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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

MiFID II RTS 10 (Co-Location)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/573 der Kommission vom 6. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards für Anforderungen zur Sicherstellung gerechter und nichtdiskriminierender Kollokationsdienste und Gebührenstrukturen (Text von Bedeutung für den EWR. )

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 06.06.2016 → 31.03.2017

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

MiFID II RTS 10 (Co-Location): 06.06.2016 zu 31.03.2017. 2 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 Gerechte und nichtdiskriminierende Kollokationsdienste › 1 › c).

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Gerechte und nichtdiskriminierende Kollokationsdienste › 1 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

Rechenzentren, die sie besitzen und die von einem Dritten verwaltet werden, mit dem der Handelsplatz hinsichtlich der Organisation der Ausführungsinfrastruktur des Handelsplatzes sowie des Nahzugangs zu diesem eine Auslagerungsvereinbarung abgeschlossen haben;

Nachher, Auszug

Rechenzentren, die sie besitzen und die von einem Dritten verwaltet werden, mit dem der Handelsplatz hinsichtlich der Organisation der Ausführungsinfrastruktur des Handelsplatzes sowie des Proximity-Zugangs zu diesem eine Auslagerungsvereinbarung abgeschlossen haben;

4 Transparenz der Gebührenstrukturen

Geändert

Vorher, Auszug

Die Handelsplätze veröffentlichen die objektiven Kriterien für die Festlegung ihrer Gebühren und Gebührenstrukturen sowie weitere Bedingungen laut Artikel 3 zusammen mit Ausführungsgebühren, Nebengebühren positiven und negativen Anreizen in einem umfassenden und öffentlich zugänglichen Dokument auf…

Nachher, Auszug

Die Handelsplätze veröffentlichen die objektiven Kriterien für die Festlegung ihrer Gebühren und Gebührenstrukturen sowie weitere Bedingungen nach Artikel 3 zusammen mit Ausführungsgebühren, Nebengebühren, Rabatten sowie positiven und negativen Anreizen in einem umfassenden und öffentlich zugänglic…

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