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Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
Die Titel II, III, mit Ausnahme der Artikel 23a, 23b und 23c, IV, V und VI gelten nur für kritische Referenzwerte, signifikante Referenzwerte, EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte.
