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Versionsvergleich · Verordnung

Verbriefungsverordnung

Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 12.12.2017 → 09.04.2021

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Verbriefungsverordnung: 12.12.2017 zu 09.04.2021. 29 geändert, 224 ergänzt, 3 entfernt. Betroffen: 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 23..

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 23.

Geändert

Vorher, Auszug

Verbriefungsregister eine juristische Person, die die Aufzeichnungen zu Verbriefungen zentral sammelt und verwahrt. Für die Zwecke des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung gelten die Bezugnahmen in den Artikeln 61, 64, 65, 66, 73, 78, 79 und 80 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf das Transaktio…

Nachher, Auszug

Verbriefungsregister eine juristische Person, die die Aufzeichnungen zu Verbriefungen zentral sammelt und verwahrt. Für die Zwecke des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung gelten die Bezugnahmen in den Artikeln 61, 64, 65, 66, 73, 78, 79 und 80 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf das Transaktio…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 24.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

notleidende Risikoposition oder NPE eine Risikoposition, die eine der in Artikel 47a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Bedingungen erfüllt;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 25.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

NPE-Verbriefung eine Verbriefung, die durch einen Pool notleidender Risikopositionen unterlegt ist, deren Nominalwert mindestens 90 % des Nominalwerts des gesamten Pools zum Zeitpunkt der Originierung und zu jedem späteren Zeitpunkt, zu dem Vermögenswerte dem zugrunde liegenden Pool aufgrund einer…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 26.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Besicherungsvereinbarung eine zwischen Originator und Anleger geschlossene Vereinbarung über die Übertragung des Kreditrisikos verbriefter Risikopositionen vom Originator auf den Anleger durch Kreditderivate oder Garantien, in der sich der Originator zur Zahlung eines Betrages, eine sogenannte Besi…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 27.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Besicherungsprämie den Betrag, zu dessen Zahlung an den Anleger für die von diesem zugesagte Besicherung sich der Originator im Rahmen der Besicherungsvereinbarung verpflichtet hat;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 28.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Ausgleichszahlung den Betrag, zu dessen Zahlung an den Originator sich der Anleger im Rahmen der Besicherungsvereinbarung im Falle des Eintritts eines in der Besicherungsvereinbarung festgelegten Kreditereignisses verpflichtet hat;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 29.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

synthetischer Zinsüberschuss (synthetic excess spread) den vom Originator gemäß der Unterlagen einer synthetischen Verbriefung zur Deckung von Verlusten aus den verbrieften Risikopositionen, die vor Fälligkeit der Transaktion auftreten könnten, vertraglich bestimmten Betrag.

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 30.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Nachhaltigkeitsfaktoren Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Begriffsbestimmungen › 31.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

nicht erstattungsfähiger Kaufpreisabschlag die Differenz zwischen dem offenen Saldo der Risikopositionen des zugrunde liegenden Pools und dem Preis, zu dem diese Risikopositionen vom Originator an die Verbriefungszweckgesellschaft verkauft werden, wobei weder der Originator noch der ursprüngliche K…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 4 Anforderungen für Verbriefungszweckgesellschaften › a)

Geändert

Vorher, Auszug

das Drittland steht auf der Liste der Hoheitsgebiete mit hohem Risiko und der nicht-kooperativen Hoheitsgebiete, die von der FATF aufgestellt wurde;

Nachher, Auszug

das Drittland steht auf der Liste als Drittland mit hohem Risiko, das strategische Mängel in seinen Regelungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates aufweist;

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