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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Delegierte Verordnung Unionsregister EU-Emissionshandel

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (Text von Bedeutung für den EWR.)

In Kraft Publikation: 2019-03-12 EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 26.06.2025 → 27.04.2026

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Delegierte Verordnung Unionsregister EU-Emissionshandel: 26.06.2025 zu 27.04.2026. 29 geändert, 120 ergänzt, 11 entfernt. Betroffen: 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwe…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 2 Anwendungsbereich

Geändert

Vorher, Auszug

Diese Verordnung gilt für Zertifikate, die für die Zwecke des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) generiert wurden. Diese Verordnung gilt auch für Einheiten der jährlichen Emissionszuweisung (im Folgenden AEAs).

Nachher, Auszug

Diese Verordnung gilt für Zertifikate, die für die Zwecke des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) generiert wurden. Diese Verordnung gilt auch für Einheiten der jährlichen Emissionszuweisung (im Folgenden AEAs). Diese Verordnung gilt auch für erfasste Emissionen und den erfasste…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 12.

Geändert

Vorher, Auszug

Transaktion ein Vorgang im Unionsregister, der die Übertragung eines Zertifikats oder einer Einheit der jährlichen Emissionszuweisung von einem Konto auf ein anderes Konto beinhaltet;

Nachher, Auszug

Transaktion einen Vorgang im Unionsregister, der die Übertragung eines Zertifikats, einer Einheit der jährlichen Emissionszuweisung, einer Einheit für den Abbau von Treibhausgasen aus dem LULUCF-Sektor oder einer Einheit im Rahmen einer Zuweisung für die Flexibilitätsregelung gemäß den Artikeln 13,…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 26.

Geändert

Vorher, Auszug

Betreiber Betreiber ortsfester Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber, Schifffahrtsunternehmen und beaufsichtigte Unternehmen.

Nachher, Auszug

Betreiber Betreiber ortsfester Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber, Schifffahrtsunternehmen und beaufsichtigte Unternehmen;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 27.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

erster LULUCF-Erfüllungszeitraum den Fünfjahreszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025, in dem die Mitgliedstaaten Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen in den in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/841 genannten Flächenverbuchungskategorien verbuchen;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 28.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

zweiter LULUCF-Erfüllungszeitraum den Fünfjahreszeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030, in dem die Mitgliedstaaten Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen in den in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/841 genannten Meldekategorien für Flächen oder Sektoren melden;

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 29.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Einheit für den Abbau von Treibhausgasen aus dem LULUCF-Sektor (LRU) einen Abbauüberschuss in einem Mitgliedstaat, der als die Differenz zwischen den vor der Inanspruchnahme etwaiger Flexibilitätsregelungen verbuchten oder gemeldeten Emissionen bzw. dem verbuchten oder gemeldeten Abbau berechnet wi…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 30.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Einheit im Rahmen der Zuweisung für die Flexibilitätsregelung für bewirtschaftete Waldflächen (MFLFA) einen Teil der in Artikel 13 und in Anhang VII der Verordnung (EU) 2018/841 festgelegten Höchstmenge des Ausgleichs, die den Mitgliedstaaten im ersten LULUCF-Erfüllungszeitraum im Rahmen der Flexib…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 31.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

zusätzliche Einheit im Rahmen der Flexibilitätszuweisung für Finnland (AFAF) einen Teil der in Artikel 13a der Verordnung (EU) 2018/841 festgelegten Höchstmenge des Ausgleichs, die Finnland im ersten LULUCF-Erfüllungszeitraum im Rahmen des zusätzlichen Ausgleichs für Finnland zur Verfügung steht un…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen › 3 Begriffsbestimmungen › 32.

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Einheit im Rahmen der Zuweisung für die Flexibilitätsregelung für die Landnutzung (LUFA) einen Teil der in Artikel 13b und in Anhang VII der Verordnung (EU) 2018/841 festgelegten Höchstmenge des Ausgleichs, die den Mitgliedstaaten im zweiten LULUCF-Erfüllungszeitraum im Rahmen der Flexibilitätsrege…

1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN › 2 Das Registersystem › 4 Unionsregister › 2

Geändert

Vorher, Auszug

Die Mitgliedstaaten nutzen das Unionsregister, um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2003/87/EG und Artikel 12 der Verordnung (EU) 2018/842 nachzukommen. Das Unionsregister gestattet den nationalen Verwaltern und den Kontoinhabern die Ausführung der Vorgänge gemäß dieser Verordnu…

Nachher, Auszug

Die Mitgliedstaaten nutzen das Unionsregister, um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2003/87/EG, Artikel 12 der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 15 der Verordnung (EU) 2018/841 nachzukommen. Das Unionsregister gestattet den nationalen…

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