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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Verbriefungs-RTS (Homogenität)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1851 der Kommission vom 28. Mai 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Homogenität der einer Verbriefung zugrunde liegenden Risikopositionen (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 06.11.2019 → 06.03.2024

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Verbriefungs-RTS (Homogenität): 06.11.2019 zu 06.03.2024. 6 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen

Geändert

Vorher, Auszug

Für die Zwecke des Artikels 20 Absatz 8 und des Artikels 24 Absatz 15 der Verordnung (EU) 2017/2402 gelten zugrunde liegende Risikopositionen als homogen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Nachher, Auszug

Für die Zwecke des Artikels 20 Absatz 8, des Artikels 24 Absatz 15 und des Artikels 26b Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 gelten zugrunde liegende Risikopositionen als homogen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen › a) › iii)

Geändert

Vorher, Auszug

Darlehensfazilitäten für natürliche Personen zu Zwecken des persönlichen, Familien- oder Haushaltskonsums;

Nachher, Auszug

Darlehensfazilitäten für natürliche Personen zu Zwecken des persönlichen, Familien- oder Haushaltskonsums sowie nicht unter den Ziffern i und ii sowie iv bis viii erfasste Darlehensfazilitäten für Unternehmen, wenn der Originator denselben Kreditrisikobewertungsansatz anwendet wie bei natürlichen P…

1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen › c)

Geändert

Vorher, Auszug

sie sind Gegenstand einer Forderungsverwaltung, die nach ähnlichen Verfahren für die Überwachung, Eintreibung und Verwaltung von Barforderungen auf der Aktivseite der Verbriefungszweckgesellschaft erfolgt;

Nachher, Auszug

sie sind Gegenstand einer Forderungsverwaltung, die nach ähnlichen Verfahren für die Überwachung, Eintreibung und Verwaltung von Barforderungen erfolgt;

1 Homogenität zugrunde liegender Risikopositionen › d)

Geändert

Vorher, Auszug

einer oder mehrere der Homogenitätsfaktoren nach Artikel 2 werden angewandt.

Nachher, Auszug

einer oder mehrere der Homogenitätsfaktoren nach Artikel 2 werden angewandt, sofern relevant.

2 Homogenitätsfaktoren › 4 › a) › i)

Geändert

Vorher, Auszug

natürliche Personen;

Nachher, Auszug

natürliche Personen und Unternehmen, wenn der Originator zur Bewertung des Kreditrisikos von Risikopositionen gegenüber Unternehmen denselben Ansatz anwendet wie bei Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen;

2 Homogenitätsfaktoren › 5 › a) › i)

Geändert

Vorher, Auszug

natürliche Personen;

Nachher, Auszug

natürliche Personen und Unternehmen, wenn der Originator zur Bewertung des Kreditrisikos von Risikopositionen gegenüber Unternehmen denselben Ansatz anwendet wie bei Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen;

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