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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.04.2026 → 01.08.2026

Was sich geändert hat

Die konsolidierte Fassung der Iran-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 267/2012 ändert sich nur redaktionell: Begriffsbestimmungen in Artikel 1 werden neu formatiert, ein Verweis in Artikel 7 wird von „Artikel 1 Buchstabe b“ auf „Artikel 1b“ der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 korrigiert, und in Anhang IX werden Personeneinträge nur layouttechnisch neu gegliedert. Inhaltliche Pflichten oder Fristen ändern sich nicht.

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Iran: 01.04.2026 zu 01.08.2026. 7 geändert, 65 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

"Zweigniederlassung" eines Finanz- oder Kreditinstituts eine Betriebsstelle, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Finanz- oder Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Finanz- oder Kreditinstituts verbunden sind;

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

"Vermittlungsdienste"

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › b) › i)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Aushandlung oder Veranlassung von Transaktionen zum Kauf, zum Verkauf oder zur Lieferung von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch von einem Drittland aus in ein anderes Drittland, oder

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › b) › ii)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien oder von Finanzdienstleistungen oder technischen Dienstleistungen, auch dann wenn sie sich in Drittländern befinden, zwecks Verbringung in ein anderes Drittland;

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

"Anspruch" jede vor oder nach Inkrafttreten dieser Verordnung erhobene Forderung, die mit der Durchführung eines Vertrags oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, und unabhängig davon, ob sie gerichtlich geltend gemacht wird oder wurde, und umfasst insbesondere

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › c) › i)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Forderungen auf Erfüllung einer Verpflichtung aus oder in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › c) › ii)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Forderungen auf Verlängerung oder Zahlung einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie in jeglicher Form,

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › c) › iii)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Ansprüche auf Schadensersatz in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN › 1 Artikel 1 › c) › iv)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Gegenansprüche,

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