23.
Vorher, Auszug
Verbriefungsregister eine juristische Person, die die Aufzeichnungen zu Verbriefungen zentral sammelt und verwahrt. Für die Zwecke des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung gelten die Bezugnahmen in den Artikeln 61, 64, 65, 66, 73, 78, 79 und 80 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf das Transaktio…
Nachher, Auszug
Verbriefungsregister eine juristische Person, die die Aufzeichnungen zu Verbriefungen zentral sammelt und verwahrt. Für die Zwecke des Artikels 10 der vorliegenden Verordnung gelten die Bezugnahmen in den Artikeln 61, 64, 65, 66, 73, 78, 79 und 80 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 auf das Transaktio…
