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Versionsvergleich · Richtlinie

Richtlinie über Verbraucherkreditverträge

Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates

In Kraft Publikation: 2008-04-23 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 26.07.2019 → 30.12.2023

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Richtlinie über Verbraucherkreditverträge: 26.07.2019 zu 30.12.2023. 1 geändert, 27 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informatione…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert…

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags folgende Informationen mitteilt:

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert… › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

eine klare Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen und, gegebenenfalls, des Erfordernisses des Einverständnisses des Verbrauchers oder der gesetzlich eingeführten Änderungen;

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert… › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

den zeitlichen Rahmen, der für die Umsetzung der in Buchstabe a genannten Änderungen vorgesehen ist;

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert… › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Beschwerdemöglichkeiten, die dem Verbraucher gegen die in Buchstabe a genannten Änderungen zur Verfügung stehen;

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert… › d)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Frist, innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert… › e)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Behörde, bei der der Verbraucher diese Beschwerde einreichen kann.

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 16A Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung › 1

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Die Mitgliedstaaten schreiben den Kreditgebern vor, über angemessene Strategien und Verfahren zu verfügen, damit diese sich bemühen, je nach Sachlage angemessene Nachsicht walten zu lassen, bevor Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Derartige Stundungsmaßnahmen müssen unter anderem den…

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 16A Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung › 1 › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

eine vollständige oder anteilige Umschuldung eines Kreditvertrags;

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 16A Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung › 1 › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

eine Änderung der geltenden Bedingungen eines Kreditvertrags, die unter anderem Folgendes umfassen kann:

4 INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN › 16A Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung › 1 › b) › i)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

eine Verlängerung der Laufzeit des Kreditvertrags,

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