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Versionsvergleich · Verordnung

Restriktive Maßnahmen Ukraine – Einfrieren von Geldern/Vermögenswerten

Council Regulation (EU) No 269/2014 of 17 March 2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine

In Kraft Publikation: 2014-03-17 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 17.07.2026 → 07.08.2026

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Änderungen im Überblick

Restriktive Maßnahmen Ukraine – Einfrieren von Geldern/Vermögens…: 17.07.2026 zu 07.08.2026. 2 geändert, 22 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 5ea.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

5ea

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die den gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k in Anhang I aufgefüh…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Freigabe oder Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist, um Zahlungen, die von gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder von einem Versicherungsanbieter aufgrund…

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

diese Zahlung die Entschädigung oder Versicherungsleistung für das Eintreten eines Versicherungsfalls darstellt, für das diese gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen haften.

5m

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen Folgendes genehmigen:

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Veräußerung oder Übertragung von Anteilen, Beteiligungen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten durch ein in der Union niedergelassenes Kreditinstitut an eine in der Union niedergelassene Organisation, die vor dieser Übertragung direkt oder indirekt, einzeln oder gemeinsam, im Minderheitseigentu…

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die Freigabe oder Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die direkt oder indirekt, einzeln oder gemeinsam, im Eigentum, im Besitz oder unter der Kontrolle einer der oder beider in Anhang I im Abschnitt Personen unter den Einträgen 674 und 675 aufgeführten P…

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Freigabe oder Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, die Gegenpartei in die Lage zu versetzen, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem in der Union niedergelassenen Kreditinstitut aufgrund einer Verkaufsoption zu erfüllen, die vor d…

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die freigegebenen oder bereitgestellten Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zur Erfüllung einer solchen vertraglichen Verpflichtung direkt an das in der Union niedergelassene Kreditinstitut überwiesen werden und

iii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

das in der Union niedergelassene Kreditinstitut, an das die Gegenleistung gezahlt wird, keine in Anhang I aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung ist.

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Artikel 2 Absatz 1 findet keine Anwendung auf Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen der JSC Russian Railways, die für die Durchführung der Eisenbahntransporte von Gütern oder Personen oder die Bereitstellung der damit verbundenen Eisenbahninfrastruktur durch die JSC Russian Railways zwischen Russl…

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:35 Uhr UTC

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