b)
Vorher, Auszug
Zahlungsdienst, Zahlungsdienstleister, Zahlungsinstitut und Zahlungssystem haben dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG;
Nachher, Auszug
Zahlungsdienstleister, Zahlungsinstitut, Zahlungssystem und Zahlungsvorgang haben dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates;
