1 Ermittlung allgemeiner und spezifischer Kreditrisikoanpassu… › 6
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Unbeschadet des Absatzes 1 berücksichtigen die Institute bei der Berechnung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen für die Zwecke der Bestimmung der dem unbesicherten Teil einer ausgefallenen Risikoposition zuzuweisenden Risikogewichte nach Artikel 127 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (…
