1
Vorher, Auszug
Drittstaatemittenten kann es in nachstehend genannten Fällen gestattet werden, zur Erfüllung der in der Richtlinie 2004/109/EG festgelegten Pflichten Abschlüsse zu verwenden, die nach den Rechnungslegungsstandards eines Drittlands erstellt wurden, und abweichend von Artikel 35 Absatz 5 der Verordnu…
Nachher, Auszug
Drittstaatemittenten kann es in nachstehend genannten Fällen gestattet werden, zur Erfüllung der in der Richtlinie 2004/109/EG festgelegten Pflichten Abschlüsse zu verwenden, die nach den Rechnungslegungsstandards eines Drittlands erstellt wurden, und abweichend von Artikel 35 Absatz 5 der Verordnu…
