5 EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN › 15 Artikel 15 › 1a
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Die Liste in Anhang II enthält auch die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates vom Rat als unter eine der folgenden Kategorien fallend ermittelt worden sind:
