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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 zur Ergänzung der MAR

Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten, die Indikatoren für Marktmanipulation, die Schwellenwerte für die Offenlegung, die zuständige Behörde, der ein Aufschub zu melden ist, die Erlaubnis zum Handel während eines geschlossenen Zeitraums und die Arten meldepflichtiger Eigengeschäfte von Führungskräften (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2021 → 05.08.2026

Was sich geändert hat

Die Änderungsverordnung erweitert die Marktmissbrauchs-Durchführungsverordnung (EU) 2016/522 um Regeln zu Handelsplätzen mit erheblicher grenzüberschreitender Dimension bei der Marktmissbrauchüberwachung. Ein neuer Artikel 10a und Anhang III benennen vier konkrete Handelsplätze für Aktien: Aquis Exchange Europe, TP ICAP (Europe) SA, Cboe Europe B.V. und Turquoise Global Holdings Europe BV. Zudem weitet die Kommission die Ausnahme für den sofortigen Verkauf während geschlossener Handelsperioden von reinen Anteilsverkäufen auf Aktien und andere Finanzinstrumente als Aktien aus. Führungskräfte müssen ihren begründeten schriftlichen Antrag künftig auf diese breitere Instrumentenkategorie stützen, wenn sie in dringenden finanziellen Notlagen handeln wollen.

Dieser Text wurde mit KI erstellt.

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 zur Ergänzung der MAR: 01.01.2021 zu 05.08.2026. 6 geändert, 3 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 Gegenstand und Anwendungsbereich › 6..

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Gegenstand und Anwendungsbereich › 6.

Geändert

Vorher, Auszug

die Arten von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften auslösen.

Nachher, Auszug

die Arten von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften auslösen;

1 Gegenstand und Anwendungsbereich › 7.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwachung eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension aufweisen.

7 Handel während eines geschlossenen Zeitraums › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Unter den in Artikel 19 Absatz 12 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Umständen legt eine Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, dem Emittenten vor jeder etwaigen Handelstätigkeit während eines geschlossenen Zeitraums einen begründeten schriftlichen Antrag vor, um dessen Zustimm…

Nachher, Auszug

Unter den in Artikel 19 Absatz 12 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Umständen legt eine Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, dem Emittenten vor jeder etwaigen Handelstätigkeit während eines geschlossenen Zeitraums einen begründeten schriftlichen Antrag vor, um dessen Zustimm…

8 Außergewöhnliche Umstände › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Bei der Entscheidung darüber, ob der unverzügliche Verkauf seiner Anteile während eines geschlossenen Zeitraums gestattet werden kann, nimmt der Emittent eine fallspezifische Bewertung des von der Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, gemäß Artikel 7 Absatz 2 eingereichten schriftlichen Antrags v…

Nachher, Auszug

Bei der Entscheidung darüber, ob der sofortige Verkauf seiner Aktien oder anderen Finanzinstrumente als Aktien während eines geschlossenen Zeitraums gestattet werden kann, nimmt der Emittent eine fallspezifische Bewertung des in Artikel 7 Absatz 2 genannten schriftlichen Antrags vor. Der Emittent h…

8 Außergewöhnliche Umstände › 3 › b)

Geändert

Vorher, Auszug

die Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, Zahlungen zu leisten hat oder sich in einer Situation befindet, die auf vor Beginn des geschlossenen Zeitraums eingetretene Umstände zurückzuführen ist und die Zahlung einer Summe an Dritte, einschließlich Steuerschulden, erforderlich macht, und sie eine…

Nachher, Auszug

die Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, Zahlungen zu leisten hat oder sich in einer Situation befindet, die auf vor Beginn des geschlossenen Zeitraums eingetretene Umstände zurückzuführen ist und die Zahlung einer Summe an Dritte, einschließlich Steuerschulden, erforderlich macht, und sie eine…

10A Benannte Handelsplätze für den Austausch von Auftragsdaten

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Die in Anhang III aufgeführten Handelsplätze gelten für Aktien im Sinne von Artikel 25a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 als Handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwachung eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension aufweisen.

2 ANHANG II

Geändert

Vorher, Auszug

Indikatoren für manipulatives Handeln ABSCHNITT 1 INDIKATOREN FÜR MANIPULATIVES HANDELN DURCH AUSSENDEN FALSCHER ODER IRREFÜHRENDER SIGNALE UND DURCH HERBEIFÜHREN BESTIMMTER KURSE (ANHANG I ABSCHNITT A DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014) 1. Praktiken zur näheren Bestimmung des Indikators A (a) in Anh…

Nachher, Auszug

Indikatoren für manipulatives Handeln ABSCHNITT 1 INDIKATOREN FÜR MANIPULATIVES HANDELN DURCH AUSSENDEN FALSCHER ODER IRREFÜHRENDER SIGNALE UND DURCH HERBEIFÜHREN BESTIMMTER KURSE (ANHANG I ABSCHNITT A DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014) 1. Praktiken zur näheren Bestimmung des Indikators A (a) in Anh…

3 Handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwach…

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Name des UnternehmensGültiger Marktidentifikationscode (Operational Market Identifier Code) AQUIS EXCHANGE EUROPE AQEU TP ICAP (EUROPE) SA TPIC CBOE EUROPE B.V. CCXE TURQUOISE GLOBAL HOLDINGS EUROPE BV TQEX

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