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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Verbriefungs-RTS (Homogenität)

Commission Delegated Regulation (EU) 2019/1851 of 28 May 2019 supplementing Regulation (EU) 2017/2402 of the European Parliament and of the Council with regard to regulatory technical standards on the homogeneity of the underlying exposures in securitisation (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 06.11.2019 → 06.03.2024

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Änderungen im Überblick

Verbriefungs-RTS (Homogenität): 06.11.2019 zu 06.03.2024. 6 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen.

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen

Vorher, Auszug

Für die Zwecke des Artikels 20 Absatz 8 und des Artikels 24 Absatz 15 der Verordnung (EU) 2017/2402 gelten zugrunde liegende Risikopositionen als homogen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Nachher, Auszug

Für die Zwecke des Artikels 20 Absatz 8, des Artikels 24 Absatz 15 und des Artikels 26b Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 gelten zugrunde liegende Risikopositionen als homogen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

iii)

Vorher, Auszug

Darlehensfazilitäten für natürliche Personen zu Zwecken des persönlichen, Familien- oder Haushaltskonsums;

Nachher, Auszug

Darlehensfazilitäten für natürliche Personen zu Zwecken des persönlichen, Familien- oder Haushaltskonsums sowie nicht unter den Ziffern i und ii sowie iv bis viii erfasste Darlehensfazilitäten für Unternehmen, wenn der Originator denselben Kreditrisikobewertungsansatz anwendet wie bei natürlichen P…

c)

Vorher, Auszug

sie sind Gegenstand einer Forderungsverwaltung, die nach ähnlichen Verfahren für die Überwachung, Eintreibung und Verwaltung von Barforderungen auf der Aktivseite der Verbriefungszweckgesellschaft erfolgt;

Nachher, Auszug

sie sind Gegenstand einer Forderungsverwaltung, die nach ähnlichen Verfahren für die Überwachung, Eintreibung und Verwaltung von Barforderungen erfolgt;

d)

Vorher, Auszug

einer oder mehrere der Homogenitätsfaktoren nach Artikel 2 werden angewandt.

Nachher, Auszug

einer oder mehrere der Homogenitätsfaktoren nach Artikel 2 werden angewandt, sofern relevant.

i)

Vorher, Auszug

natürliche Personen;

Nachher, Auszug

natürliche Personen und Unternehmen, wenn der Originator zur Bewertung des Kreditrisikos von Risikopositionen gegenüber Unternehmen denselben Ansatz anwendet wie bei Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen;

i)

Vorher, Auszug

natürliche Personen;

Nachher, Auszug

natürliche Personen und Unternehmen, wenn der Originator zur Bewertung des Kreditrisikos von Risikopositionen gegenüber Unternehmen denselben Ansatz anwendet wie bei Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:39 Uhr UTC

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