iii)
Vorher, Auszug
der erwartete Nettoertrag nach Steuern des kürzlich abgelaufenen Geschäftsjahres, für das die geprüften Ergebnisse noch nicht vorliegen;
Nachher, Auszug
der erwartete Nettoertrag nach Steuern des vorhergehenden Geschäftsjahres, für das die geprüften Ergebnisse noch nicht vorliegen;
