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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Technische Regulierungsstandards zu PRIIP-Basisinformationsblättern

Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR. )

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 19.10.2022 → 01.01.2023

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:53 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Technische Regulierungsstandards zu PRIIP-Basisinformationsblätt…: 19.10.2022 zu 01.01.2023. 19 geändert, 90 ergänzt, 13 entfernt, 6 verschoben.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben › e)

Geändert

Vorher, Auszug

Datum der Erstellung oder, sofern das Basisinformationsblatt anschließend überarbeitet wurde, Datum der letzten Überarbeitung des Basisinformationsblatts.

Nachher, Auszug

Datum der Erstellung oder, sofern das Basisinformationsblatt anschließend überarbeitet wurde, Datum der letzten Überarbeitung des Basisinformationsblatts;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben › f)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

gegebenenfalls in Fällen, in denen der PRIIP-Hersteller aus rechtlichen, administrativen oder vertriebsmäßigen Gründen einer Unternehmensgruppe angehört, Name dieser Gruppe;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben › g)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

handelt es sich bei dem PRIIP um einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder einen alternativen Investmentfonds (AIF), Kennzeichnung des OGAW oder AIF einschließlich der Anteilsklasse oder des Teilfonds an sichtbarer Stelle;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben › h)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

gegebenenfalls Einzelheiten zur Zulassung;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben › i)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

handelt es sich bei dem PRIIP um einen OGAW oder AIF, und wird ein OGAW von einer Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/65/EG verwaltet, oder handelt es sich um eine Investmentgesellschaft gemäß Artikel 27 der genannten Richtlinie (zusammen OGAW-Ver…

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 1 Abschnitt Allgemeine Angaben

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Im Fall eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse wird gemäß Absatz 1 Buchstabe g die Bezeichnung des OGAW oder AIF nach der Bezeichnung des Teilfonds oder der Anteilsklasse angegeben. Existiert eine Kennziffer zur Identifizierung des OGAW oder AIF, des Teilfonds oder der Anteilsklasse, ist sie Best…

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 2 Abschnitt Um welche Art von Produkt handelt es sich? › 2a

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Handelt es sich bei dem PRIIP um einen OGAW oder AIF, enthalten die Informationen in dem Abschnitt Um welche Art von Produkt handelt es sich? des Basisinformationsblatts die wesentlichen Merkmale eines OGAW oder AIF, über die ein Kleinanleger informiert werden muss, auch wenn diese Merkmale nicht T…

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 2 Abschnitt Um welche Art von Produkt handelt es sich? › 2a › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

der Hauptkategorien der infrage kommenden Finanzinstrumente, die Gegenstand der Anlage sind;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 2 Abschnitt Um welche Art von Produkt handelt es sich? › 2a › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

der Möglichkeit, dass der Kleinanleger OGAW- oder AIF-Anteile auf Anfrage wieder verkaufen kann; in diesem Hinweis wird auch die Häufigkeit der Rückkaufgeschäfte angegeben, oder gegebenenfalls ein Hinweis hinzugefügt, dass keine Möglichkeit besteht, Anteile auf Anfrage zu verkaufen;

1 INHALT UND DARSTELLUNG DES BASISINFORMATIONSBLATTS › 2 Abschnitt Um welche Art von Produkt handelt es sich? › 2a › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

der Angabe, ob der OGAW oder AIF ein bestimmtes Ziel in Bezug auf einen branchenspezifischen, geografischen oder anderen Marktsektor bzw. in Bezug auf spezifische Vermögenswertkategorien verfolgt;

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