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Versionsvergleich · Verordnung

Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Verordnung (SFTR)

Regulation (EU) 2015/2365 of the European Parliament and of the Council of 25 November 2015 on transparency of securities financing transactions and of reuse and amending Regulation (EU) No 648/2012 (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 12.08.2022 → 09.01.2024

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Änderungen im Überblick

Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Verordnung (SFT…: 12.08.2022 zu 09.01.2024. 0 geändert, 45 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Ab dem 10. Januar 2030 übermitteln Transaktionsregister die in Artikel 12 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte zuständige Sammelstelle, um sie im zentralen europäischen Zugangsportal…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Sie werden in einem datenextrahierbaren Format im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern nach Unionsrecht vorgeschrieben, in einem maschinenlesbaren Format gemäß Artikel 2 Nummer 4 der genannten Verordnung übermittelt;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

sie enthalten die folgenden Metadaten:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

alle Namen des Transaktionsregisters, auf das sich die Informationen beziehen;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Rechtsträgerkennung des Transaktionsregisters gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859;

iii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Größenklasse des Transaktionsregisters gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe d der genannten Verordnung;

iv)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Art der Informationen gemäß der Einstufung in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Verordnung;

v)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

eine Angabe, ob die Informationen personenbezogene Daten enthalten.

2

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii lassen sich Transaktionsregister eine Rechtsträgerkennung ausstellen.

3

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Damit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Informationen im ESAP zugänglich gemacht werden, fungiert die ESMA als Sammelstelle im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2023/2859.

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:35 Uhr UTC

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