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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zu Verfahrensvorschriften für von ESMA Transaktionsregistern auferlegte Sanktionen

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 667/2014 der Kommission vom 13. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Verfahrensvorschriften für von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Transaktionsregistern auferlegte Sanktionen, einschließlich Vorschriften über das Verteidigungsrecht und Fristen Text von Bedeutung für den EWR

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 22.06.2014 → 07.05.2021

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zu Verfahrensvorschriften für von ESMA Tra…: 22.06.2014 zu 07.05.2021. 5 geändert, 6 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 3 Recht auf Anhörung durch die ESMA in B…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

3 Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen un… › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Die vollständige vom Untersuchungsbeauftragten der ESMA zu übermittelnde Akte umfasst zumindest folgende Unterlagen:

Nachher, Auszug

Die vollständige vom Untersuchungsbeauftragten der ESMA zu übermittelnde Akte umfasst folgende Unterlagen:

3 Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen un… › 1 › a)

Geändert

Vorher, Auszug

Kopie der an das Transaktionsregister oder die Person, das/die Gegenstand der Untersuchung ist, gerichteten Auflistung der Prüfungsfeststellungen;

Nachher, Auszug

die Auflistung der Prüfungsfeststellungen und eine Kopie der an die Person, die Gegenstand der Untersuchung ist, gerichtete Auflistung der Prüfungsfeststellungen;

3 Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen un… › 1 › b)

Geändert

Vorher, Auszug

Kopie der schriftlichen Eingaben des Transaktionsregisters oder der Person, das/die Gegenstand der Untersuchung ist;

Nachher, Auszug

eine Kopie der schriftlichen Eingaben der Person, die Gegenstand der Untersuchung ist;

3 Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Geldbußen un… › 1 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

Protokoll über eine etwaige mündliche Anhörung.

Nachher, Auszug

das Protokoll über eine etwaige mündliche Anhörung.

3A Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbesc… › 1

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von den Artikeln 2 und 3 ist das in diesem Artikel dargelegte Verfahren anwendbar, wenn die ESMA gemäß Artikel 67 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Interimsbeschlüsse erlässt.

3A Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbesc… › 2

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Der Untersuchungsbeamte legt der ESMA die Akte mit seinen Prüfungsfeststellungen vor und unterrichtet die Person, die Gegenstand der Untersuchung ist, unverzüglich über seine Prüfungsfeststellungen, gewährt der Person jedoch nicht die Möglichkeit, Eingaben zu machen. In der Auflistung der Prüfungsf…

3A Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbesc… › 3

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Vertritt die ESMA die Auffassung, dass die in der Auflistung der Prüfungsfeststellungen des Untersuchungsbeauftragten genannten Fakten keinen der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Verstöße darstellen, beschließt sie, die Untersuchung zu schließen, und teilt diesen Beschluss…

3A Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbesc… › 4

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Beschließt die ESMA, dass einer oder mehrere der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 aufgeführten Verstöße von einer Person, die Gegenstand einer Untersuchung ist, begangen wurde(n) und erlässt sie einen Interimsbeschluss zur Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen nach Artikel 73 Absatz 1 Buchs…

3A Recht auf Anhörung durch die ESMA in Bezug auf Interimsbesc… › 5

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Die ESMA hört die Person, die Gegenstand der Untersuchung ist, an und erlässt so bald wie möglich nach Erlass des Interimsbeschlusses einen endgültigen Beschluss. Ist die ESMA nach Prüfung der vollständigen Akte und nach Anhörung der Personen, die Gegenstand der Untersuchung sind, der Auffassung, d…

8 Erhebung von Geldbußen und Zwangsgeldern

Geändert

Vorher, Auszug

Die von der ESMA erhobenen Geldbußen und Zwangsgelder sind auf ein zu verzinsendes Konto zu überweisen, das vom Rechnungsführer der ESMA eröffnet und bis zu dem Zeitpunkt geführt wird, an dem die Beträge rechtskräftig werden. Diese Beträge sind nicht dem ESMA-Haushalt zuzurechnen oder als Haushalts…

Nachher, Auszug

Die von der ESMA erhobenen Geldbußen und Zwangsgelder sind auf ein zu verzinsendes Konto zu überweisen, das vom Rechnungsführer der ESMA eröffnet und bis zu dem Zeitpunkt geführt wird, an dem die Beträge rechtskräftig werden. Werden von der ESMA mehrere Geldbußen oder Zwangsgelder erhoben, stellt d…

Nächster Schritt

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