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Versionsvergleich · Richtlinie

Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Directive 2011/61/EU of the European Parliament and of the Council of 8 June 2011 on Alternative Investment Fund Managers and amending Directives 2003/41/EC and 2009/65/EC and Regulations (EC) No 1060/2009 and (EU) No 1095/2010 Text with EEA relevance

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 17.01.2025 → 16.04.2026

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Änderungen im Überblick

Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM…: 17.01.2025 zu 16.04.2026. 45 geändert, 158 ergänzt, 4 entfernt.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

ag)

Vorher, Auszug

Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG als ein professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann.

Nachher, Auszug

Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates als ein professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann;

ap)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Zentralverwahrer einen Zentralverwahrer im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates.

aq)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Kapital des AIF ist das aggregierte eingebrachte Kapital und das noch nicht eingeforderte einem AIF zugesagte Kapital, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern getragenen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten für Anlagen zur Ve…

ar)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Kreditvergabe oder Vergabe eines Kredits ist die Gewährung eines Kredits

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

direkt durch einen AIF als ursprünglicher Kreditgeber oder

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

indirekt über einen Dritten oder eine Zweckgesellschaft, die einen Kredit für den AIF oder in seinem Namen oder für einen AIFM oder in seinem Namen in Bezug auf den AIF vergibt, wenn der AIFM oder AIF an der Strukturierung des Kredits oder der Festlegung oder Vorabvereinbarung seiner Merkmale betei…

as)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein AIF einem Unternehmen gewährt, an dem er direkt oder indirekt mindestens 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält und der nicht unabhängig von den Kapitalinstrumenten, die der AIF an demselben Unternehmen hält, an Dritte verkauft werden darf.

at)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

kreditvergebender AIF ist ein AIF,

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

dessen Anlagestrategie hauptsächlich darin besteht, Kredite zu vergeben oder

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

dessen vergebene Kredite einen Nominalwert haben, der mindestens 50 % seines Nettoinventarwerts ausmacht;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2026, 07:46 Uhr UTC

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