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Versionsvergleich · Verordnung

Syrien-Sanktionen (EU) Nr. 36/2012

Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 24.09.2025 → 20.05.2026

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Syrien-Sanktionen (EU) Nr. 36/2012: 24.09.2025 zu 20.05.2026. 2 geändert, 10 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Die Liste in Anhang II enthält auch die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom Rat als unter eine der folgenden Kategorien fallend ermittelt worden sind:

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

führende Geschäftsleute, die in Syrien tätig sind und mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen;

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Mitglieder der Familien al-Assad bzw. Makhlouf;

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Minister der syrischen Regierung, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › d)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Mitglieder der syrischen Streitkräfte im Range des Colonel (Oberst) bzw. ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren.

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › e)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Mitglieder der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › f)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Mitglieder der dem Al-Assad-Regime nahestehenden Milizen; oder

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a › g)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Mitglieder von Organisationen, Einheiten, Agenturen, Einrichtungen oder Institutionen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;

5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

und natürliche oder juristische Personen und Organisationen, die mit ihnen in Verbindung stehen.

2 ANHANG II

Geändert

Vorher, Auszug

LISTE DER IN DEN ARTIKELN 14, 15 ABSATZ 1 BUCHSTABE A UND 15 ABSATZ 1A GENANNTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN A. Personen NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. Bashar ([Grafik nicht übernommen]) AL-ASSAD ([Grafik nicht übern…

Nachher, Auszug

LISTE DER IN DEN ARTIKELN 14, 15 ABSATZ 1 BUCHSTABE A UND 15 ABSATZ 1A GENANNTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN A. Personen NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. Bashar ([Grafik nicht übernommen]) AL-ASSAD ([Grafik nicht übern…

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