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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Anpassung Euro-Grundbeträge für Versicherungsvermittler

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1935 der Kommission vom 13. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Anpassung der Euro-Grundbeträge für die Berufshaftpflichtversicherung und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 13.05.2019 → 22.11.2019

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Anpassung Euro-Grundbeträge für Versicherungsvermittler: 13.05.2019 zu 22.11.2019. 1 geändert, 0 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn.

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Geändert

Vorher, Auszug

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem [OP: Bitte als Termin das 6 Monate nach Inkrafttreten liegende Datum einfügen].

Nachher, Auszug

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2020.

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