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Versionsvergleich · Richtlinie

Richtlinie über Verbraucherkreditverträge

Directive 2008/48/EC of the European Parliament and of the Council of 23 April 2008 on credit agreements for consumers and repealing Council Directive 87/102/EEC

In Kraft Publikation: 2008-04-23 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 26.07.2019 → 30.12.2023

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Änderungen im Überblick

Richtlinie über Verbraucherkreditverträge: 26.07.2019 zu 30.12.2023. 1 geändert, 27 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvert…

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

11A Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Unbeschadet anderer in dieser Richtlinie vorgesehener Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags folgende Informationen mitteilt:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

eine klare Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen und, gegebenenfalls, des Erfordernisses des Einverständnisses des Verbrauchers oder der gesetzlich eingeführten Änderungen;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

den zeitlichen Rahmen, der für die Umsetzung der in Buchstabe a genannten Änderungen vorgesehen ist;

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Beschwerdemöglichkeiten, die dem Verbraucher gegen die in Buchstabe a genannten Änderungen zur Verfügung stehen;

d)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Frist, innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;

e)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Behörde, bei der der Verbraucher diese Beschwerde einreichen kann.

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Mitgliedstaaten schreiben den Kreditgebern vor, über angemessene Strategien und Verfahren zu verfügen, damit diese sich bemühen, je nach Sachlage angemessene Nachsicht walten zu lassen, bevor Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Derartige Stundungsmaßnahmen müssen unter anderem den…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

eine vollständige oder anteilige Umschuldung eines Kreditvertrags;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

eine Änderung der geltenden Bedingungen eines Kreditvertrags, die unter anderem Folgendes umfassen kann:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

eine Verlängerung der Laufzeit des Kreditvertrags,

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:36 Uhr UTC

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