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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung zur Errichtung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Regulation (EU) No 1092/2010 of the European Parliament and of the Council of 24 November 2010 on European Union macro-prudential oversight of the financial system and establishing a European Systemic Risk Board

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 30.12.2019 → 10.11.2025

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Änderungen im Überblick

Verordnung zur Errichtung des Europäischen Ausschusses für Syste…: 30.12.2019 zu 10.11.2025. 1 geändert, 32 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 3.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

3

Vorher, Auszug

Unbeschadet des Artikels 16 und der Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen wird keine vertrauliche Information, von der die in Absatz 1 genannten Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erhalten, an Personen oder an Behörden weitergegeben, außer in zusammengefasster oder aggregierter Fo…

Nachher, Auszug

Unbeschadet der Artikel 15 und 16 und der Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen wird keine vertrauliche Information, von der die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erhalten, an Personen oder an Behörden weitergegeben, außer in zusamm…

8

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Der ESRB übermittelt den anderen Behörden auf Ersuchen regelmäßig oder auf Einzelfallbasis Informationen, die er von einer der anderen Behörden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erhalten hat und die sich aus der Anwendung und Umsetzung des Unionsrechts ergeben, sofern die ersuchende Behörde gemäß…

9

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

In dem Ersuchen um Informationsaustausch gemäß Absatz 8 dieses Artikels ist anzugeben, aufgrund welcher Rechtsgrundlage des Unionsrechts die ersuchende Behörde berechtigt ist, die Informationen von Finanzinstituten oder den anderen Behörden einzuholen. Die ersuchende Behörde und der ESRB unterliege…

10

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Übermittelt der ESRB Informationen gemäß Absatz 8, so unterrichtet er hierüber unverzüglich jede Behörde, von der er die Informationen erhalten hat. Im Falle eines wiederkehrenden oder regelmäßigen Informationsaustauschs ist der ESRB nur einmal verpflichtet, die Behörde, von der er die Informatione…

11

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 10 ist der ESRB nicht verpflichtet, die Behörde über den Informationsaustausch zu unterrichten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Informationen wurden so anonymisiert, dass sie sich nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und das Finanzinstitut oder andere juristische Personen nicht mehr identifizierbar sind, oder

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Informationen wurden verändert, aggregiert oder nach einer anderen Methode der Offenlegungskontrolle aufbereitet, um vertrauliche Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, und personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den Verordn…

12

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Absätze 8 bis 11 gelten auch für Informationen, die der ESRB von den anderen Behörden erhalten und anschließend Qualitätskontrollen unterzogen oder anderweitig verarbeitet hat.

13

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Um den Informationsaustausch gemäß den Absätzen 8 bis 12 zu erleichtern, kann der ESRB Vereinbarungen mit den anderen Behörden über die Modalitäten eines solchen Austauschs schließen. In den Vereinbarungen können auch Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen für die Zwecke der Erhebung…

14

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Absätze 8 bis 13 berühren nicht den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und dürfen den im Einklang mit anderen Bestimmungen dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union erfolgenden Informationsaustausch zwischen dem ESRB und den anderen Behörden nicht behindern oder einschr…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:37 Uhr UTC

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