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Versionsvergleich · Verordnung

Syrien-Sanktionen (EU) Nr. 36/2012

Council Regulation (EU) No 36/2012 of 18 January 2012 concerning restrictive measures in view of the situation in Syria and repealing Regulation (EU) No 442/2011

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 24.09.2025 → 20.05.2026

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Änderungen im Überblick

Syrien-Sanktionen (EU) Nr. 36/2012: 24.09.2025 zu 20.05.2026. 2 geändert, 10 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1a.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1a

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Liste in Anhang II enthält auch die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom Rat als unter eine der folgenden Kategorien fallend ermittelt worden sind:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

führende Geschäftsleute, die in Syrien tätig sind und mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Mitglieder der Familien al-Assad bzw. Makhlouf;

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Minister der syrischen Regierung, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

d)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Mitglieder der syrischen Streitkräfte im Range des Colonel (Oberst) bzw. ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren.

e)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Mitglieder der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

f)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Mitglieder der dem Al-Assad-Regime nahestehenden Milizen; oder

g)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Mitglieder von Organisationen, Einheiten, Agenturen, Einrichtungen oder Institutionen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;

1a

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

und natürliche oder juristische Personen und Organisationen, die mit ihnen in Verbindung stehen.

2 ANHANG II

Vorher, Auszug

LISTE DER IN DEN ARTIKELN 14, 15 ABSATZ 1 BUCHSTABE A UND 15 ABSATZ 1A GENANNTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN A. Personen NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. Bashar ([Grafik nicht übernommen]) AL-ASSAD ([Grafik nicht übern…

Nachher, Auszug

LISTE DER IN DEN ARTIKELN 14, 15 ABSATZ 1 BUCHSTABE A UND 15 ABSATZ 1A GENANNTEN NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN A. Personen NameAngaben zur IdentitätGründeZeitpunkt der Aufnahme in die Liste 1. Bashar ([Grafik nicht übernommen]) AL-ASSAD ([Grafik nicht übern…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:40 Uhr UTC

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