Zum Inhalt springen
Sign-in Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

← Alle Normen im Vergleich

Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 zur Ergänzung der MAR

Commission Delegated Regulation (EU) 2016/522 of 17 December 2015 supplementing Regulation (EU) No 596/2014 of the European Parliament and of the Council as regards an exemption for certain third countries public bodies and central banks, the indicators of market manipulation, the disclosure thresholds, the competent authority for notifications of delays, the permission for trading during closed periods and types of notifiable managers' transactions (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 01.01.2021 → 05.08.2026

Live sehen

Alle Normen und jeden Versionsvergleich in voller Tiefe: Wir zeigen Ihnen Taidalos RADAR in einer kurzen Demo für das Profil Ihres Instituts.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung (EU) 2016/522 zur Ergänzung der MAR: 01.01.2021 zu 05.08.2026. 6 geändert, 3 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 6..

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

6.

Vorher, Auszug

die Arten von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften auslösen.

Nachher, Auszug

die Arten von Geschäften, die die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften auslösen;

7.

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwachung eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension aufweisen.

2

Vorher, Auszug

Unter den in Artikel 19 Absatz 12 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Umständen legt eine Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, dem Emittenten vor jeder etwaigen Handelstätigkeit während eines geschlossenen Zeitraums einen begründeten schriftlichen Antrag vor, um dessen Zustimm…

Nachher, Auszug

Unter den in Artikel 19 Absatz 12 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Umständen legt eine Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, dem Emittenten vor jeder etwaigen Handelstätigkeit während eines geschlossenen Zeitraums einen begründeten schriftlichen Antrag vor, um dessen Zustimm…

1

Vorher, Auszug

Bei der Entscheidung darüber, ob der unverzügliche Verkauf seiner Anteile während eines geschlossenen Zeitraums gestattet werden kann, nimmt der Emittent eine fallspezifische Bewertung des von der Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, gemäß Artikel 7 Absatz 2 eingereichten schriftlichen Antrags v…

Nachher, Auszug

Bei der Entscheidung darüber, ob der sofortige Verkauf seiner Aktien oder anderen Finanzinstrumente als Aktien während eines geschlossenen Zeitraums gestattet werden kann, nimmt der Emittent eine fallspezifische Bewertung des in Artikel 7 Absatz 2 genannten schriftlichen Antrags vor. Der Emittent h…

b)

Vorher, Auszug

die Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, Zahlungen zu leisten hat oder sich in einer Situation befindet, die auf vor Beginn des geschlossenen Zeitraums eingetretene Umstände zurückzuführen ist und die Zahlung einer Summe an Dritte, einschließlich Steuerschulden, erforderlich macht, und sie eine…

Nachher, Auszug

die Person, die Führungsaufgaben wahrnimmt, Zahlungen zu leisten hat oder sich in einer Situation befindet, die auf vor Beginn des geschlossenen Zeitraums eingetretene Umstände zurückzuführen ist und die Zahlung einer Summe an Dritte, einschließlich Steuerschulden, erforderlich macht, und sie eine…

10A Benannte Handelsplätze für den Austausch von Auftragsdaten

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Die in Anhang III aufgeführten Handelsplätze gelten für Aktien im Sinne von Artikel 25a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 als Handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwachung eine erhebliche grenzüberschreitende Dimension aufweisen.

2 ANHANG II

Vorher, Auszug

Indikatoren für manipulatives Handeln ABSCHNITT 1 INDIKATOREN FÜR MANIPULATIVES HANDELN DURCH AUSSENDEN FALSCHER ODER IRREFÜHRENDER SIGNALE UND DURCH HERBEIFÜHREN BESTIMMTER KURSE (ANHANG I ABSCHNITT A DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014) 1. Praktiken zur näheren Bestimmung des Indikators A (a) in Anh…

Nachher, Auszug

Indikatoren für manipulatives Handeln ABSCHNITT 1 INDIKATOREN FÜR MANIPULATIVES HANDELN DURCH AUSSENDEN FALSCHER ODER IRREFÜHRENDER SIGNALE UND DURCH HERBEIFÜHREN BESTIMMTER KURSE (ANHANG I ABSCHNITT A DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014) 1. Praktiken zur näheren Bestimmung des Indikators A (a) in Anh…

3 Handelsplätze, die hinsichtlich der Marktmissbrauchüberwachung für Aktien eine erhebliche grenzüberschreitende Dimens…

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Name des UnternehmensGültiger Marktidentifikationscode (Operational Market Identifier Code) AQUIS EXCHANGE EUROPE AQEU TP ICAP (EUROPE) SA TPIC CBOE EUROPE B.V. CCXE TURQUOISE GLOBAL HOLDINGS EUROPE BV TQEX

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:37 Uhr UTC

Nächster Schritt

Demo maßgeschneidert auf Ihr Institut.

Sehen Sie RADAR im Kontext Ihres Institutsprofils.

Wir zeigen Ihnen Monitoring, Versionsvergleich und Risikobewertung anhand der Quellen und Normen, die für Ihr Institut relevant sind.

Demo buchen 30 Minuten, unverbindlich