Zum Inhalt springen
Sign-in Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

← Alle Normen im Vergleich

Versionsvergleich · Verordnung

EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren (SSM-Gebührenverordnung)

Regulation (EU) No 1163/2014 of the European Central Bank of 22 October 2014 on supervisory fees (ECB/2014/41)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 22.10.2014 → 01.01.2020

Live sehen

Alle Normen und jeden Versionsvergleich in voller Tiefe: Wir zeigen Ihnen Taidalos RADAR in einer kurzen Demo für das Profil Ihres Instituts.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

Änderungen im Überblick

EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren (SSM-Gebührenverordnung): 22.10.2014 zu 01.01.2020. 23 geändert, 22 ergänzt, 17 entfernt. Betroffen: 9..

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

9.

Vorher, Auszug

erster Gebührenzeitraum der Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die EZB die ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben übernimmt, und dem Ende des Kalenderjahres, in dem die EZB diese Aufgaben übernimmt;

Nachher, Auszug

12.

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

gesamte Aktiva

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

im Fall einer beaufsichtigten Gruppe, der gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) bestimmte Gesamtwert der Aktiva, wobei Aktiva von in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und in Drittländern niedergelassenen Tochterunternehmen nicht berücksichtigt werden, sofern die beaufsic…

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

im Fall einer Gebühren entrichtenden Zweigstelle, der für Aufsichtszwecke gemeldete Gesamtwert der Aktiva. Ist die Meldung des Gesamtwerts der Aktiva nicht für Aufsichtszwecke erforderlich, dann der Gesamtwert der Aktiva, der auf Grundlage des letzten geprüften Jahresabschlusses festgestellt wird,…

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

im Fall von zwei oder mehr Gebühren entrichtenden Zweigstellen, die gemäß Artikel 3 Absatz 3 als eine Zweigstelle gelten, der für jede Gebühren entrichtende Zweigstelle jeweils bestimmte Gesamtwert der Aktiva;

d)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

in allen anderen Fällen, der gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) bestimmte Gesamtwert der Aktiva;

13.

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Gesamtrisikobetrag

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

im Fall einer beaufsichtigten Gruppe, der auf oberster Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats und gemäß Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates berechnete Betrag, wobei der Risikobetrag von in nicht teilnehmenden Mitg…

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

im Fall einer Gebühren entrichtenden Zweigstelle oder von zwei oder mehr Gebühren entrichtenden Zweigstellen, die gemäß Artikel 3 Absatz 3 als eine Zweigstelle gelten, ist der Gesamtrisikobetrag Null;

c)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

in allen anderen Fällen, der gemäß Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 573/2013 berechnete Betrag.

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:41 Uhr UTC

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich