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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zur Ergänzung der OGAW-Richtlinie (Pflichten der Verwahrstellen)

Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 17.12.2015 → 01.04.2020

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zur Ergänzung der OGAW-Richtlinie (Pflicht…: 17.12.2015 zu 01.04.2020. 10 geändert, 17 ergänzt, 3 entfernt. Betroffen: 2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALT…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 1 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

Abstimmungen zwischen den internen Konten und Aufzeichnungen der Verwahrstelle und denjenigen von Dritten, denen die Verwahrungsfunktionen gemäß Artikel 22a der Richtlinie 2009/65/EG übertragen wurden, auf regelmäßiger Basis durchgeführt werden;

Nachher, Auszug

Abstimmungen zwischen den internen Konten und Aufzeichnungen der Verwahrstelle und denjenigen von Dritten, denen die Verwahrungsfunktionen gemäß Artikel 22a der Richtlinie 2009/65/EG übertragen wurden, mit der erforderlichen Häufigkeit vorgenommen werden;

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 1

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Die Häufigkeit der Abstimmungen nach Unterabsatz 1 Buchstabe c wird anhand der folgenden Faktoren festgelegt:

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 1 › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

der normalen Handelstätigkeit des OGAW,

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 1 › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

jeder Transaktion, die außerhalb der normalen Handelstätigkeit stattfindet,

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 1 › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

jeder Transaktion, die im Namen eines anderen Kunden vorgenommen wird, dessen Vermögenswerte der Dritte auf demselben Konto für Finanzinstrumente hält wie die Vermögenswerte des OGAW.

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 13 Verwahrungspflichten in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Wenn eine Verwahrstelle ihre Verwahrungsfunktionen in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte an Dritte gemäß Artikel 22a der Richtlinie 2009/65/EG übertragen hat, unterliegt sie weiterhin den Anforderungen gemäß Absatz 1 Buchstaben b bis e dieses Artikels. Die Verwahrstelle sorgt ferner dafür, dass sol…

Nachher, Auszug

Eine Verwahrstelle, die ihre Verwahrungsfunktionen in Bezug auf verwahrte Vermögenswerte gemäß Artikel 22a der Richtlinie 2009/65/EG Dritten übertragen hat, unterliegt weiterhin den Anforderungen gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis e. Die Verwahrstelle sorgt ferner dafür, dass solche Dritten die Anford…

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 15 Sorgfalt › 2a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Ein Vertrag, durch den die Verwahrstelle einen Dritten beauftragt, Vermögenswerte ihrer OGAW-Kunden zu verwahren, enthält mindestens folgende Bestimmungen:

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 15 Sorgfalt › 2a › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

die Zusicherung des Rechts der Verwahrstelle auf Information, Inspektion und Zugang zu den einschlägigen Aufzeichnungen und Konten für Finanzinstrumente des Dritten, der die Vermögenswerte verwahrt, damit die Verwahrstelle ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflichten erfüllen und insbesondere die folgend…

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 15 Sorgfalt › 2a › a) › i)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Ermittlung aller Glieder in der Verwahrungskette;

2 AUFGABEN DER VERWAHRSTELLE, SORGFALTSPFLICHTEN, SONDERVERWA… › 15 Sorgfalt › 2a › a) › ii)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Prüfung, ob die Menge der identifizierten Finanzinstrumente, die auf den Konten für Finanzinstrumente, die in den Büchern der Verwahrstelle im Namen des OGAW oder der im Auftrag des OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft geführt werden, verzeichnet sind, der Menge der identifizierten Finanzinstrum…

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