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Vorher, Auszug
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die EbAV angemessene Vorkehrungen treffen, einschließlich der Entwicklung von Notfallplänen, um die Kontinuität und Ordnungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck greifen die EbAV auf geeignete und verhältnismäßige Systeme, Ressourcen…
Nachher, Auszug
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die EbAV angemessene Vorkehrungen treffen, einschließlich der Entwicklung von Notfallplänen, um die Kontinuität und Ordnungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten. Gegebenenfalls greifen die EbAV zu diesem Zweck auf geeignete und verhältnismäßige Syste…
