10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN › 32A Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen… › 1
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Ab dem 10. Januar 2030 übermitteln Transaktionsregister die in Artikel 12 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte zuständige Sammelstelle, um sie im zentralen europäischen Zugangsportal…
