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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung zu STS-Verbriefungen und Kreditqualität in Geldmarktfonds

Commission Delegated Regulation (EU) 2018/990 of 10 April 2018 amending and supplementing Regulation (EU) 2017/1131 of the European Parliament and of the Council with regard to simple, transparent and standardised (STS) securitisations and asset-backed commercial papers (ABCPs), requirements for assets received as part of reverse repurchase agreements and credit quality assessment methodologies (Text with EEA relevance.)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 10.04.2018 → 12.09.2021

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Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung zu STS-Verbriefungen und Kreditqualität in…: 10.04.2018 zu 12.09.2021. 3 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: a).

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

a)

Vorher, Auszug

ein nach der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigtes Kreditinstitut oder ein in einem Drittland zugelassenes Kreditinstitut, sofern die aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen denen der Union gleichwertig sind;

Nachher, Auszug

ein nach der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigtes Kreditinstitut oder ein Kreditinstitut mit einer Zulassung aus einem Drittland, für das ein Gleichwertigkeitsbeschluss nach Artikel 114 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlassen wurde;

b)

Vorher, Auszug

eine nach der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigte Wertpapierfirma oder eine Drittland-Wertpapierfirma, sofern die aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen denen der Union gleichwertig sind;

Nachher, Auszug

eine nach der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigte Wertpapierfirma oder eine Wertpapierfirma mit einer Zulassung aus einem Drittland, für das ein Gleichwertigkeitsbeschluss nach Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 erlassen wurde;

c)

Vorher, Auszug

ein nach der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigtes Versicherungsunternehmen oder ein Drittland-Versicherungsunternehmen, sofern die aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen denen der Union gleichwertig sind;

Nachher, Auszug

ein nach der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beaufsichtigtes Versicherungsunternehmen oder ein Versicherungsunternehmen mit einer Zulassung aus einem Drittland, für das ein Gleichwertigkeitsbeschluss nach Artikel 260 der genannten Richtlinie erlassen wurde;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:37 Uhr UTC

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