Die Änderungsverordnung erweitert die Marktmissbrauchs-Durchführungsverordnung (EU) 2016/522 um Regeln zu Handelsplätzen mit erheblicher grenzüberschreitender Dimension bei der Marktmissbrauchüberwachung. Ein neuer Artikel 10a und Anhang III benennen vier konkrete Handelsplätze für Aktien: Aquis Exchange Europe, TP ICAP (Europe) SA, Cboe Europe B.V. und Turquoise Global Holdings Europe BV. Zudem weitet die Kommission die Ausnahme für den sofortigen Verkauf während geschlossener Handelsperioden von reinen Anteilsverkäufen auf Aktien und andere Finanzinstrumente als Aktien aus. Führungskräfte müssen ihren begründeten schriftlichen Antrag künftig auf diese breitere Instrumentenkategorie stützen, wenn sie in dringenden finanziellen Notlagen handeln wollen.
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