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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Durchführungs-/Level-2-Verordnung)

Commission Delegated Regulation (EU) No 231/2013 of 19 December 2012 supplementing Directive 2011/61/EU of the European Parliament and of the Council with regard to exemptions, general operating conditions, depositaries, leverage, transparency and supervision Text with EEA relevance

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.08.2022 → 12.02.2024

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Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie über die Verw…: 01.08.2022 zu 12.02.2024. 3 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Wurden Verwahrfunktionen vollständig oder teilweise einem Dritten übertragen, stellt die Verwahrstelle sicher, dass der Dritte, der gemäß Artikel 21 Absatz 11 der Richtlinie 2011/61/EU mit Verwahrfunktionen betraut wird, gemäß der in Artikel 21 Absatz 11 Buchstabe d Ziffer iii dieser Richtlinie fes…

Nachher, Auszug

Wurden Verwahrfunktionen vollständig oder teilweise einem Dritten übertragen, stellt die Verwahrstelle sicher, dass der Dritte, der gemäß Artikel 21 Absatz 11 der Richtlinie 2011/61/EU mit Verwahrfunktionen betraut wird, gemäß der in Artikel 21 Absatz 11 Buchstabe d Ziffer iii dieser Richtlinie fes…

3 ANHANG III

Vorher, Auszug

Duration-Netting-Regelungen 1. Ein Zinsderivat ist nach der folgenden Methode in das entsprechende Basiswertäquivalent umzurechnen: Das Basiswertäquivalent errechnet sich aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des AIF multipliziert mit dem Marktwert des zugrunde liegende…

Nachher, Auszug

Duration-Netting-Regelungen 1. Ein Zinsderivat ist nach der folgenden Methode in das entsprechende Basiswertäquivalent umzurechnen: Das Basiswertäquivalent errechnet sich aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des AIF multipliziert mit dem Marktwert des zugrunde liegende…

4 ANHANG IV

Vorher, Auszug

Formblatt für die Berichterstattung: AIFM (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU) Angaben zum AIFM (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU) Wichtigster Markt/wichtigstes InstrumentZweitwichtigster Markt/zweitwichtigstes Ins…

Nachher, Auszug

Formblatt für die Berichterstattung: AIFM (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 der Richtlinie 2011/61/EU) Angaben zum AIFM (Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU) Wichtigster Markt/wichtigstes InstrumentZweitwichtigster Markt/zweitwichtigstes Ins…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:35 Uhr UTC

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