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Versionsvergleich · Verordnung

Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen

Regulation (EU) 2019/2033 of the European Parliament and of the Council of 27 November 2019 on the prudential requirements of investment firms and amending Regulations (EU) No 1093/2010, (EU) No 575/2013, (EU) No 600/2014 and (EU) No 806/2014 (Text with EEA relevance)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 27.11.2019 → 09.01.2024

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Änderungen im Überblick

Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen: 27.11.2019 zu 09.01.2024. 20 geändert, 29 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: a).

Ausgewählte Textauszüge. Der vollständige Wortlaut steht im Versionsvergleich darunter.

a)

Vorher, Auszug

,

Nachher, Auszug

,

b)

Vorher, Auszug

,

Nachher, Auszug

,

2

Vorher, Auszug

Die Eigenmittelanforderung für die in Absatz 1 genannte Überschreitung wird nach folgender Formel berechnet: dabei gilt: OFRE = die Eigenmittelanforderung für die Überschreitung; OFR = die Eigenmittelanforderung für Risikopositionen gegenüber Einzelkunden oder Gruppen verbundener Kunden, berechnet…

Nachher, Auszug

Die Eigenmittelanforderung für die in Absatz 1 genannte Überschreitung wird nach folgender Formel berechnet: dabei gilt: OFRE = die Eigenmittelanforderung für die Überschreitung; OFR = die Eigenmittelanforderung für Risikopositionen gegenüber Einzelkunden oder Gruppen verbundener Kunden, berechnet…

1

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Ab dem 10. Januar 2030 übermitteln Wertpapierfirmen die in Teil 6 der vorliegenden Verordnung genannten Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte zuständige Sammelstelle, um diese Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal (…

a)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

Sie werden in einem datenextrahierbaren Format im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern nach Unionsrecht vorgeschrieben, in einem maschinenlesbaren Format gemäß Artikel 2 Nummer 4 der genannten Verordnung übermittelt;

b)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

sie enthalten die folgenden Metadaten:

i)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

alle Namen der Wertpapierfirma, auf die sich die Informationen beziehen;

ii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Rechtsträgerkennung der Wertpapierfirma gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2859;

iii)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Größenklasse der Wertpapierfirma gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe d der genannten Verordnung;

iv)

Vorher, Auszug

Nachher, Auszug

die Art der Informationen gemäß der Einstufung in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Verordnung;

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

Versionsvergleich wird geladen …

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2026, 10:34 Uhr UTC

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