1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 › 1. › 7.
GeändertVorher, Auszug
Nachhaltigkeitspräferenzen die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden soll:
Nachher, Auszug
Nachhaltigkeitspräferenzen die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines oder mehrere der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden sollen:
