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Versionsvergleich · DELEGATED_REGULATION

Prospekt-Del. VO (Aufmachung & Inhalt)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

In Kraft EUR-Lex EU

Verglichene Stände: 14.03.2019 → 17.09.2020

Was sich geändert hat

Der vollständige Vergleich beider Versionen, wie ihn auch RADAR-Kunden sehen:
jede Zeile der Norm, Änderungen auf Wortebene markiert.

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Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 09:52 Uhr UTC

Änderungen im Überblick

Prospekt-Del. VO (Aufmachung & Inhalt): 14.03.2019 zu 17.09.2020. 26 geändert, 24 ergänzt, 0 entfernt. Betroffen: 2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsfo…

Ausgewählte Textauszüge aus dem Vergleich oben. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im Versionsvergleich.

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 2 Registrierungsformular für Dividendenwerte › 1 Registrierungsformular für Dividendenwerte

Geändert

Vorher, Auszug

Das Registrierungsformular für Dividendenwerte muss die in Anhang 1 genannten Angaben enthalten, es sei denn, es wird gemäß Artikel 9, 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt.

Nachher, Auszug

Das Registrierungsformular für Dividendenwerte muss die in Anhang 1 genannten Angaben enthalten, es sei denn, es wird gemäß Artikel 9, 14 oder 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstellt.

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 2 Registrierungsformular für Dividendenwerte › 2

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 kann das Registrierungsformular für die im Folgenden aufgeführten Wertpapiere, sofern es sich dabei nicht um Aktien oder andere übertragbare, aktienähnliche Wertpapiere handelt, im Falle von Wertpapieren für Kleinanleger gemäß Artikel 7 oder im Falle von Wertpapieren für Gro…

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 2 Registrierungsformular für Dividendenwerte › 2 › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 genannte Wertpapiere;

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 2 Registrierungsformular für Dividendenwerte › 2 › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 19 Absatz 2 genannte Wertpapiere, wenn diese in Aktien umtausch- oder wandelbar sind, die von einem zur Unternehmensgruppe dieses Emittenten gehörenden Unternehmen begeben wurden oder noch begeben werden und nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind;

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 2 Registrierungsformular für Dividendenwerte › 2 › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 20 Absatz 2 genannte Wertpapiere, wenn diese zur Zeichnung oder zum Erwerb von Aktien berechtigen, die aktuell oder künftig vom Emittenten oder von einem zur Unternehmensgruppe dieses Emittenten gehörenden Unternehmen begeben werden und nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelass…

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 4 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende… › 1 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende…

Geändert

Vorher, Auszug

Ein gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstelltes spezielles Registrierungsformular für Dividendenwerte muss die in Anhang 3 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten.

Nachher, Auszug

Ein gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 erstelltes spezielles Registrierungsformular für Dividendenwerte muss die in Anhang 3 der vorliegenden Verordnung genannten Angaben enthalten.

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 4 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende… › 2

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

Abweichend von Absatz 1 kann das Registrierungsformular für die im Folgenden aufgeführten Wertpapiere, sofern es sich dabei nicht um Aktien oder andere übertragbare, aktienähnliche Wertpapiere handelt, gemäß Artikel 9 erstellt werden:

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 4 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende… › 2 › a)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 genannte Wertpapiere;

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 4 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende… › 2 › b)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 19 Absatz 2 genannte Wertpapiere, wenn diese in Aktien umtausch- oder wandelbar sind, die von einem zur Unternehmensgruppe dieses Emittenten gehörenden Unternehmen begeben wurden oder noch begeben werden und nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind;

2 INHALT DES PROSPEKTS › 1 Mindestangaben in den Registrierungsformularen › 4 Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividende… › 2 › c)

Hinzugefügt

Vorher, Auszug

Neu hinzugefügt. In der vorherigen Fassung nicht vorhanden.

Nachher, Auszug

in Artikel 20 Absatz 2 genannte Wertpapiere, wenn diese zur Zeichnung oder zum Erwerb von Aktien berechtigen, die aktuell oder künftig vom Emittenten oder von einem zur Unternehmensgruppe dieses Emittenten gehörenden Unternehmen begeben werden und nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelass…

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