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Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k in Anhang I aufgefüh…
