zum 31. März 2016 zu übernehmen, und in dem Drittland werden wirksame Maßnahmen getroffen, um ihre fristgerechte und volls…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:41 Uhr UTC

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