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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Leerverkaufs-Del. VO (Definitionen & Berechnung)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 918/2012 der Kommission vom 5. Juli 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, die Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen, gedeckte Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel, Meldeschwellen, Liquiditätsschwellen für die vorübergehende Aufhebung von Beschränkungen, signifikante Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und ungünstige Ereignisse Text von Bedeutung für den EWR

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 05.07.2012 → 12.02.2015

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Leerverkaufs-Del. VO (Definitionen & Berechnung): 05.07.2012 zu 12.02.2015. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 4 NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN FONDS ODER GRUPPEN GEMÄ…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

4 NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN FONDS ODER GRUPPEN GEMÄSS A… › 13 Methode zur Berechnung von Positionen für juristische Perso… › 3

Geändert

Vorher, Auszug

Wenn eine Netto-Leerverkaufsposition die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 genannte Meldeschwelle oder die in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 genannte Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet, meldet und veröffentlicht eine juristische Person innerhalb der Gruppe die…

Nachher, Auszug

Wenn eine Netto-Leerverkaufsposition die in den Artikeln 5 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 genannte Meldeschwelle oder die in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 genannte Offenlegungsschwelle erreicht oder überschreitet, meldet und veröffentlicht eine juristische Person innerhalb der…

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