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Vorher, Auszug
Nachher, Auszug
Die Mitgliedstaaten stellen ab dem 10. Januar 2030 sicher, dass Kreditinstitute, die gedeckte Schuldverschreibungen begeben dürfen, die in Artikel 14 dieser Richtlinie genannten Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die betreffende in Absatz 3 dieses Artikels genannte Sammelstelle…
