Zum Inhalt springen
Sign-in Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

← Alle Normen im Vergleich

Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zu im Voraus erhobenen Abwicklungsbeiträgen

Commission Delegated Regulation (EU) 2015/63 of 21 October 2014 supplementing Directive 2014/59/EU of the European Parliament and of the Council with regard to ex ante contributions to resolution financing arrangements

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 21.03.2024 → 06.06.2026

Live sehen

Alle Normen und jeden Versionsvergleich in voller Tiefe: Wir zeigen Ihnen Taidalos RADAR in einer kurzen Demo für das Profil Ihres Instituts.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zu im Voraus erhobenen Abwicklungsbeiträgen: 21.03.2024 zu 06.06.2026. 6 geändert, 2 ergänzt, 43 entfernt. Betroffen: 3 Begriffsbestimmungen.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

3 Begriffsbestimmungen

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/59/EU. Darüber hinaus bezeichnet für die Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck 1. Institute Kreditinstitute im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nu…

3 Begriffsbestimmungen

Vorher, Auszug

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/59/EU. Darüber hinaus bezeichnet für die Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck

Nachher, Auszug

1.

Vorher, Auszug

Institute Kreditinstitute im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2014/59/EU oder Wertpapierfirmen im Sinne von Nummer 2 dieses Artikels sowie Zentralorganisationen und alle Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, im Sinne von Artikel 10 der Verordnun…

Nachher, Auszug

2.

Vorher, Auszug

Wertpapierfirmen Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie 2014/59/EU, mit Ausnahme von Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 96 Absatz 1 Buchstaben a oder b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Wertpapierfirmen, die die in Anhang I Abschnitt A der Richtlinie 2004/39…

Nachher, Auszug

3.

Vorher, Auszug

jährliche Zielausstattung den Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge, die von der Abwicklungsbehörde für jeden Beitragszeitraum festgesetzt werden, um die Erreichung der Zielausstattung gemäß Artikel 102 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU sicherzustellen;

Nachher, Auszug

4.

Vorher, Auszug

Finanzierungsmechanismus einen Mechanismus, der geschaffen wird, um die wirksame Anwendung der Abwicklungsinstrumente und -befugnisse im Sinne von Artikel 100 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU zu gewährleisten;

Nachher, Auszug

5.

Vorher, Auszug

jährlicher Beitrag den Betrag, den die Abwicklungsbehörde im Beitragszeitraum bei den einzelnen in Artikel 2 dieser Verordnung genannten Instituten gemäß Artikel 103 der Richtlinie 2014/59/EU für den nationalen Finanzierungsmechanismus erhebt;

Nachher, Auszug

6.

Vorher, Auszug

Beitragszeitraum ein Kalenderjahr;

Nachher, Auszug

7.

Vorher, Auszug

Abwicklungsbehörde die Behörde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 18 der Richtlinie 2014/59/EU oder jede andere Behörde, die von den Mitgliedstaaten für die Zwecke von Artikel 100 Absätze 2 und 6 der Richtlinie 2014/59/EU benannt wird;

Nachher, Auszug

8.

Vorher, Auszug

zuständige Behörde eine zuständige Behörde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 40 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;

Nachher, Auszug

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:36 Uhr UTC

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich