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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 – Produktaufsicht & Lenkung (IDD)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber (Text von Bedeutung für den EWR. )

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 26.04.2018 → 02.08.2022

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 – Produktaufsicht & Lenkung…: 26.04.2018 zu 02.08.2022. 11 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 4 Produktgenehmigungsverfahren › 3 › a) › i)

Geändert

Vorher, Auszug

sie tragen den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden Rechnung;

Nachher, Auszug

sie tragen den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden, einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsziele, Rechnung;

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 5 Zielmarkt › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Im Wege des Produktgenehmigungsverfahrens werden für jedes Versicherungsprodukt der Zielmarkt und die Gruppe geeigneter Kunden ermittelt. Der Zielmarkt wird in ausreichender Detailtiefe und unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Art des Versicherungsprodukts…

Nachher, Auszug

Im Wege des Produktgenehmigungsverfahrens werden für jedes Versicherungsprodukt der Zielmarkt und die Gruppe geeigneter Kunden ermittelt. Der Zielmarkt wird in ausreichender Detailtiefe und unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Art des Versicherungsprodukts…

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 5 Zielmarkt › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Die Hersteller können, insbesondere in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte, Gruppen von Kunden ermitteln, deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das Versicherungsprodukt generell nicht entspricht.

Nachher, Auszug

Die Hersteller können, insbesondere in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte, Gruppen von Kunden ermitteln, deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das Versicherungsprodukt generell nicht entspricht, außer wenn Versicherungsprodukte die in Absatz 1 genannten Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 5 Zielmarkt › 3

Geändert

Vorher, Auszug

Von den Herstellern konzipiert und vermarktet werden lediglich Versicherungsprodukte, die den Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen der zum Zielmarkt gehörenden Kunden entsprechen. Bei der Beurteilung, ob ein Versicherungsprodukt für einen Zielmarkt geeignet ist, tragen die Hersteller dem Maß an Infor…

Nachher, Auszug

Von den Herstellern konzipiert und vermarktet werden lediglich Versicherungsprodukte, die den Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen, einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsziele, der zum Zielmarkt gehörenden Kunden entsprechen. Bei der Beurteilung, ob ein Versicherungsprodukt für einen Zielmarkt geeig…

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 5 Zielmarkt › 4

Geändert

Vorher, Auszug

Die Hersteller stellen sicher, dass die an der Konzeption und Herstellung von Versicherungsprodukten beteiligten Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die verkauften Versicherungsprodukte sowie die Interessen, Ziele und Merkmale der zum Zielmarkt gehö…

Nachher, Auszug

Die Hersteller stellen sicher, dass die an der Konzeption und Herstellung von Versicherungsprodukten beteiligten Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die verkauften Versicherungsprodukte sowie die Interessen, Ziele, einschließlich etwaiger nachhaltig…

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 6 Produktprüfung › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Die Hersteller führen eine angemessene Prüfung ihrer jeweiligen Versicherungsprodukte durch, darunter gegebenenfalls auch Szenarioanalysen, bevor das Produkt vermarktet oder erheblich angepasst wird oder falls sich der Zielmarkt beträchtlich ändert. Im Wege dieser Produktprüfung wird beurteilt, ob…

Nachher, Auszug

Die Hersteller führen eine angemessene Prüfung ihrer jeweiligen Versicherungsprodukte durch, darunter gegebenenfalls auch Szenarioanalysen, bevor das Produkt auf den Markt gebracht oder erheblich angepasst wird oder falls sich der Zielmarkt beträchtlich ändert. Im Wege dieser Produktprüfung wird be…

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 6 Produktprüfung › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Die Hersteller bringen Versicherungsprodukte nicht auf den Markt, wenn sich aus der Produktprüfung ergibt, dass diese den ermittelten Bedürfnissen, Zielen und Merkmalen des Zielmarkts nicht entsprechen.

Nachher, Auszug

Die Hersteller bringen Versicherungsprodukte nicht auf den Markt, wenn sich aus der Produktprüfung ergibt, dass diese den ermittelten Bedürfnissen, Zielen, einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsziele, und Merkmalen des Zielmarkts nicht entsprechen.

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 7 Produktüberwachung und Produktbewertung › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Die Hersteller überwachen kontinuierlich und überprüfen regelmäßig die von ihnen auf den Markt gebrachten Versicherungsprodukte, um Ereignisse zu ermitteln, die sich erheblich auf die wesentlichen Merkmale, den Risikoschutz oder die Garantien der Produkte auswirken können. Sie beurteilen die Versic…

Nachher, Auszug

Die Hersteller überwachen kontinuierlich und überprüfen regelmäßig die von ihnen auf den Markt gebrachten Versicherungsprodukte, um Ereignisse zu ermitteln, die sich erheblich auf die wesentlichen Merkmale, den Risikoschutz oder die Garantien der Produkte auswirken können. Sie beurteilen die Versic…

2 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER › 8 Vertriebskanäle › 3 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

die Kunden zu ermitteln, deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das Versicherungsprodukt nicht entspricht;

Nachher, Auszug

die Kunden zu ermitteln, deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen, einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsziele, das Versicherungsprodukt nicht entspricht;

3 LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERTREIBER › 10 Vorkehrungen betreffend den Produktvertrieb › 2 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

stellen sicher, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden gebührend Rechnung getragen wird.

Nachher, Auszug

stellen sicher, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden, einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsziele, gebührend Rechnung getragen wird.

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