3 Zeitpunkte des Wirksamwerdens der Clearingpflicht › 1c
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Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.
Nachher, Auszug
Abweichend von Absatz 1 und mit Ausnahme der in Absatz 1b genannten Kontrakte wird bei Kontrakten, die einer im Anhang in Tabelle 4 Zeilen E.4.1 und E.4.2 aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, die Clearingpflicht wirksam am 11. Februar 2024.
