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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

MiFIR RTS 15 (Clearing-Zugang)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 24.06.2016 → 31.03.2017

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

MiFIR RTS 15 (Clearing-Zugang): 24.06.2016 zu 31.03.2017. 7 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZEN › 1 Diskriminieru…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZEN › 1 Diskriminierungsfreier Zugang zu CCP › 4 Verweigerung des Zugangs durch eine CCP wegen sonstiger Fak… › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Eine CCP kann einen Zugangsantrag mit Hinweis auf erhebliche unangemessene Risiken ablehnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist

Nachher, Auszug

Eine CCP kann einen Zugangsantrag mit Hinweis auf erhebliche unangemessene Risiken ablehnen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1 DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZEN › 1 Diskriminierungsfreier Zugang zu CCP › 4 Verweigerung des Zugangs durch eine CCP wegen sonstiger Fak… › 1 › c)

Geändert

Vorher, Auszug

rechtliche Risiken bestehen, und

Nachher, Auszug

rechtliche Risiken bestehen,

1 DISKRIMINIERUNGSFREIER ZUGANG ZU CCP UND HANDELSPLÄTZEN › 1 Diskriminierungsfreier Zugang zu CCP › 4 Verweigerung des Zugangs durch eine CCP wegen sonstiger Fak… › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Eine CCP kann einen Zugangsantrag mit Hinweis auf die in Absatz 1 Buchstabe c genannten rechtlichen Risiken ablehnen, wenn sie nach Gewährung dieses Zugangs nicht mehr in der Lage wäre, ihre Regeln für Liquidationsnetting- und Zahlungsverzugsverfahren durchzusetzen oder sie die Risiken, die sich au…

Nachher, Auszug

Eine CCP kann einen Zugangsantrag mit Hinweis auf die in Absatz 1 Buchstabe c genannten rechtlichen Risiken ablehnen, wenn sie nach Gewährung dieses Zugangs nicht mehr in der Lage wäre, ihre Regeln für Glattstellungs- und Zahlungsverzugsverfahren durchzusetzen, oder sie die Risiken, die sich aus de…

2 BEDINGUNGEN, UNTER DENEN ZUGANG GEWÄHRT WERDEN MUSS › 10 Diskriminierungsfreie und transparente Clearing-Gebühren vo… › 1

Geändert

Vorher, Auszug

Gebühren stellt eine CCP nur für Clearing-Transaktionen in Rechnung, die an einem Handelsplatz ausgeführt werden, zu dem sie nach objektiven, für alle Clearingmitglieder sowie gegebenenfalls Kunden geltenden Kriterien Zugang gewährt hat. Zu diesem Zweck legt die CCP für alle Clearingmitglieder und…

Nachher, Auszug

Eine CCP stellt Gebühren für das Clearing von Transaktionen, die an einem Handelsplatz ausgeführt werden, zu dem sie Zugang gewährt hat, nur nach objektiven, für alle Clearingmitglieder sowie gegebenenfalls Kunden geltenden Kriterien in Rechnung. Zu diesem Zweck legt die CCP für alle Clearingmitgli…

3 BEDINGUNGEN FÜR DIE DISKRIMINIERUNGSFREIE BEHANDLUNG VON KO… › 12 Anforderungen an Sicherheiten und Margining bei wirtschaftl… › 3

Geändert

Vorher, Auszug

Eine CCP kann einen Kontrakt, der an einem Handelsplatz gehandelt wird, zu dem sie Zugang gewährt hat und der ein völlig anderes Risikoprofil oder wesentliche Unterschiede zu den von ihr in der entsprechenden Finanzinstrumentenklasse bereits geclearten Kontrakten aufweist, als wirtschaftlich nicht…

Nachher, Auszug

Eine CCP kann einen Kontrakt, der an einem Handelsplatz gehandelt wird, zu dem sie Zugang gewährt hat und der ein erheblich anderes Risikoprofil oder wesentliche Unterschiede zu den von ihr in der entsprechenden Finanzinstrumentenklasse bereits geclearten Kontrakten aufweist, als wirtschaftlich nic…

3 BEDINGUNGEN FÜR DIE DISKRIMINIERUNGSFREIE BEHANDLUNG VON KO… › 14 Cross-Margining korrelierter Kontrakte, die von derselben C…

Geändert

Vorher, Auszug

Wenn eine CCP Einschusszahlungen im Hinblick auf das Cross-Margining bei korrelierten Kontrakten gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und Artikel 27 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission berechnet, die von derselben CCP gecleart wurden (Portfolio-Margining), wende…

Nachher, Auszug

Wenn eine CCP Einschusszahlungen im Hinblick auf das Cross-Margining bei korrelierten Kontrakten gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und Artikel 27 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission berechnet, die von derselben CCP gecleart wurden (Portfolio-Margining), wende…

4 ÜBERGANGSREGELUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN › 20 Genehmigungs- und Prüfmethode der ESMA › 3

Geändert

Vorher, Auszug

Die ESMA muss ein Opt-Out innerhalb von drei Monaten nach Eingang sämtlicher relevanter Informationen für die Mitteilung gemäß Artikel 16 oder Artikel 17, einschließlich der in Artikel 19 spezifizierten Informationen, zulassen oder ablehnen.

Nachher, Auszug

Die ESMA muss eine Nichtbeteiligung innerhalb von drei Monaten nach Eingang sämtlicher relevanter Informationen für die Mitteilung gemäß Artikel 16 oder Artikel 17, einschließlich der in Artikel 19 spezifizierten Informationen, zulassen oder ablehnen.

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