1 Bestimmung der aufsichtlichen Referenzportfolios für das IRB- und IFRS 9-Benchmarking
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Dieser Anhang („C 101.00 – Bestimmung der Gegenparteien eines Portfolios mit niedrigem Ausfallrisiko“) ist zu umfangreich für die Darstellung als Gesetzestext (ca. 31 MB). ↗ Vollständiger Inhalt auf EUR-Lex
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